abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rechnungsstellung §13 b Bauleistung an Endkunden

2
letzte Antwort am 04.11.2024 16:19:24 von Usus
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
MSCH1108
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
169 Mal angesehen

Hallo!

 

Wir haben eine Rechnung eines Fliesenlegers vorliegen. Es handelt sich um eine Bauleistung nach §13b an unsere Firma für einen Endkunden von uns. 

Es geht mir darum, ob ich den Betrag plus Umsatzsteuer an den Endkunden weiterberechnen muss? Zum Beispiel, wenn die ER den Betrag von 1000,--€ nach § 13b (Steuerschuldnerschaft) beträgt, muss ich dem Endkunden 1000,--€ plus 19% Umsatzsteuer = 190,--€ = 1.190,--€.

 

 

oschmitt
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
131 Mal angesehen

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen SIe Ihren steuerlichen Berater ...

Usus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
107 Mal angesehen

Kleiner Hinweis: Wer eine 13b-Rechnung erhält, bezahlt immer Umsatzsteuer, ob er den Vorsteuerabzug bekommt, hängt von diversen anderen Gegebenheiten ab.

Wenn Sie kein Geld verlieren möchten, sollten Sie dies beachten.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 04.11.2024 16:19:24 von Usus
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage