Hallo,
wir nutzen Datev Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen.
Bis jetzt nutzen wir kein Lastschrift Verfahren. Es gibt nun 2 Kunden die dies wünschen. Ich hab mich damit schon etwas beschäftigt und heraus gefunden wie ich das Lastschriftmandat in Datev anlege. Was ich nicht verstehe ist: Es muss doch eine unterschriebene Einzugsermächtigung vom Kunden vorliegen. Wo finde ich diese und muss ich die irgendwie in Datev importieren bzw. an die Bank übermitteln?
Danke
VG Nina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@NinaLi_885 schrieb:Was ich nicht verstehe ist: Es muss doch eine unterschriebene Einzugsermächtigung vom Kunden vorliegen. Wo finde ich diese und muss ich die irgendwie in Datev importieren bzw. an die Bank übermitteln?
Bei der normalen SEPA-Basislastschrift (ehemals "Einzugsermächtigungsverfahren") muss Ihnen der unterzeichnete Auftrag lediglich vorliegen, falls die Bank mal danach fragt oder Sie aus sonstigen Gründen einen Nachweis benötigen.
(Deshalb auch die lange Rückgabefrist für den Zahlungspflichtigen, da sie ja quasi bei Hinz und Kunz Lastschriften einziehen können, ohne der Bank etwas vorweisen zu müssen.)
An die Bank müssen Sie hier nichts übermitteln.
Das ist lediglich bei der B2B/Firmen-Lastschrift (ehemals "Abbuchungsauftrag") der Fall. Hier muss der Abbuchungsauftrag der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen, damit diese die Abbuchung zulässt.
Abbuchungsauftragsverfahren – Wikipedia
Einzugsermächtigung – Wikipedia
@NinaLi_885 schrieb:Wo finde ich diese
Können Sie selbst formulieren und entwerfen.
Einfach nach einer Vorlage im Netz suchen oder an einem Lastschriftformular aus der DATEV-Toolbox-Umgebung orientieren.
prima danke für die schnelle Antwort.
Also muss ich die Einzugsermächtigung nur vom Kunden unterschreiben lassen und kann dann das Sepa Mandat anlegen.
Was ist denn der Unterschied zwischen Basislastschriftmandat und Firmenlastschriftmandat?
Je nach Bank sollten Sie ihren Bankbetreuer auch fragen können.
1. Er hat ggf. auch Vorlagen, die er Ihnen übergeben kann.
2. Und ggf. müssen Sie im Vorfeld noch eine Vereinbarung mit der Bank treffen, dass Sie überhaupt Lastschriften technisch einreichen können (so war es bei einer hiesigen Sparkasse).
Beste Grüße
Christian Ockenfels
@NinaLi_885 schrieb:
Was ist denn der Unterschied zwischen Basislastschriftmandat und Firmenlastschriftmandat?
Habe ich doch oben in meinem Posting beschrieben.
Ich meinte wo liegt der Unterschied bei der Wahl? Warum gibt es die 2 unterschiedlichen Verfahren? In welchem Fall würde ich die Firmenlastschrift wählen?
@NinaLi_885 schrieb:Ich meinte wo liegt der Unterschied bei der Wahl? Warum gibt es die 2 unterschiedlichen Verfahren? In welchem Fall würde ich die Firmenlastschrift wählen?
Der Hauptunterschied ist, dass der Zahlungspflichtige der Basislastschrift widersprechen kann, der Firmenlastschrift aber nicht.
Die Einzugsermächtigung für die Basislastschrift kann außerdem verfallen. Wenn Sie 36 Monate lang keinen Einzug vorgenommen haben, verfällt die Ermächtigung.
Der Abbuchungsauftrag zur Firmenlastschrift "lebt" quasi unbegrenzt.
Der Abbuchungsauftrag zur Firmenlastschrift kann nur zwischen Unternehmen geschlossen werden und nicht zwischen Unternehmen und Verbrauchern.
Wegen der Einfachheit wird in der Regel die Basislastschrift genutzt.
Wann man die Firmenlastschrift nutzt?
Uff... naja... was fällt mir da ein?
- Wenn man dem Zahlungspflichtigen nicht traut und Sorge vor Widersprüchen hat
- Wenn man bei der Bank kein freies Kreditlimit für normale Lastschriften mehr bekommt, weil das Obligo ausgelastet ist
- Bei extrem hohen Lastschriftbeträgen, wo ein Widerspruch zu Liquiditätsproblemen führen könnte
- wenn man 100 % auf Nummer sicher gehen muss (warum auch immer)
- Wenn man so selten einziehen würde, dass die Einzugsermächtigung verfiele
...mehr fällt mir gerade nicht ein.
VETO!
Genau andersherum:
Basis läuft nach 36 Monaten "aus"
Firmen läuft bis in die "theoretische" Unendlichkeit
@tu_heggi schrieb:VETO!
Genau andersherum:
Basis läuft nach 36 Monaten "aus"
Firmen läuft bis in die "theoretische" Unendlichkeit
Ächz natürlich! Sorry, meine Zeit bei der Bank ist schon 15 Jahre her. Ist natürlich richtig!
Danke @tu_heggi für die Korrektur. Habe meinen Betrag entsprechend verbessert.
Eine Firmenlastschrift kostet auch jährliche Gebühren für den Einziehenden bei der Bank.
Und als Unternehmer würde ich mir drei mal überlegen, ob und wenn ja, wem ich eine Firmenlastschrift erteile, für Zahlungen die ich leisten soll.
Ich wollte mal bei einer Büromaterialfirma eine Bestellung im Internet aufgeben und erhielt die Antwort, dass dies nur möglich sei, wenn ich eine Firmenlastschrift erteile. Na gut, haben wir halt woanders bestellt...
Üblich ist dies häufiger bei Großhändlern, wenn die die Rechnungen bei ihren Kunden einziehen. Und die Lottozentralen wollen auch eine Firmenlastschrift, um die Beträge bei den Annahmestellen einzuziehen. Das kann ich wiederum beides nachvollziehen.
Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen !
LG
Noch eine Ergänzung meinerseits: Auch eine Firmenlastschrift kann mangels Deckung zurückgebucht werden.
@StPauch schrieb:Noch eine Ergänzung meinerseits: Auch eine Firmenlastschrift kann mangels Deckung zurückgebucht werden.
Ja, das erfolgt dann aber gleich und der Zahlungsempfänger muss nicht damit rechnen, dass das in den nächsten 8 Wochen passiert.
Soweit ich weiß kann auch ein Insolvenzverwalter bei einem Basis-Lastschriftmandat die Abbuchungen der letzten 12 Monate zurückbuchen lassen, was beim Firmenlastschriftmandat nicht geht.
Lasse mich aber gerne korrigieren.
Das ist tatsächlich korrekt, habe ich schon erlebt, genau genommen sogar 13 Monate. Wobei ich das persönlich schon fragwürdig finde. Ist ja eigentlich nur möglich, wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorlag.