Hallo,
letztes Jahr habe ich Erträge aus latenter Steuer gebucht.
Dieses Jahr muss ich diese wieder auflösen, da wir einer Organschaft angehören und hier keine Steuern mehr anfallen.
Kann ich hier einfache eine "Umkehrbuchung" machen oder ist hier etwas zu beachten?
Vielen Dank im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
aus den wenigen Angaben lässt sich das steuerrechtlich schwer beurteilen.
Was die Buchung betrifft: siehe das Bild unten. Die Buchung wäre dann Aufwand... (im Soll) gegen latente Steuern... (im Haben).
Eine (General-)Umkehrbuchung wäre eher der falsche Weg. Dann würde das GuV-Vorjahreskonto (Ertrag) mit falschem Vorzeichen erscheinen.
Wo es im DATEV-SKR Konten für Erträge aus [....] gibt, existiert im Regelfall auch immer das passende Gegenkonto. Umgekehrt auch. Ähnlich wie bei Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen.