Mittlerweile sind alle Buchungen soweit, wie möglich im System.
lediglich für einzelne Länder sind bei einigen Mandanten noch die UST- ID- Nummern latent.
Somit könnten wir auf den berühmten Knopf drücken, um die Daten zu übermitteln.
Ich versuche, das Formular zu bedienen, aber das ist Hürdenlauf, Geisterbahn und Überraschungspaket in Einem:
BOP - OSSEUST - Umsätze einer festen Niederlassung - Dienstleistungen (elster.de)
Dann haben wir ja noch die Lieferungen aus dem Warenlager Deutschland ins EU- Ausland, wofür ich im Portal keine Eingabe finde.
Gibt es denn irgendwo eine Übersicht dessen, was ich erfaßt habe?
Netto- Betrag, MwSt- Satz und dazugehöriger Steuer, um das irgendwie abzugleichen?
Wie lautet die Empfehlung, wenn man zu intelligent ist, um dieses Formular korrekt auszufüllen?
Notfalls der DATEV- Excel Export termingerecht faxen und darauf hoffen, daß im IV- Quartal alles in einer Summe korrekt elektronisch gemeldet wird?
Langsam schreien wir um HILFE !!!
- Festschreibung in DATEV?
- Wie erfolgen die Nachmeldungen, da es ja keine geänderten Meldungen geben darf?
- Wie sollen wir unsere Aktionen und Meldungen GoBS- gemäß (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) dokumentieren und festschreiben. Eine manuelle Klickorgie kann und darf doch nicht sein!
#Verfahrensdokumentation!!!
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (bundesfinanzministerium.de)
Bitte weiterleiten an Kammer, usw. es brennt!
@martinkolberg schrieb:
Somit könnten wir auf den berühmten Knopf drücken, um die Daten zu übermitteln.
Könnten. Jap. Aber weil Deutschland 🇩🇪 noch nicht soweit ist 👎, nimmt das Portal aktuell keine XML Daten an. Man muss es also mindestens einmal von Hand machen. Hier war DATEV schneller - nice 😎!
Kennen Sie?
leider wird das eigentliche Problem nicht angesprochen:
Wie bekomme ich die Daten nach Elster und mit welchem Trick ist ein Datenimport zu aktivieren?
An DATEV:
Egal, ob es Schnittstellen gibt, bitte baut eine Export- Funktion ein, um das notwendige Festschreiben der exportieren Werte auszulösen.
Was muß der Export jetzt können?
- Ausgabe der bereits vorhandenen Excel- Liste in CSV- Format
- Festschreiben des Exportes, so daß im IV. Quartal alles korrekt läuft.
"Es gibt aber noch keine Schnittstelle"
Sorry, nur kleine Kinder reden so!
Wenn es keine Schnittstelle gibt, dann sollte DATEV doch Experten im Haus haben, die eine Schnittstelle definieren und dieses als Standard erklären. Dann muß Elster so gebaut werden, daß es die Daten über die DATEV- Export- Schnittstelle fressen kann. Jeder Programmierer wird froh sein, wenn er zum Bauen einer Schnittstelle bereits mit Echtdaten zum Testen versorgt ist und sich keinerlei Gedanken über Formate, usw. machen muß, sondern so lange testen kann, bis es einfach nur funktioniert. Ei/Henne Problem.
und es geht um so schnöde Dinge, wie die Länderbezeichnung! "LT" ist was noch einmal? Litauen, Lettland?
"AT" findet man natürlich nicht oben auf der Liste, usw.
.
@martinkolberg schrieb:
Wie bekomme ich die Daten nach Elster und mit welchem Trick ist ein Datenimport zu aktivieren?
So wie ich @andreashausmann verstanden habe: by Hand 👋. Der Import wird mit einem DATEV SR im REWE wieder freigeschaltet, wenn unser Deutschland 🇩🇪 denn mal soweit ist.
Stimmen die Zahlen überhaupt?
Was soll mir heute folgende Meldung beim Ausruf aus ReWe sagen?
Die Kurse sind frisch geholt:
Jetzt noch die 94 Zeilen des gerade geöffneten Mandanten manuell erfassen...
... hoffentlich unfallfrei betr. der UST- ID- Nummern.
