Hallo DATEV,
es soll ja auch irgendwann einmal einen neuen (verbesserten) Offenlegungsassistenten geben. 🤗
Ist es eigentlich hier auch geplant, dass die Kennzahlen für die Offenlegung (Umsatz, Bilanzsumme, Arbeitnehmeranzahl) auch verwaltet und an den Bundesanzeiger als Information mitgesendet werden kann?
Oft ist es so, dass der Bundesanzeiger noch irgendwelche Angaben zu der Größenklasse haben will und da ist es echt Mühsam alle Daten zusammenzustellen.
Hier einmal aus einem Konkurrenzprodukt (Name wird nicht verraten), die das wohl wirklich gut gelöst haben. Und bei DATEV sollten doch eh alle Daten vorliegen, sodass diese einfach abgerufen zu werden brauchen.
Ich würde es begrüßen, wenn man jetzt optional per Checkbox, die Daten einfach als Information zusätzlich mit übermitteln könnte.
Gruß Achilleus
Nachfragen habe ich eigentlich nur bei Hinterlegungen.
Wenn ich es nicht vergesse beim Veröffentlichen hinterlege ich diese fehlenden Daten im Textfeld ( Bearbeitungshinweise für den Bundesanzeiger. Im Anhang screenshot.
Ich weiss komforttabel geht anders da wäre ein checkbox schon hilfreich. Sollten sie vlt bei Ideas einstellen.
Hallo Achilleus,
im "neuen" Offenlegungsassistenten wird das aktuelle Jahr sowie das Vorjahr betrachtet. Hinsichtlich weiterer Kriterien wie der Arbeitnehmeranzahl kann aus dem Offenlegungsassistenten direkt das Tool Rechnungslegungspflicht aufgerufen werden.
Im Tool können auch die Angaben zur Anzahl der Arbeitnehmer hinterlegt oder bei Nutzung einer DATEV-Lösung für Personalwirtschaft programmseitig ermittelt werden.
Werte lassen sich direkt in die Bearbeitungshinweise für den Bundesanzeiger übernehmen.
(Musterbestand für Jahresabschluss ohne Zuordnungstabellen)
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Ja wunderbar Textfeld so hatte ich es eh schon gemacht, nur händische Arbeit jetzt kommen die Zahlen wenigstens aus dem Rewe teil.
Hatte ich noch nicht gesehen.
Hallo Hr. @wielgoß,
wären nicht 3 Jahre notwendig?
Also für Abschluss 2019 müssen doch auch die Werte für 2017 u. 2018 mit betrachtet werden.
Oder bin ich da falsch gewickelt?
Warum stellt der Assistent nur 2018 und 2019 dar?
Gruß Achilleus
Hallo Achilleus,
Im Assistenten werden die Jahre angezeigt, die auch im Tool Offenlegungspflicht ermittelt werden, daraus wird der Vorschlag der Größenklasse ermittelt.
Dazu aus der Programmhilfe:
Im Zusatzbereich Größenklassenkriterien wird aus den vorhandenen Werten zur Bilanzsumme, zu den Umsatzerlösen und der Mitarbeiteranzahl im aktuellen Jahr und dem Vorjahr im Feld Einordnung Größenklasse die Größenklasse ermittelt. Die vorgeschlagene Größenklasse bezieht sich ausschließlich auf diese Daten. Eventuell weitere für die Bestimmung der Größenklasse relevante Faktoren oder Wirtschaftsjahre sind in dem Vorschlag nicht berücksichtigt. Um die Größenklasse ggf. näher zu bestimmen, können Sie das Tool Rechnungslegungspflicht nutzen. Wenn Sie auf den Link Größenklasse prüfen / bearbeiten klicken, wird das Tool Rechnungslegungspflicht aufgerufen. Sie können dann die Größenklasse ggf. durch weitere Angaben näher spezifizieren. |
Für einen weiteren Eindruck zum neuen Assistenten:
https://www.datev.de/web/de/service/self-service/servicevideo/der-neue-offenlegungs-assistenten/
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Wieso 3 Jahre ?
Wenn ich es richtig im Kopf habe § 267a HGB müssen 2 der 3 Kriterien in den letzten 2 GJ erfüllt sein.
Sprich aus Sicht des Jahres 2019 : in 2019 und in 2018. Oder habe ich jetzt einen Denkfehler ?
Also ich habe es eben mit dem NWB-Größenklassenrechner geprüft.
Die Wertangaben für die einzelnen Jahre ergeben immer das Ergebnis ob klein/mittel/groß
2019 | 2018 | 2017 | Ergebnis |
klein | klein | mittel | klein |
klein | mittel | mittel | mittel |
klein | mittel | klein | klein |
mittel | klein | klein | klein |
mittel | klein | mittel | kein Ergebnis möglich |
Wie man also sehen kann, muss man drei Jahre betrachten und warum DATEV das nun wieder nicht hinbekommt, ist mir völlig schleierhaft.
Es kann doch nicht so schwer sein, die Rewe-Daten zu ermitteln. Es liegen doch alle Zahlen vor.
Gruß Achilleus
@Gelöschter Nutzer schrieb:Hallo DATEV,
Hier einmal aus einem Konkurrenzprodukt (Name wird nicht verraten), die das wohl wirklich gut gelöst haben. Und bei DATEV sollten doch eh alle Daten vorliegen, sodass diese einfach abgerufen zu werden brauchen.
Gruß Achilleus
Hallo @Gelöschter Nutzer , das Bild verrät alles 😀
Ansonsten wird der neue Assistent auch nicht mehr viel retten. Habe letztens eine Offenlegung komplett mit der Hand im Portal des Bundesanzeigers machen müssen, die meiste Zeit ging für die Anlage der Stammdaten drauf, die Offenlegung selbst war schneller als mit dem alten Assistenten erledigt. Die Offenlegung selbst war auch schneller "durch", der Abruf des Belegexemplars incl. Ablage im DMS auch flott erledigt.
Entweder ist das Verfahren schneller oder die Stoppuhrfunktion der Zeiterfassung läuft unterschiedlich.
Hab jetzt nach ihrer Antwort , das Bild von @Gelöschter Nutzer vergrößert und ja dort ist ja sowohl links oben als auch rechts oben hmd zu lesen. Daher ist das wohl eher kein Geheimnis.
Was die 2 GJ oder 3 GJ angeht, würde mich jetzt doch mal die gesetzliche Lage interessieren. Wenn ich dazukomme kläre ich das heute in der Kanzlei und berichte.
Hallo Hr. @bodensee,
das war von mir auch nicht ganz ernst gemeint.
Ich hatte mir damals von hmd schon einmal das Vertrags-Verwaltungstool für mein eigenes Programm 'DokMa' abgeschaut. Die haben echt eine Menge schicker Sachen auf Lager. Da könnte sich DATEV echt einmal eine Scheibe von abschneiden.
Gruß Achilleus
Es ist zwar ganz nett das DATEV in der Hilfe zum Assistenten so Einiges schreibt, interessant ist für den Berufsträger die Meinung einschlägiger Kommentare.
Und da sagt z. B. der Beck'sche Bilanzkommentar (12. Auflage) in Tz 14ff zu § 267 HGB ziemlich eindeutig, dass für die Beurteilung das aktuelle und die die zwei vorhergehenden Wj heranzuziehen sind.
So jetzt habe ich mal kurz die gesetzliche Lage nachgesehen:
Wer nach § 1 PublG zur Offenlegung verpflichtet ist für den sind 3 GJ entscheidend.
Die Einstufung als Kleinstgesellschaft bzw. als kleine, mittelgroße oder große Gesellschaft richtet sich grundsätzlich nach §§ 267, 267a des Handelsgesetzbuches (HGB).
Als Kleinstgesellschaften sind solche Unternehmen einzustufen, die zumindest zwei der drei folgenden Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreiten:
Quelle BJM.
Ich denke das wohl Datev in aller Regel nur die letzteren offenlegt und daher der Assistent auch nur für diese gedacht ist.
