ich bin auf der Suche nach Kontonummern für die Buchung des Selbstverbrauches im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (SKR 04)
a: Haben: nicht steuerbarer Betrag (ESt) für Zeile 20 EÜR 226,80 EUR
b: Haben: USt auf unentgeltliche Wertabgaben Zeile 16 EÜR und Zeile 39 UStE 82,39 EUR
c: Soll: Gegenkonto 309,19 EUR
Wer hatte schon einen ähnlichen Fall. Laut Auskunft des Landesamtes gibt es 500.000 Photovoltaikanlagen
Bei Lexinform konnte ich kein Buchungsbeispiel mit Kontonummern finden
Besten Dank
Der Selbstverbrauch wird gar nicht gebucht, da es sich nicht um Eigenverbrauch handelt. Diesen gibt es bis Inbetriebnahme 31.03.2012.
Ab 01.04.2012 gibt es echten Eigenverbrauch.
In ihrem Beispiel:
Einspeisung mtl. 100 €, Selbstverbrauch (=privater Strom) 20 €, Auszahlung 80 €. Den Betrag aus der Bank von 80 € splitten in 100 € Ertrag auf Erlös 19% und 20 € auf privat.
vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Ich habe aber Bedenken, ob die von Ihnen vorgeschlagene
Lösung zum Eigenverbrauch oder Selbstverbrauch zutreffend ist.
Aus der 45 seitigen Broschüre des Bay. Landesamtes geht die
Lösung auf Seite 40;41 hervor.
Bayerisches Landesamt für Steuern: Steuerinfos - Weitere Themen - Photovoltaikanlagen
Mir fehlen lediglich die entsprechenden DATEV-Konten für die
Verbuchung (SKR04) mit Verbindung zur UStE und Anlage EÜR.
Hallo,
ich buche hier nahezu ausschließlich mit dem SKR03, daher kann ich Ihnen nur die Kontenbeschriftung nennen.
Das Konto auf den ich den Selbstverbrauch Strom buche, heißt bei mir
Unentgeltliche Erbringung Leistung 19% USt
Als Gegenkonto nehme ich das Konto
Unentgeltliche Wertabgaben
Die USt sollte eigentlich automatisch richtig gebucht werden, da das Konto Unentgeltliche Erbringung Leistung 19% USt ein Automatikkonto ist. Aber in Ihrem Beispiel passt der USt-Betrag nicht zum Nettobetrag. Daher kann ich hier nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Wenn das Konto unentgeltliche Erbringung Leistung lt. Frau Fitschen richtig ist, dann ist das im Kontenrahmen SKR 04 4660.
Nur bin ich mir nicht sicher ob es tatsächlich eine sonstige Leistung oder nicht eher eine Lieferung von Strom in den eigenen HH darstellt. Dann wäre m.E. 4640 Verwendung von Gegenständen 19% ust richtig - Gegenkonto ist in jedem Fall die unentgelt. Wertabgabe 2130ff.
Spannend ist in diesem Zusammenhang wie bewertet werden soll.
Lt. Finanzverwaltung sei der richtig Kwh Preis, der Preis den Ihnen der Stromanbieter für die eingespeisten kwh vergütet. M.E. - und hier bin ich bei weitem nicht alleine falsch. Dieser Preis ist subventioniert und daher gerade kein Marktpreis. Richtig sind die Selbstkosten. Bei Afa dauer über 20 Jahre und Verteilung über die voraussichtliche Menge an erzielbaren kwh über 20 Jahre werden Sie auf einen Preis kommen der deutlich tiefer liegt. M.E. die richtige Vorgehsnweise aber Abweichend zur Finanzverwaltung daher im Freitextfeld auf der EST zu vermerken.
Das 2. Problem für den Eigenverbrauch nicht jede Anlage verfügt über 2 Zähler bzw. 1 Komplettzähler, häufig gibt es konstellationen in denen nur die kwh am Zähler erfasst werden die in das öffentliche Netz eingespeist werden, dann bleibt für den Eigenverbrauch nur eine Schätzung dergestalt, dass geschaut werden muss wie hoch war der Stromverbrauch vor und nach Photovoltaik.
Sie sehen hier verbergen sich eine Menge Konfliktpunkte.
Wann war denn die Inbetriebnahme der PV-Anlage, bis 31.03.2012 oder danach?
Wenn vorher, ist der Selbstverbrauch Rückkauf von privatem Strom und 100% werden vergütet.
Wenn danach, wird der privat verbrauchte Strom nicht vergütet, dann ist der Selbstverbrauch Eigenverbrauch.
Spannend ist in diesem Zusammenhang wie bewertet werden soll.
Lt. Finanzverwaltung sei der richtig Kwh Preis, der Preis den Ihnen der Stromanbieter für die eingespeisten kwh vergütet. M.E. - und hier bin ich bei weitem nicht alleine falsch. Dieser Preis ist subventioniert und daher gerade kein Marktpreis. Richtig sind die Selbstkosten. Bei Afa dauer über 20 Jahre und Verteilung über die voraussichtliche Menge an erzielbaren kwh über 20 Jahre werden Sie auf einen Preis kommen der deutlich tiefer liegt. M.E. die richtige Vorgehsnweise aber Abweichend zur Finanzverwaltung daher im Freitextfeld auf der EST zu vermerken.
Aus Gründen der Vereinfachung bestehen seitens der Finanzverwaltung keine Bedenken, den Entnahmewert für den Strom in Anlehnung an den Strompreis für aus dem Netz des Energieversorgers bezogenen Strom zu schätzen. Dieser kann der Stromabrechnung des Energieversorgers für den übrigen bezogenen Strom entnommen werden. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist auch eine typisierende Bewertung mit 0,20 €/kWh zulässig (Vgl. FinMin Baden-Württemberg, Steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Betrieb einer Photovoltaikanlage im privaten Haushalt, Der aktuelle Tipp, Stand: Januar 2013 sowie LfSt Bayern, Leitfaden vom 30.7.2014 - S 2240.1.1-4 St 32, Ziff. 11.8.1.)
Klar vor 2012 gab es m.E. noch nicht die MÖglichkeit vom eigene Dach einzuspeisen.
Daher beziehen sich m.A. auf aktuelle sprich nach dem 31.03.2012 in Betrieb genommenen PV.
meine Photovoltaik-Anlage und die im Beispiel des Landesamtes auf Seite 41 des Leitfadens wurde nach dem 31.03.2012 in Betrieb genommen
es wird immer unterschieden zwischen
Einkommensteuer auf Eigenverbrauch
und
Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch
Im SKR 04 ist wie folgt zu buchen:
2130 an 4600 31,50
2130 an 3800 19,37
Im SKR 03 ist wie folgt zu buchen:
1880 an 8900 31,50
1880 an 1770 19,37
Die Umsatzsteuer und der Nettoumsatz müssen manuell in Zeile 39 USt2A eingetragen werden.
nützliche Hinweise habe ich gefunden bei:
https://www.pv-steuer.com/pages/downloads.php
Ich habe eine Exceltabelle zu dem Beispiel auf Seite 41 des Leitfadens erstellt, die ich bei Interesse gerne zur Verfügung stellen kann. Ich habe diese auch an DATEV weitergeleitet.
Hallo,
gerne würde ich die Excel-Tabelle benutzen und bitte um Zusendung unter
Danke und liebe Grüße
Rolf
Guten Tag Frau Kollegin,
auch ich hätte Interesse an Ihrer xls-Tabelle.
Soweit einverstanden bitte ich Sie um Übersendung an kanzlei@stb-Strupat.de
Danke!
Hallo Community,
ich bin zufällig über diese Diskussion gestolpert. Nur so als Hinweis, wenn die Daten wie unten angegeben erfasst werden, dann funktionieren die Programmverbindungen und es muss nicht manuell nachgearbeitet werden:
Buchungsempfehlung SKR03
ESt Selbstkosten 500,00
USt Wiederbeschaffungskosten 600,00 + USt 114,00
1880 an 8920 714,00
„BU 40“ (Aufhebung der Automatik) mit 8920 an 1880 100,00
Ergebnis: Auf 8920 bleiben für die EÜR 500,00 stehen und die Übergabe zur USt auf Grundlage der Einzelbuchungen wird mit 600,00 durchgeführt.
Beste Grüße
würden Sie mir Ihre Excel-Datei auch noch zur Verfügung stellen, ich wäre Ihnen sehr dankbar,
herzlichen Dank und viele Grüße,
Tamara Hoffmann, Email: t.hoffmann@act-germany.com
Für die Berechnung des Eigenverbrauchs habe ich auf dieser Seite www.pv-steuer.com (Downloads) Excel-Tools gefunden.
Den USt-pflichtigen Eigenverbrauch (Bewertung fiktiver Strompreis) habe ich 2100|4660 (SKR 04) gebucht.
Die Korrekturbuchung auf die Selbstkosten (ESt-liche Werte) habe ich 4659|2100 gebucht.
Die Konten habe ich entsprechend beschriftet. Somit ist jeder Sachverhalt für sich getrennt abgebildet. Hat allerdings auch schon Rückfragen vom Finanzamt nach sich gezogen, warum der Wert lt. EÜR nicht mit dem Wert aus USt übereinstimmt.
Das 2. Problem für den Eigenverbrauch nicht jede Anlage verfügt über 2 Zähler bzw. 1 Komplettzähler, häufig gibt es konstellationen in denen nur die kwh am Zähler erfasst werden die in das öffentliche Netz eingespeist werden, dann bleibt für den Eigenverbrauch nur eine Schätzung dergestalt, dass geschaut werden muss wie hoch war der Stromverbrauch vor und nach Photovoltaik.
Hallo Herr Kollege,
haben Sie da Erfahrungen, wie man diese Schätzung vornehmen kann, wenn der Mandant einfach gar nichts hat außer der Abrechnung vom Stromanbieter über die eingespeiste Menge?
Bayerisches Landesamt für Steuern: Steuerinfos - Weitere Themen - Photovoltaikanlagen (bayern.de)
Bei BMF vom 19.09.2014 Seite 5 steht alles.
@guenther DAnke für den Tipp!!
an der Excel-Tabelle wäre ich auch interessiert
Email: heiko.brand@steuerberater-brand.de
Danke und kollegiale Grüße
Hallo!
Wenn möglich würde ich mich ebenfalls über die Zusendung der Exceltabelle freuen.
Vielen Dank dafür!
Viele Grüße
Anja Behne
Hallo,
ich würde mich über die Zusendung der Excel-Datei feuen.
Herzlichen Dank!
Hallo,
ich würde mich auch sehr für Ihre Exceltabelle interessieren und mich freuen, wenn sie mir die Datei an folgende Mailadresse senden könnten:
Vielen Dank!
MfG
Michael
Hallo,
ich bin gerade auf diesen Beitrag gestoßen und würde mich ebenfalls über die Excel-Tabelle freuen.
Danke!
Hallo DATEV-Community,
ich hatte in diesem Beitrag bzw. in dem Verlauf auch schon einmal nachgefragt, ob ich die Excel-Datei erhalten könnte. Leider bisher erfolglos.
Das Thema scheint jedoch weiterhin aktuell zu sein, da ich in der Zwischenzeit schon einige Anfragen erhalten habe, dass ich doch bitte die Datei übersenden sollte. Deshalb wollte ich nur klarstellen: Ich selbst habe diese nicht - vielleicht hat eine oder einer aus der Community diese Dateivorlage oder hat eine gemacht, die er gerne zur Verfügung stellen möchte?
Wollte das nur schnell noch klarstellen, nicht das viele auf Unterlagen von mir warten ;-).