Hallo @martinkolberg,
mit dem Service Release 10.17 am 28.10.2021 wird der Fehler, dass die Meldung REW00166 unberechtigter Weise erscheint, behoben.
ehrlich gesagt. diese Meldung zu den Währungen ist das Unwichtigste überhaupt, obwohl Sie einen schon das Schlimmste ahnen läßt.
Wir haben jetzt manuell die Erklärungen ausgefüllt und sind auf folgende Probleme gestoßen:
Fragen:
Vielleicht kann sich ja DATEV dafür einsetzen, daß mit dem Export einfach geänderte Meldungen des III. Quartals auf elektronischem Weg übermittelt werden können, die im Bundesamt die bestehenden Werte überschreiben. Den Mandanten anzuweisen, die Differenz nachzuzahlen, sollte das geringste Problem darstellen.
Wie gesagt, wir wissen nicht, was Stand heute beim Bundesamt an gültigen Meldungen ankam, bzw. manuell doch noch irgendwie verarbeitet wird. Folglich können wir auch keine korrekte Nachmeldung der fehlenden Daten vornehmen. Daß die DATEV- Auswertung durch Weiterbuchen mittlerweile geringfügig abweichende Werte ausweist kommt erschwerend hinzu. (Ist ja nur Skonto durch die Zahlungen im Oktober...)
Wir müssen uns des Eindrucks erwehren, daß wir Steuerberater zu blöde sind, einfache Steuererklärungen auszufüllen. Dieser Vorwurf darf weder an uns, noch an DATEV hängen bleiben.
Hallo @martinkolberg,
zu Frage 1:
Bislang erfolgte durch das BZSt weder eine Bereitstellung einer direkten Schnittstelle noch einer Schnittstellenbeschreibung für den manuellen Import im BOP.
Da folglich eine Abgabe der OSS Meldung aus den DATEV-Anwendungen durch das BZSt nicht ermöglicht wird, ist die im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung bekannte Notwendigkeit der Festschreibung von Buchungssätzen vor der eigentlichen Datenübermittlung nicht auf die OSS-Auswertung übertragbar, da nicht sichergestellt werden kann, ob der in Rechnungswesen gebuchte Stand auch tatsächlich dem Stand entspricht, der per manueller Eingabe im BZSt-online Portal übermittelt und vom BZSt entgegengenommen wurde.
Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an einer Unterstützung in den DATEV-Anwendungen für die Berichtigungsproblematik im vierten Quartal und werden baldmöglichst über die notwendige Vorgehensweise informieren.
Zu Frage 2:
Die beschriebenen Fehlermeldungen basieren rein auf der Programmlogik des BOP. Eine Aussage, ob die über das BOP eingereichten OSS-Meldungen trotz Fehlermeldungen verarbeitet werden, kann von DATEV nicht getroffen werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das BZSt.
Ergänzend zur Antwort von Marco Lachmann:
Hinsichtlich der Umrechnung von Fremdwährungen im Rahmen der OSS-Auswertung möchten wir Folgendes ergänzen:
1. Für die OSS-Meldung sind gem. BMF-Schreiben II C 3 - S 7340/19/10003 :022 vom 1.4.2021 Abschnitt 18i.1. Abs. 4 im Falle von Fremdwährungen nicht die Tageskurse oder monatlichen Durchschnittskurse maßgebend, sondern der Umrechnungskurs der europäischen Zentralbank, der sich für den letzten Tag des Besteuerungszeitraums OSS ergibt. Für die erste OSS-Meldung gilt der EZB-Kurs, der am 30.09.2021 veröffentlicht wurde.
2. Genaue Informationen zur Fremdwährungsumrechnung finden Sie im Dokument 1021243 .
Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an einer Unterstützung in den DATEV-Anwendungen für die Berichtigungsproblematik im vierten Quartal und werden baldmöglichst über die notwendige Vorgehensweise informieren.
Da es wohl programmintern keinen Snapshot der Daten beim Exportieren der Excel- Auswertung, die dann zum Copy & Paste Spiel beim Melden führte, gab, wird kein Programmierer der Welt die Berichtigungsproblematik für das vierte Quartal lösen können. Entweder "Knopfdruck" und das III. Quartal nochmals melden oder --- legal - Illegal - ***Beep***egal und diesen Rest einfach nicht korrigieren, wenn es die Technik nicht kann.
Hinweis: Ich bekomme für einen Mandanten dessen OSS Meldung längst raus ist noch einen Oktober- Export, der auch Berichtigungen für den September enthält, die für die in 10 Tagen abzugebende deutsche USTE natürlich noch im September gebucht werden.
Wir müssen uns des Eindrucks erwehren, daß wir Steuerberater zu blöde sind, einfache Steuererklärungen auszufüllen. Dieser Vorwurf darf weder an uns, noch an DATEV hängen bleiben.
Betrifft Versender mit Amazon- Lagerländern:
Mittlerweise berichten Mandanten, daß sie (und viele ihrer Kollegen) von BOP angeschrieben wurden, daß die manuell erfaßten Daten nicht plausibel seien - natürlich ohne Details zu nennen, wo der fehler liegen könnte. Das Fax der Kanzlei, welches die übermittelten Daten bestätigte und das Übermittlungsprotokoll incl. Ticketnummer fristgerecht beilegte, wurde ignoriert.
Fazit: bekannter Fehler, oder hat die Kanzlei Mist gebaut ...
Vorschlag:
DATEV kommuniziert, daß baldmöglichst (spätestens zur IV- Meldung) eine neue Meldung zum III. Quartal elektronisch übermittelt wird.
Auch wir haben die Fehlermeldung erhalten, das die OSS Anmeldung nicht abschließend bearbeitet werden konnte, weil die Angaben in der Steuererklärung nicht plausibel waren.
Grund hierfür ist folgende Konstellation: Mandant versendet nicht nur aus Lagern in Deutschland sondern auch aus Amazonlagern im EU Ausland (bei uns Frankreich, Polen, Italien). Die Lieferungen aus diesen Lagern in andere EU Länder sind als Fernverkäufe auch in der OSS Meldung zu erfassen. Das haben wir auch so erklärt. Was wir aber vergessen haben, ist die Amazonlager als "andere Einrichtung" bei der Registrierung zu erfassen. Das ist vermutlich vielen Händlern / Steuerberatern bei der Registrierung zum OSS passiert. Die Prüflogik bei BZST schlägt da Alarm. weil Lieferungen aus anderen EU Ländern erklärt werden, ohne das dort zumindest eine "andere Einrichtung" vorliegt. Das ist auch soweit ok.
Man kann auch relativ schnell die Registrierungsdaten ändern (siehe hier OSS Meldung fehlgeschlagen; BZSt bestätigt Fehler in OSS Formular - Taxdoo und OSS Registrierung Anleitung & Besonderheiten; EU-Lager zwingend angeben - Taxdoo) und die Amazonlager nacherfassen. Nun stellt sich aber die Frage ob damit alles getan ist und die Steuererklärung jetzt durchläuft. Hierzu habe ich drei Tage lang versucht das Bundeszentralamt für Steuern unter der "OSS Hotline" zu erreichen. Am dritten Tag ist der Versuch geglückt, allerdings sagte mir die nette Dame am Telefon, das sie erst neu überhaupt mit dem OSS zu tun hat, entsprechend wage auch die die Aussagen.
Und jetzt das Schlimmste zum Schluss: Nach Aussage der Dame vom BZST müssen die Steuererklärungen komplett neu erfasst werden. Das heißt eine Änderung der Registrierungsdaten reicht nicht aus. Für uns heißt das ein Vormittag manuelle Erfassungsarbeit völlig umsonst. Und keine Aussage ob eine Zweiterfassung der Erklärung nicht neue Fehler produziert.
Warum es keine Möglichkeit gibt, eine Erklärung nachzubearbeiten muss man wohl das BZST fragen.
Fairerweise muss man aber auch sagen, das hier die DATEV keine Schuld trifft. Ohne Schnittstellenbeschreibung kann die DATEV da nicht einfach mal was basteln.
Übrigens wenn jemand eine andere Möglichkeit kennt, eine Zweiterfassung der OSS Erklärung zu vermeiden, bitte melden.
Was stand nochmals in der Meldung vom BZST?
bitte kontrollieren Sie und korrigieren Sie fehlerhafte Angaben.
Was spricht dagegen, den BZST per Fax mitzuteilen, daß die Lagerländer korrigiert sind, mit der Bitte, die Daten erneut zu verarbeiten. Freundlicherweise sendet man die 1. Seite des Übertragungsprotokolls mit der Ticketnumer mit, so daß eine Zuordnung erfolgen kann.