@bodensee schrieb:
Ich denke das wohl Datev in aller Regel nur die letzteren offenlegt und daher der Assistent auch nur für diese gedacht ist.
Sorry, aber dieser Logik mag ich nicht folgen oder ich habe Sie falsch verstanden.
Die Prüfung sollte schon richtig laufen. Da darf ein "wir gehen mal davon aus" keine Rolle spielen.
Es stellt sich zudem die Frage, warum für die Grundsatzprüfung nicht gleich die Bilanzdaten der letzten 3 Jahre angezeigt werden. Hier auf ein Zusatz-Tool zu verweisen ist wieder eine DATEV-typische Betriebsbremse. Und das es anders geht, sieht man ja an hmd.
Gruß Achilleus
Es wäre mal echt Klasse, wenn DATEV sich dazu äußern würde, warum und wieso die DATEV so und nicht anders gelöst hat.
Gruß Achilleus
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@bodensee schrieb:
Ich denke das wohl Datev in aller Regel nur die letzteren offenlegt und daher der Assistent auch nur für diese gedacht ist.
Sorry, aber dieser Logik mag ich nicht folgen oder ich habe Sie falsch verstanden.
Die Prüfung sollte schon richtig laufen. Da darf ein "wir gehen mal davon aus" keine Rolle spielen.
Da bin ich bei Ihnen , entweder es gehört erklärt warum Datev nur die 2 Jahre verwendet weil wir haben zu 100% nur Firmen die nicht unter das PublG fallen oder aber und ich denke das wäre wirklich die einfachere Variante 3 Jahre anzugeben.
Hier entsteht bei Neuübernahmen dann das Problem das ggf. keine 3 Jahre im RZ vorliegen.
Wenn keine Daten vorliegen, dann ist das ja auch in Ordnung.
Eine Angabe wie z. B. k. A. wäre da auch schon genug.
Hallo Achilleus,
die von Ihnen angesprochene Prüfung nach §1 Publizitätsgesetz über 3 Wirtschaftsjahre hinweg bezieht sich auf die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz. Das Tool Rechnungslegungspflicht aber bestimmt die Größenklasse gemäß §§ 267, 267a HGB unter Betrachtung der Werte des Geschäfts- und Vorjahres.
Liegt bei einem Bestand ein permanenter Wechsel der Größenklasse über mehrere Geschäftsjahre hinweg vor, dann müssten zur eindeutigen Bestimmung der Größenklasse mehrere Geschäftsjahre einbezogen werden. Diese Prüfung wird vom Tool Rechnungslegungspflicht nicht unterstützt.
Ihre Anregung nehmen wir gerne auf. Eine Aussage, ob diese im Programm umgesetzt wird, kann derzeit nicht getroffen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Anregungen vor einer Umsetzung durch uns bewertet und priorisiert werden.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo Hr. @Bernhard_Frauenknecht,
vielen Dank für die Information und Aufklärung.
Dennoch verbleibt es bei der Frage, warum in einem neuen Tool gleich wieder Probleme geschürt werden, indem nicht gleich alle Konstellationen abgeprüft werden.
Wenn es ein Gesetz gibt, welches verlangt, dass drei Jahre in die Betrachtung einfließen sollen, warum macht DATEV es nicht gleich?
So muss doch der Anwender wieder über ein zusätzliches Tool ausweichen, welches von DATEV zusätzlich pflegen und warten muss. Es ist doch erheblich einfacher, gleich alle Prüfungen in einem Tool zu erledigen.
Manchmal verstehe ich die DATEV einfach nicht, warum immer nur halbe Lösungen entwickelt werden. 😣 Es liegen doch i. d. R. alle drei Jahre vor, dann kann ich diese doch auch verwenden.
Es kann doch nicht so schwer sein, gleich eine Lösung zu entwickeln, die nicht nur für die Standardfälle reicht, sondern eben für alle, sodass an 99,99 % der Konstellationen abgedeckt werden.
Aber wie immer gilt:
Alle können es (s. HMD), nur die DATEV nicht. Diese Ignoranz und Beschränktheit ist einfach nur ärgerlich.
Gruß Achilleus