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SKR 42 Startgelder

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letzte Antwort am 21.03.2024 21:21:18 von hrk_gg
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hrk_gg
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Der Verein entsendet eine Mannschaft zu einem Turnier.

Dafür zahlt er Startgeld. Auf welchem Konto im SKR 42 wird diese Ausgabe gebucht?

_AnjaA_
Einsteiger
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Nachricht 2 von 17
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Hallo,

 

ich würde es auf 63040 buchen.

 

VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
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hrk_gg
Beginner
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Nachricht 3 von 17
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63040 Veranstaltungskosten

klingt verlockend, aber ich vermute, daß damit eher Veranstaltungen gemeint sind, die WIR veranstalten.

 

Hier geht es aber vor allem darum, daß unsere Mitglieder (als Einzel-Spieler oder als Mannschaft) zu einem anderen Verein fahren und dort an einem Turnier teilnehmen, für das ein "Startgeld" fällig wird. Dieses wird in aller Regel von uns als Verein bezahlt, zumindest, wenn es um Liga-Spiele oder irgendwelche Meisterschaften geht, bisweilen aber auch bei Freundschaftsspielen.

 

Aber der Bereich scheint mir, nach intensiver Beäugung des SKR42, schon plausibel (zumindest habe ich sonst nichts annähernd passendes gefunden). Allerdings würde ich dann eher tendieren zu

63000, 63020(?), 63080, vielleicht auch 68370(??)

aber so richtig gut fühlt sich das alles nicht an.

 

Der SKR49 war schon nicht so toll, und ich hatte die Hoffnung, daß mit dem SKR42 vieles besser würde. So ganz erkennen kann ich das noch nicht.

Mein erster Eindruck ist, daß ein paar Sachen komplett neu strukturiert sind, was zunächst mal sicherlich gewöhnungsbedürftig ist. Aber leider kann ich auch hier die Praxisnähe zum Vereinsalltag nach wie vor nicht wirklich erkennen. 😕

 

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lukasklein
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Hallo @hrk_gg ,

 

mit dem neuen Kontenrahmen habe ich leider keine Erfahrung, da ich mittlerweile keine Vereine mehr betreue. Ich nehme an, dass Ihr Verein ein Sportverein ist.

 

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt klingt nach einer sog. sportlichen Veranstaltung. Einen Link zur AEAO zu § 67a AO habe ich Ihnen mal beigefügt. Demnach handelt es sich um Veranstaltungen im Zweckbetrieb vorbehaltlich der bekannten Freigrenze. Im alten Kontenrahmen hat DATEV noch zwischen Zweckbetrieb und Zweckbetrieb Sport unterschieden. Ob das im neuen Kontenrahmen auch so ist, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

 

Für mich klingt das Konto Veranstaltungen, sofern es im Zweckbetrieb belegen ist, richtig.

 

VG 

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JPN
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63040 würde ich auch für eigne Veranstaltungen sehen (Mitgliederversammlung, Sommerfest, etc.)

Aus meiner Sicht gibt es kein spezielles Konto, so dass man 6300x und 6308x individuell beschriften sollte.

Die Aufwendungen für die Teilnahme an Wettbewerben (Amateursport) gehören zum ideellen Bereich, da originärer Satzungszweck eine Sportvereins.

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lukasklein
Aufsteiger
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Hallo @JPN ,

 

hier würde ich widersprechen. Ein Sommerfest hat in der Regel Veranstaltungscharakter und gehört deshalb in den meisten Fällen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Aufwendungen für die Mitgliederversammlung verleiben im ideellen Bereich.

 

Die Aufwendungen für die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen stellen einen Zweckbetrieb dar (s. AEAO zu § 67a AO aus meinem vorherigen Post). Genau weil der Satzungszweck ja der des Sports ist, gehören die Aufwendungen dafür ja auch in den Zweckbetrieb.

 

VG

 

hrk_gg
Beginner
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Nachricht 7 von 17
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Grundsätzlich kommen wir der Sache näher. Meine Vermutung 6300x oder 6308x wird allgemein bestätigt.

Tatsächlich handelt es sich um einen Sportverein, und zwar im Bereich "Minigolf".

Ich kann der Idee folgen, die Teilnahme an Turnieren (Liga, , DM, WDM, ...) in den ideellen Bereich zu sortieren (Sphäre 1), inkl. der zugehörigen Fahrtkosten-Erstattungen.

Der Einkauf und Verkauf von Bällen würde dann in den Zweckbetrieb (Sphäre 3) gehören?

---

In diesem Zusammenhang drängt sich mir noch eine andere Frage auf:

Worin besteht der Unterschied zwischen Sphäre "0" und Sphäre "9"?

Und Sphäre "5" - "8" sind (zumindest momentan) unbenutzt. 😕

 

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lukasklein
Aufsteiger
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Hallo @hrk_gg ,

 

leider kann ich zum neuen Kontenrahmen nichts genaueres sagen. Es kann nur sein, dass es, wie beim alten Kontenrahmen auch, eine Unterscheidung mehrerer Zweckbetriebe gibt. Beispielsweile waren im alten Kontenrahmen die 5000er Konten für den Zweckbetrieb Sport und die 6000er für andere Zweckbetriebe. Dort noch einmal bis 6500 Zweckbetrieb 1 und ab 6500 Zweckbetrieb 2. Wenn nur ein Zweckbetrieb vorliegt, sollten nicht mehrere Konten aus mehreren Zweckbetrieben gebucht werden. Das wirft im Jahresabschluss oder der EÜR ein komisches Layout aus.

 

Ich kann mich nur wiederholen. Sportliche Veranstaltungen sind bei Sportvereinen Zweckbetrieb. Wieso sollte es auch ideell sein? Wenn der Satzungszweck der ist, dass der Sportverein seinen Sport ausübt und zum Sport nunmal Wettkämpfe o. Ä. gehören, gehören Ein- und Ausgaben in eben diesen Zweckbetrieb. Man kann sich auch von der anderen Seite des Problems nähern: Der Zweckbetrieb ist eine unternehmerische Sphäre, während der ideelle Bereich genau das nicht ist. Wäre der Minigoldverein ein "normales" Unternehmen würde er Ausgaben, die mit seinem "täglich Brot" in Zusammenhang stehen keinesfalls als unbetrieblich mithin unzweckgemäß ausweisen. Die Auswirkungen auf Freigrenzen und Umsatzsteuer sind sicher bekannt.

 

Allerdings würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir kurz darlegen könnten, wieso diese Aufwendungen gerade nicht in den Zweckbetrieb, sondern in den ideellen Bereich gehören.

 

Beste Grüße

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StB_che
Einsteiger
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Wie Sie schon schreiben, handelt es sich bei Tätigkeiten im Zweckbetrieb um die / eine unternehmerische Sphäre (und zwar um eine steuerlich begünstigte, im Gegensatz zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb).

 

Sportliche Veranstaltungen können, müssen aber nicht zwingend, dort angesiedelt sein. Wenn keinerlei Einnahmen mit diesen Veranstaltungen im Zusammenhang stehen, fehlt ja gerade die unternehmerische Tätigkeit und es handelt sich um Ausgaben des ideellen Bereichs. Dazu gibt es hier ja gar keine weiteren Angaben.

Nur weil in dem Begriff das Wort "Zweck" steht, müssen nicht zwangsweise alle Ausgaben, die dem Zweck des Vereins dienen, dort erfasst werden - bzw. dürfen es auch gar nicht. 

 

Wenn es sich also theoretisch um einen reinen Freizeitverein - nur durch Beiträge / Spenden finanziert - handelt, der aus Spaß an Turnieren (unbezahlt, keine Einnahmen in diesem Zusammenhang) teilnimmt und dafür ein kleines Entgelt zahlt und ggf. Fahrtkosten handelt, würde ich das schon im ideellen Bereich verorten.

 

Ähnliches gilt für das Thema "Sommerfeier". Ganz pauschal kann man das auch nicht einfach in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einordnen. Auch hier wieder: Keine Einnahmen, kein (wirtschaftlicher oder begünstigter) Geschäftsbetrieb. Problematiken mit etwaiger Mitgliederbegünstigung einmal außen vor gelassen.

 

Bei den Vereinen bietet es sich also an, immer zuerst auf die Einnahmenseite zu schauen und diese einzuordnen. Dann erst die ggf. damit zusammenhängenden Ausgaben klassifizieren. Ansonsten kann man schnell auf Abwege geraten, insb. weil die Kontenrahmen (SKR49 / SKR 42) oft dazu verleiten, einfach augenscheinlich "passende" Konten zu verwenden (z.B. gibt es das Konto "Nebenkosten Geldverkehr" im SKR49 ausschließlich in der Vermögensverwaltung, was aber noch lange nicht bedeutet, dass dort alle Kontoführungsgebühren gut aufgehoben sind).

 

Viele Grüße

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lukasklein
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Hallo @StB_che ,

 

vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben vollkommen Recht. Ich war bei meinen Ausführungen, ohne es wirklich zu kommunizieren, stets davon ausgegangen, dass entsprechende Einnahmen vorliegen (Tickets für Spiele beim Sportverein und Eintrittsfgelder/Wertmarken bei Sommerfesten). Ihre Herangehensweise ist schlüssiger und das werde ich, sofern ich je nochmals einen Verein betreue, so übernehmen.

 

Beste Grüße

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StB_che
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Nachricht 11 von 17
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Das wird bei größeren Sportvereinen wohl auch der Regelfall sein. Bei Minigolfvereinen kenne ich mich jetzt nicht wirklich aus, klingt aber erstmal nicht sooo groß. Deshalb wollte ich das noch ergänzen, weil man bei Recherchen oft nur auf die größeren Vereine trifft.

 

Beste Grüße

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hrk_gg
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Nachricht 12 von 17
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Sehr gut erkannt, mit dem "nicht sooo groß"!

 

Im Gegenteil, wir sind sooo klein, daß ich vom FA mal (sinngemäß) die Aussage bekommen habe "Macht, was Ihr wollt, bei Euch ist das alles eh irrelevant.".

Gleichwohl habe ich den "sportlichen Ehrgeiz", der Sache doch irgendwie eine vorzeigbare Form zu geben. Und aus der Diskussion, die ich hier losgetreten habe, schließe ich, daß meine Frage doch nicht völlig uninteressant war.

 

Für mich war's auf jeden Fall sehr aufschlußreich. Ich werde mal sehen, was ich aus den Informationen, die ich hier bekommen habe, machen kann. Vorläufig werde ich das Thema noch nicht schließen, vielleicht kommen ja noch weitere Aspekte.

 

Soweit zunächst mal herzlichen Dank an alle, die Ideen eingebracht haben!

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DATEV-Mitarbeiter
Inna_Trinkenschuh
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @hrk_gg , 

 

der Kontenrahmen SKR42 enthält keine speziellen Beschriftungen für verschiedene Vereinsarten z. B. Sportvereine.

Das hat den Vorteil, dass der Kontenrahmen sowohl für Sportvereine als auch für andere Vereinsarten geeignet ist.

 

Wie vorgeschlagen, können Sie in diesem Fall z.B. das Konto 63040 Veranstaltungskosten verwenden oder ein neues individuell beschriftetes Konto in diesem Bereich anlegen.

 

Die Sphärenunterteilung erfolgt über das KOST1-Feld.

Folgende Sphären/Kostenstellen sind im Branchenpaket (SKR42) enthalten:

1 Ideeller Bereich

2 Vermögensverwaltung

3 Zweckbetrieb, optional Kostenstellen 31-39 für weitere Zweckbetriebe

4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, optional Kostenstellen 41-49 für weitere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

9 Sammelposten {noch zu klärende oder die Gesamtkörperschaft betreffenden Positionen}

 

Sphären 0 sowie 5-8 sind nicht vorhanden und sind auch nicht zulässig.

Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh - Service Kostenrechnung/Branchen
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hrk_gg
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Hallo Frau Trinkenschuh,

so allmählich fange ich an, das System zu verstehen. Danke dafür! 😉

Wozu ist die letzte Ziffer in der 5-Stelligen Sachkonto-Nr. dann vorgesehen? Sind das die "Unterkonten" von denen auch Sie sprachen?

D.h., ich würde dann z.B.

6304 0 für vereinseigene Veranstaltungen nehmen und

6304 1 für Statgelder, die wir an andere Vereine zahlen

6304 2 für Fahrtkosten-Erstattungen, die wir unseren Mitglieder gewähren

etc.

 

Und was passiert, wenn wir das Feld "Kost1" leer lassen, also keine Sphäre angeben? Landen wir dann implizit bei Sphäre 9?

 

Und in welcher Sphäre sind die bezahlten Startgelder und die gewährten Fahrtkosten-Erstattungen zu verbuchen, "1" oder "3"? Ich würde beides im ideellen Bereich (also 1) ansiedeln.

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hrk_gg
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In der Annahme, daß meine zuletzt vermutete Beutung der letzten Position als Unterscheidung für die Unterkonten richtig sein könnte, habe ich mal ausprobiert, ein Konto 6304 1 anzulegen.

Dabei fiel mir auf, daß ab 6301 x  bis 6304 x ALLE "Unterkonten" im Feld "Kontenzweck" den vorgegebenen Text "Verwaltungskosten" enthalten und nicht den Text des "Hauptkontos",

bei 6304 x also nicht den von 6304 0.

 

Kann es sein, daß ich an dieser Stelle auf einen Fehler gestoßen bin?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Inna_Trinkenschuh
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 17
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Hallo @hrk_gg , 

  1. Genau, mit Unterkonten ist die 5. Stelle der jeweiligen Konten gemeint.

  2. Wenn im Feld KOST1 keine Sphären-Kostenstelle erfasst ist, ergänzt das Programm automatisch die Kostenstelle 9 Sammelposten. Der Sammelposten muss spätestens zur Jahresabschlusserstellung aufgelöst werden. Weitere Informationen finden Sie hier:SKR42: Sammelposten (Sphäre 9) auflösen

  3. Wir können nicht bewerten, welcher Sphäre der oben genannte Sachverhalt rechtlich zuzuordnen ist.

  4. Alle Konten im Bereich 63010-63059 sind dem Kontenzweck So. betriebliche Aufwendungen – Verwaltungskosten zugeordnet. Diese Kontenzweck Beschriftung wurde festgelegt, um die gemeinnützigkeitsrechtlichen Konten in diesem Kostenblock von den Standardkonten im Bereich So. betriebliche Aufwendungen zu unterscheiden. Die Beschriftung hat keine Auswirkung auf die Auswertungen.
    Diese Konten werden unter dem gleichen Posten im Jahresabschluss abgefragt: Verschiedene Ausgaben bzw. Verschiedene betriebliche Kosten.
    Hier können Sie nachschauen, welches Konto mit welchem Kontenzweck in welcher Position in der BWA oder in den Jahresabschlussauswertungen (z. B. Bilanz und GuV) ausgewiesen wird Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken anzeigen
Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh - Service Kostenrechnung/Branchen
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hrk_gg
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Nachricht 17 von 17
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Liebe Frau Trinkschuh,

das ist alles sehr aufschlußreich! 🙂

 

ad 1. Das habe ich also offenbar verstanden. 😉

 

ad 2. Genau darüber hatte ich mir schon Gedanken gemacht, wie die Verteilung auf die einzelnen Bereiche wohl gehen mag. Daß ich das irgendwann machen muß, hatte ich nicht auf dem Schirm - bei genauerer Überlegung ist es aber nur zu logisch.

 

ad 3. OK - das verstehe ich. Zum einen würde das an die Grenzen der Steuerberatung stoßen, und zum anderen habe ich aus der vorangegangenen Diskussion schon herausgelesen, daß es da auch einen gewissen Ermessensspielraum gibt, wo man von Fall zu Fall entscheiden muß (was die Satzung sagt, ob zahlende Zuschauer dabei sind etc.).

 

ad 4. Das verstehe ich, gleichwohl irritiert es mich, daß diese Benennung des Kontenzwecks im gesamten von Ihnen genannten Bereich sich an 63010 orientiert und nicht an 63000. 😕

#####>>

Ich hatte diesen Punkt viel umfangreicher formuliert, zwischenzeitlich aber immer wieder pausiert. Und als ich dann auf "Abschicken" geklickt habe, bekam ich den Hinweis, es sei zu spät, ich könne mir die Daten aber über "Laden" zurückholen. Das hat mir aber nur einen Teil zurückgebracht. Sei's drum. <<#####

Ich werde mir auf jeden Fall Ihre beiden Links mal in Ruhe anschauen.

 

Nochmals vielen, herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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letzte Antwort am 21.03.2024 21:21:18 von hrk_gg
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