Meine subjektive Meinung:
- Eine geänderte Erklärung gesetzlich nicht ist nicht vorgesehen.
- Somit muß die Plausibilitätsprüfung Übermittlung einer erneuten Meldung ablehnen.
- Mit der Ticket- Nummer haben wir fristgerecht eine gültige Erklärung abgegeben und können das nachweisen.
-> Der Handlungsbedarf besteht beim BZST, denen die Daten der Erklärung vorliegen.
Vielleicht funktioniert die elektronische Übermittlung zum IV. Quartal und ReWe sendet dann noch die Daten vom III. Quartal als Erstmeldung, die logischerweise abgelehnt werden müssen, im Zweifel, aber das Datenloch beim BZST füllen.
Das BZST könnte diese Vorgehendweise mit DATEV besprechen. Abwarten?
Nach Aussage der Dame beim BZST kann das BZST auf die Steuererklärung nicht zugreifen. Das heißt, das Übertragungsprotokoll nutzt denen nichts. Ohne eine ordnungsgemäße abgegebene und bei BZST durchlaufende Erklärung kann die Umsatzsteuer nicht auf die einzelnen Länder aufgeteilt werden.
Die Frage ist nun, stimmt das was die Dame sagt, oder ist ein Fax bzw. eine E-Mail mit dem Übertragungsprotokoll doch die Lösung.
Vielleicht teste ich tatsächlich mal denen eine E-Mail mit dem Protokoll zu senden. Und berichte dann hier wie das BZST reagiert hat.
Ohne eine ordnungsgemäße abgegebene und bei BZST durchlaufende Erklärung kann die Umsatzsteuer nicht auf die einzelnen Länder aufgeteilt werden.
Dieser Satz bringt es auf den Punkt.
Wir haben die Erklärung nach der Prüfung des Formulars ordnungsgemäß abgegeben und haben eine Bestätigung in der Hand.
Jetzt muß das BZST irgendwie diese Erklärung verarbeiten, um die Umsatzsteuer auf die Länder aufzuteilen.
Daß "die Dame am Telefon" das bei fehlerhafter Programmierung im BZST nicht gelöst bekommt, ist mir klar.
Wenn das BZST eine erneute, also korrigierte Übermittlung wünschen sollte, dann wäre der erste Schritt, daß man aufgrund der Protokoll- Daten ein neues Formular füllen kann, welches alle bereits getätigten Eingaben enthält, so daß man korrigieren kann. Programmtechnisch könnte bei Ablehnung der Verarbeitung diese Erklärung wieder als offen, also nicht übermittelt und damit editierbar zurückgestuft werden.
.
Ich habe jetzt mal eine E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern geschickt.
Und das kam als Antwort:
"vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir werden die Steuererklärung erneut prüfen.
Sollten zu Ihrer Steuererklärung Fragen auftreten, werden wir uns bei Ihnen melden."
Vielleicht war die Idee mit dem Fax gar nicht mal so schlecht.
In 14 Tagen wir der Dezember gebucht sein und es steht zur Übermittlung an:
- Das IV- Quartal 2020
- Die restlichen Buchungen des II. Quartals, wo jetzt endlich die UST- ID- Nummern vorliegen.
Die alte Frage. Wie ist der Stand der Dinge?
Auf dem BOP- online Portal kann ich keine Import- Funktion finden.
Im aktuellen ReWe ist das Feld immer noch ausgegraut.
Muß hier wieder eine Woche manueller Fußweg geplant werden, oder könnte sein, daß dieser Mist automatisch funktioniert?
Wie werden die Daten selektiert, wo es jetzt doch die ID- Nr. gibt. (Gebucht Kennzeichen vom letzten Quartal?)
Mit der Jahreswechselversion Karewe 10.3 gibt es leider noch keine Datei für das OSS Verfahren.
Dafür reagiert Kanzlei Rechnungswesen Version 10.3 nicht mehr, wenn das Quartal der OSS-Meldung gewechselt werden soll.
Mal gucken ob sich noch was ändert ... Kanzlei RW arbeitet schon über 5 Minuten an der Änderung des Quartals bei hoher CPU Last bei einer i7 9700 CPU. Diese sollte ja eigentlich ausreichen um eine OSS-EU Meldung anzuzeigen. 3 Versuche gleiches Ergebnis.... "bitte warten" oder "Programm schließen" .... Ohhh. nach ca. 15 Minuten wird das andere Quartal angezeigt.... so lässt sich doch bequem arbeiten 😉 . Also geht es doch dauert nur extrem lange.
