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Rückwirkende Verschmelzung einer Tochter-GmbH auf die Mutter-GmbH

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letzte Antwort am 14.11.2023 17:38:12 von blum
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abq
Einsteiger
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Hallo liebe KollegInnen,

 

aufgrund einer rückwirkenden Verschmelzung einer Tochter-GmbH auf die Mutter-GmbH zum 01.01.2022 ergeben sich für mich Fragen bezüglich der praktischen Vorgehensweise in Datev Kanzlei-Rechnungswesen. Bisher habe ich nur das Dokument 1021407 diesbezüglich finden können. Die Verschmelzung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2022, der Eintragungstag im HR war der 07.09.2022. Mein Gedanke war nun (hier verkürzt):

 

Steuerbilanz

- EB-Werte der Tochter zum 01.01.2022 bei der Mutter einbuchen

- Stapel der Tochter bei der Mutter einlesen

- Korrekturen im Rahmen der Verschmelzung buchen (Gegenseitige Forderung/Vbl, Umsatzsteuer, usw.)

- Anlagevermögen übertragen

 

Handelsbilanz:

- Die Werte der Tochter zum 07.09.2022 bei der Mutter einbuchen

- Stapel bzw. Buchungen ab dem 07.09.2022 bei der Mutter buchen/einlesen

- Korrekturen im Rahmen der Verschmelzung buchen (Gegenseitige Forderung/Vbl, Umsatzsteuer, usw.)

- Anlagevermögen übertragen

 

Allerdings lässt Datev es bei einigen Konten nicht zu, dass ich diese im Steuerrecht bebuche, aber im Handelsrecht nicht - auch nicht mit Aufhebung der Buchungsbeschränkungen

 

Gehe ich dieses falsch an ? Gibt es von Datev dazu noch weitere Dokumente ?

 

Viele Grüße

Andreas Brockmann-Quelle

 

blum
Experte
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Hallo @abq ,

 

bitte zuerst mal das IDW RS HFA 42 ab RZ 28 lesen. Evtl. ist auch handelsrechtlich zum Übertragungsstichtag das wirtschaftliche Eigentum schon übergegangen (meine Hoffnung für Sie).

 

Bezüglich dem handelsrechtlichen "Verschmelzungsergebnis" bitte ab RZ 60 bzw. 68 oder 71 lesen (Anlagevermögen ist in RZ 64 angesprochen).

 

Bitte denken sie daran, dass es bei der USt keine Rückwirkung gibt.

 

Ist leider alles bei DATEV "Handarbeit".

 

Gruß Ralf Blum

 

 

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letzte Antwort am 14.11.2023 17:38:12 von blum
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