abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Schlussabrechnung Paket 1 Überbrückungshilfe 2 und 3 Umsatzvergleich

1
letzte Antwort am 23.01.2025 14:26:36 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
drazen
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
103 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich stehe etwas auf dem Schlauch.

 

Es geht um die Überbrückungshilfe 2 und 3 und zwar um den Umsatzvergleich des Jahres 2019 mit 2021.

 

Meine Mandantin hat im Jahr 2019 die Umsatzsteuer nach IST-Besteuerung abgeführt. Im Jahr 2020 erfolgte die Umstellung auf SOLL-Besteuerung.

 

In der ÜH 3 wurden die SOLL-Umsätze des Jahres 2021 mit den IST-Umsätzen des Jahres 2019 verglichen, bzw. gegenübergestellt. In der ÜH 2 wurden die Umsätze nach SOLL-Besteuerung gegenübergestellt. bzw. verglichen. Aus diesem Grunde stehen im Monat November 2019 bei der ÜH 2 und der ÜH 3 verschiedene Werte. Die Bezirksregierung hätte gerne eine Begründung.

 

In den FAQ`s zur ÜH 2 steht folgendes: "Wurde eine Umstellung von Soll- aus IST-Besteuerung oder anders herum vorgenommen, hat für die betroffenden Monate im Jahr 2020 und 2019 jeweils eine Berechnung auf Basis des gleichen Besteurungsregimes zu erfolgen."

 

In der FAQ`s zur ÜH 3 kann ich so eine Regelung nicht finden. Meiner Meinung nach ist der Vergleich 2021 (Soll-Umsatz) und 2019 (IST-Umsatz) zulässig.

 

Oder wie seht ihr das? Über Eure Meinung würde ich mich freuen.

 

Viele Grüße

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
82 Mal angesehen

@drazen  schrieb:

In der FAQ`s zur ÜH 3 kann ich so eine Regelung nicht finden. Meiner Meinung nach ist der Vergleich 2021 (Soll-Umsatz) und 2019 (IST-Umsatz) zulässig.

Doch, steht in den FAQ der ÜBH3 leider auch drin - wenn auch leicht anders formuliert, als in der ÜBH2:

 

andrereissig_0-1737638497824.png

Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQs zur „Corona-Überbrückungshilfe für

 

 

Oder wie seht ihr das? Über Eure Meinung würde ich mich freuen.


Im Zweifel zieht sich die BWS ohnehin auf die Argumentation der "ständigen Bewilligungspraxis" zurück - egal was in den FAQ steht.

Live long and prosper!
1
letzte Antwort am 23.01.2025 14:26:36 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage