Hallo ,
wir haben jetzt schon ein paar Abschreibungstabellen nach der
Nutzungsdauer einer Drohne durchsucht....
Aber nicht so richtig etwas gefunden....
Kann da jemand evtl. die hilfreiche Antwort liefern??
Vielen Dank.
MfG
U. Götze
Da würde ich einmal beim Pentagon/CIA nachfragen!
Die haben eine Masse von den Dingern.
Vielleicht hier einmal nach der Rufnummer nachfragen:
Die AfA für Flugzeuge unter 20 t zulässigem Startgewicht wird auf 21 Jahre berechnet. 🙂
Gruß aus Hamburg
bis sie abgeschossen wird...
Hallo Frau Götze,
solch neumodische Sachen müssen erst begutachtet werden, dann muss abgewogen werden, Meinungen müssen eingeholt werden, dann muss vorläufig veröffentlicht werden und ganz zum Schluss wird das Anlagegut, hier Drohne, mit einer Aufnahme in die amtliche AfA-Tabelle geadelt.
Dieser Vorgang kann schon mal länger dauern...
Das BMF veröffentlicht auf seiner Internetseite Liste der Anlagegüter, für die Nutzungsdauern festgelegt wurden, die aber noch nicht in die AfA-Tabellen aufgenommen worden sind[PDF, 26KB]
Aus Juris entnommen (01.05.1997) können Sie da lesen:
C. Liste der Anlagegüter, für die Nutzungsdauern festgelegt wurden, die aber noch nicht
in die AfA-Tabellen aufgenommen worden sind
1 Abziehungsvorrichtungen (in der Textilindustrie)
2 Dampferzeuger (in Küchenbetrieben)
3 Farbspritzanlagen (im Baugewerbe)
4 Muldenkipper (Caterpillar 769 B)
5 Rotorspinnmaschinen
6 Trockendampf-Schnellgarer
7 Uhrensteinefabrikationsmaschinen
Ändernder Verweis
VV DEU BMF 1995-07-01 S 1551 LXXIV (Neuregelung)
Anwendende Verweise
VV DEU BMF 1989-01-01 S 1551 (Anwendung)
VV DEU BMF 1997-04-18 IV A 8-S 1551-38/97 (Anwendung)
Sonstige Verweise
AO 1977 § 193 (Durchführungsvorschrift)
EStG § 7 Abs 1 (Durchführungsvorschrift)
Die Uhrensteinefabrikationsmaschinen haben es also in 20 Jahren noch nicht geschafft, in die amtlichen AfA Tabellen aufgenommen zu werden ... und da suchen Sie dort eine Drohne 🙂
Ist doch schön.. .die Mitstreiter haben Ihnen als eigenverantwortliche Bilanziererin ja schon alle Argumente zwischen Mülleimer=Sofortaufwand und 21 Jahre bis zum Museumseinzug geliefert
Danke für die Info.
Ich werde, sofern sich eine Notwendigkeit ergibt, behaupten es sei ein Computer.
Wir harren der Dinge!
Ist nicht der Einsatzbereich vornehmlich das Filmen und Fotografieren?
-> "fliegende Kamera"... (Zumindest bei Bauunternehmern, Gutachtern, usw, die ihr Objekt ohne Leiter sichten möchten.)
Ja, genau -
das ist der Einsatzbereich: Filmen und Fotografieren.(@Martin Kolberg)
Unter "fliegende Kamera" haben wir das jetzt auch so eingeordnet -
bzgl. der ND .... auch mal vom Standpunkt der ständigen Neuerungen betrachtet -
Ein Flugzeug ist es eher nicht - daher wären 21 J ND etwas hoch .(@Claus Hoof)
Stimmt. Diese Art Drohnen sind Drehflügler. Die werden auf 19 Jahre abgeschrieben.
Ach - doch so lange
Ok - danke
( Wo steht das nochmal?)
Punkt 4.3.2.
Rein formal gesehen kommt das einer Drohne doch deutlich näher als die Kamera.