Muss bei einem Steuerberaterwechsel die Banken für das elektronische Bankbuchen bei dem vorherigen Steuerberater im Rechenzentrum gelöscht werden, um das elektronische Bankbuchen beim neuen Steuerberater zu nutzen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn der vorherige auch DATEV verwendet hat und ein Mandantendatenübertrag über die RZ statt gefunden hat, dann nicht.
wenn nur eine Datensicherung übergeben wurde muss der alt Berater die löschen lassen.
Dies geht am schnellsten (2 Min.) über eine Fibu - Bestand / Daten holen / Übersicht Bankverbindungen RZ / Bank aussuchen und löschen.
Sofort danach kann unter der neuen Berater/Mandantennr. die Bank neue im RZ angelegt werden. Die Auszüge sind dann in der Regel sofort abrufbar.
Vielen Dank für die Antworten. Waren sehr hiflreich
Danke, aber der alte Steuerberater hat nicht über DATEV gebucht. Ich meinte, ob ich nachträglich Daten einlesen vom USB Stick für 2020, um den Jahresabschluss 2020 zu erstellen, obwohl ich für 2021 Fibu und USt bereits gesendet habe.
Hallo @Conny-Blu
ich denke das wird nicht so ohne weiteres funktionieren, da Sie ja mit der Buchhaltung 2021 bereits ein höheres WJ angelegt haben.
Wenn, dann müssten Sie 2021 exportieren, löschen, dann 2020 einspielen und buchen und dann wieder 2021 einspielen...
Wäre meines Erachtens ein sehr hoher Aufwand...😅
ups ich war vorhin mit meiner Antwort im falschen Chat.😉 Danke für Ihre Antwort
Wir haben bereits 2019 und 2020 angelegt und möchten 2021 buchen.
Aber die Daten bekommen wir erst später für die Vorjahre zum einlesen. Ich denke mal das klappt mit den Vorjahren..... Notfalls nehme ich Ihren Rat gerne an und mach mir die Arbeit.
@Conny-Blu: ist mir aufgefallen 😅 - kann mal passieren...
Wenn die Vorjahre angelegt sind, sollte es nicht das Problem sein - wobei ich mich aus ihrem eigentlichen Thread erinnere, dass Sie geschrieben hatten das der Vorberater nicht mit DATEV gebucht hat.
Dann ist wohl eher das Problem wie Sie diese Daten in die Form kriegen, dass Sie sie unproblematisch einspielen können...