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Rechnungswesen: Lastschriften / Mahnwesen

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letzte Antwort am 05.09.2022 10:44:05 von Ivonne_Lindt
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m_steinert
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

ein Mandant von uns ist jetzt mit der Buchhaltung auf DATEV Rechnungswesen umgestiegen. Es ergibt sich folgende Problemstellung:

 

Es gibt Kunden, bei denen gibt es Rechnungen mit Lastschrifteinzug und Rechnungen, die nicht per Lastschrift eingezogen werden (also unter einer Kundennummer). Lässt sich das in Rechnungswesen abbilden? Das einzige, was ist dazu gefunden habe ist, bei dem Debitor grundsätzlich Lastschrift einzustellen und dann in Belegfeld 2 eine "9" einzutragen, wenn die Rechnung nicht eingezogen werden soll. Das hat aber zur Folge, dass die Rechnungen dann auch nicht im Mahnwesen erscheinen. Also die Rechnungen, die nicht per Lastschrift eingezogen werden, müssten angemahnt werden können. Gibt es da irgendeine Lösung für?

 

 

Dann hatte der Mandant nebenbei noch eine andere kleine Frage: Der Bestand ist auf 6-stellige Konten umgestellt. Jetzt ist es so, dass die Debitoren dann dementsprechend 7-stellig sind, aber dann zwischen den ersten 5 Stellen und den letzten beiden Stellen eine Leertaste ist. Lässt sich dieser Leerschritt unterdrücken, so dass also "1234567" anstatt "12345 67" angezeigt wird?

 

Hat zufällig einer eine Idee?

 

Viele Grüße

Matthias

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
73 Mal angesehen

Hallo @m_steinert,


im gewerblichen Rechnungswesen können wir nicht pro Posten (Rechnung) hinterlegen, ob eine Lastschrift erstellt werden oder ob gemahnt werden soll. Man kann sich also über die Debitorenstammdaten nur für eine Variante entscheiden. So ein Sachverhalt wird eher selten im DATEV Rechnungswesen verwendet, außer es gibt sehr viele Debitoren, wo man die Zahlungsweise explizit pro Rechnung unterscheiden muss.


Wenn Sie zu dieser Frage noch weitere Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an den Service Rechnungswesen unter der Nummer 0911-31938600 oder über den SK extern 1004321  .

 

Zu ihrer 2. Frage.


Ja es ist möglich, im Programm eine Einstellung zu hinterlegen, dass die Personenkonten nach einer Erhöhung der Sachkontenlänge ohne Leerzeichen abgebildet werden. 


Bitte prüfen Sie bzw. Ihr Mandant ob er die Eingabeunterstützung aktiviert hat. Wenn ja deaktivieren sie diese.


Eingabeunterstützung schlüsseln


Vorgehen:

 

  • Im Menü Extras | Einstellungen wählen.
    Das Fenster Einstellungen öffnet sich.
  • Auf die Kategorie Buchungserfassung klicken.
  • Kontrollkästchen Eingabeunterstützung für Personenkonten und lange Sachkonten - in ihrem Fall deaktivieren.
  • Um die Einstellung zu speichern: Auf OK klicken.

 

Bitte beachten Sie, dass die Einstellung nutzerbezogen gespeichert wird und für alle Mandanten gilt, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz bearbeiten. Sie wirkt beim nächsten Aufruf des Buchens.

 

Viele Grüße

Ivonne Lindt

Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

 

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.09.2022 10:44:05 von Ivonne_Lindt
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