Hallo!
Wir haben eine Rechnung eines Fliesenlegers vorliegen. Es handelt sich um eine Bauleistung nach §13b an unsere Firma für einen Endkunden von uns.
Es geht mir darum, ob ich den Betrag plus Umsatzsteuer an den Endkunden weiterberechnen muss? Zum Beispiel, wenn die ER den Betrag von 1000,--€ nach § 13b (Steuerschuldnerschaft) beträgt, muss ich dem Endkunden 1000,--€ plus 19% Umsatzsteuer = 190,--€ = 1.190,--€.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen SIe Ihren steuerlichen Berater ...
Kleiner Hinweis: Wer eine 13b-Rechnung erhält, bezahlt immer Umsatzsteuer, ob er den Vorsteuerabzug bekommt, hängt von diversen anderen Gegebenheiten ab.
Wenn Sie kein Geld verlieren möchten, sollten Sie dies beachten.