Client- Server...
Das OSS- Verfahren bringt den Server offensichtlich ans Limit:
Auf die Daten für das III. Quartal werde ich noch warten...
... vielleicht kommt ja noch etwas... (zum Festschreiben)
Ja, es kommt noch etwas...
... Die identischen Daten, wie im IV. Quartal.
(Ja, es handelt sich um ein abweichendes Wirtschaftsjahr 1.9.21 31.08.22)
DATEV, bitte reparieren!!! Jeder Klick dauert hier 5 Minuten und der Server ist auf Vollast
Jetzt bin ich ins Vorjahr, um vielleicht doch noch etwas zu bekommen.
Ergebnis. ReWe eingefroren und der Server:
Neuer Versuch: (III. Quartal direkt ausgewählt)
Fazit: Die abgegebene und per PDF- gesicherte Meldung III 2021 läßt sich aus REWE nicht mehr reproduzieren
Hallo @martinkolberg,
evtl. kann Ihnen das Dokument 1022611 EXC1899298283 / REW00166 beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung
bei der EXC-Meldung helfen.
Hallo Herr Lachmann,
mit diesem Fehlerhinweis wird aber leider die extrem langsame Bearbeitung der OSS-EU Mandanten nicht behoben.
Es kann nicht zeitgemäß sein, dass ein Programm für den Aufruf einer Auswertung mehr als 7 Minuten benötigt. Von dem Wechsel der einzelnen OSS-EU Auswertungen in ein anderes Quartal gar nicht gesprochen. Dabei ist der Dezember Umsatz noch gar nicht gebucht.
Was macht die Fehlersuche bei der DATEV und was macht die Datei für das BZSt-Online?
MfG
M. Vogt
Wie ist der Stand der Dinge bei DATEV?
Die Importfunktion im BZStOnline-Portal ist Stand heute für die Abgabe des 4. Quartals 2021 möglich.
Auf dem Portal ist eine Beschreibung der Importdatei einsehbar.
Bitte geben Sie uns folgende Zusage.
- Auch bei Abweichlern wird ein Festschreiben des III. Quartals ermöglicht.
- Am 21. Januar 2022 erhalten wir ein ReWe- Update, welches eine Export- Datei für das IV- Quartal erstellen kann.
Sie wissen, daß im Januar in den Kanzleien "Land unter" ist und niemand die Muße hat, tausende von Werten manuell in einem online- Formular zu erfassen, wo es eine Import- Funktion gibt.
Danke
Beim BZSt heißt es unter: Detaillierte Informationen finden Sie in der Benutzeranleitung zur Importfunktion
Beispiel 1:
#v1.0 1,NL 2,NL,STANDARD,21.00,100.00,21.00 2,NL,REDUCED,9.00,200.00,18.00
Beispiel 2:
#v1.0 1,BG 1,IT 2,BG,STANDARD,20.00,50000.00,10000.00 2,BG,REDUCED,9.00,1000.00,90.00 2,IT,REDUCED,4.00,1000.00,40.00 3,BG,STANDARD,20.00,5.00,1.00 3,BG,REDUCED,9.00,1.00,0.09 3,IT,REDUCED,4.00,1.00,0.04 4,BG,SE,SE568435935801,,STANDARD,20.00,50000.00,10000.00 4,BG,SE,SE753336075101,,REDUCED,9.00,1000.00,90.00 4,BG,FR,FR9R371332137,,STANDARD,20.00,10.00,2.00 4,BG,FR,FR9R371332137,,REDUCED,9.00,20.00,1.80 4,IT,EL,,11a,STANDARD,22.00,100.00,22.00 4,IT,EL,,11A,REDUCED,4.00,200.00,8.00 4,IT,PL,,13,REDUCED,4.00,1000.00,40.00 5,BG,1,IT,IT21452339993,,STANDARD,20.00,50000.00,10000.00 5,BG,1,IT,IT83021109992,,REDUCED,9.00,1000.00,90.00 5,BG,1,FR,FR9R371332137,,STANDARD,20.00,10.00,2.00 5,BG,1,FR,FR9R371332137,,REDUCED,9.00,20.00,1.80 5,BG,2,FR,FR9R371332137,,REDUCED,9.00,20.00,1.80 5,IT,1,EL,,11,STANDARD,22.00,100.00,22.00 5,IT,1,EL,,12,REDUCED,4.00,200.00,8.00 5,IT,1,BG,,13,REDUCED,4.00,1000.00,40.00 5,IT,2,BG,,,REDUCED,4.00,1000.00,40.00
Ich hoffe, dass dies der DATEV bekannt ist.
Hallo martinkolberg,
bei den im Hilfecenter des BOP zur Verfügung gestellten Informationen handelt es sich nach unserem Kenntnisstand leider nur um zwei Beispiel .csv-Dateien und nicht um eine umfassende Beschreibung der Importdatei mittels eines offiziellen Datenschemas bzw. einer Datenstruktur, wie es beispielsweise die österreichische Finanzverwaltung bereitgestellt hat.
Unter wichtigen Hinweisen finden sie die Information, dass das BZSt keine Haftung für eventuell sich ergebende fehlerhafte Ergebnisse oder Datenverluste aufgrund des bespielhaft beschriebenen Importmechanismus übernimmt.
Ohne die Bereitstellung dieser Informationen durch das BZSt kann keine rechtssichere programmseitige Unterstützung für die OSS-Auswertung mittels Datenexport garantiert werden.
Wir stehen derzeit hinsichtlich der offiziellen Datenstruktur im Austausch mit dem BZSt und informieren, sobald wir weitere Informationen erhalten.
Aktuell können wir leider noch keinen genauen Zeitpunkt für die Unterstützung in den Rechnungswesen-Programmen für die Importfunktionalität im BZSt-online-Portal nennen und somit auch keine programmseitige Unterstützung für das IV. Quartal zusichern.
Sehr geehrte Frau Wenzel,
unser Auftrag an sie ist, einen Export rechtzeitig bereitzustellen.
Selbstverständlich werden wir vor Ort den Import überprüfen und darauf achten, daß die importierten daten exakt die selbe Summe anzeigen, wie die Auswertung aus ReWe heraus. Wir haften als Kanzlei mit unserem Namen.
Vielleicht setzen Sie sich mit einem Techniker, oder gar mit dem neuen Finanzminister in Kontakt, um sicher zu stellen, daß die deutsche Mehrwertsteuer aus dem IV. Quartal korrekt gemeldet wird.
Ein manuelles Erfassen ist weder personell, noch qualitativ zu stemmen, da mittlerweile die UST- ID- Nummern diverser Lagerländer vorliegen.
Danke für Ihre Müheverwaltung, Kolberg
Seit dem heutigen Update auf Mittelstand Faktura 10.3 hängt sich die OSS Auswertung seit aktuell 11 Minuten auf, nichts geht mehr. (wie auch andere user berichten)
Ram ist bei 60%, CPU bei 15%.
Wir sind "Hardcore" OSS betroffen mit Amazon Pan EU und vielen Lagerländern. Für Q3 haben wir stundenlang alle Werte manuell übertragen, so kann das doch nicht weitergehen, es war genug Zeit.
Jetzt kommt man darüber hinaus nicht mal mehr zeitnah (wenn es überhaupt geht) an die Auswertung heran.
Können Sie das bitte priorisieren, das Problem mit den Freezes sollte vorrangig behoben werden.
Es wäre auch gut die Probleme offen anzusprechen per mailing, damit Ihre Kunden entsprechend planen können. Der 30.1.22 ist nicht mehr weit weg.
Freundliche Grüße,
OSS-User
Guten Morgen OSS-User,
die Aussage "Wir stehen derzeit hinsichtlich der offiziellen Datenstruktur im Austausch mit dem BZSt und informieren, sobald wir weitere Informationen erhalten" lässt nichts schönes ahnen:
"Für Q3 haben wir stundenlang alle Werte manuell übertragen, so kann das doch nicht weitergehen, es war genug Zeit." -> So wird´s auch beim Q4 sein.
Freundliche Grüße, Edmund Rehm
Taxdoo weiss mehr als Datev, oder meint er nur für Taxdoo Nutzer? (arbeiten mit Amainvoice und Jera)
Genaues weiß man noch nicht. Momentan ist bei uns noch Hoffen und Betten angesagt. Sollte es was neues geben, werde ich versuchen die Infos hier zu teilen.