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Personengesellschaften - einbehaltene KapSteuer

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letzte Antwort am 24.11.2020 14:30:01 von Bernhard_Frauenknecht
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sberger
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

ich erstelle gerade den Jahresabschluss 2019 von einen Personengesellschaft (Bilanz inkl. Übermittlung der E-Bilanz, ges. und einheitliche Feststellung etc.). Wir buchen bereits seit JA 2017 mit der Gesellschafterzuordnung. 

 

Jetzt habe ich zufällig gesehen, dass es ab 2019 neue Konten für die Kapitalertragssteuer gibt, z.B. Konto 9157 bzw. Konto 9143 für die unterjährige Buchung ohne Gesellschafterzuordnung. 

 

Bislang habe ich die einbehalten KapSteuer immer über Konto 1810 gebucht (unterjährig ohne Gesellschafter, und dann im Jahresabschluss storniert und auf die Gesellschafter aufgeteilt). Das hat bislang ganz gut funktioniert. 

 

Jetzt bin ich etwas irritiert und frage mich ob ich die Buchung zwingend auf die neuen Konten 9157, 9143 umstellen muss. 

 

Was ist der Unterschied und wird die Buchung über Konto 1810 auch weiterhin unterstützt?

Hat hier jemand bereits Erfahrung?

 

Grüße

S. Berger

DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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3057 Mal angesehen

Hallo sberger,

 

Sie können Ihre bisherige Buchungsweise beibehalten. Ein Umstieg auf die neuen Konten hat aber auch den Vorteil, dass die Kapitalertragsteuer automatisch auf die Gesellschafter aufgeteilt werden kann.

Weitere Informationen dazu stehen Ihnen hier zur Verfügung: Kapitalertragsteuer auf Gesellschafter aufteilen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG

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letzte Antwort am 24.11.2020 14:30:01 von Bernhard_Frauenknecht
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