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Notwendige Doppelerfassung von IAB

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letzte Antwort am 20.07.2016 11:34:32 von Stephan_Hirsch
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chrspannknebel
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Mich stört schon seit langer Zeit eine unnötige Doppelerfassung von IAB § 7g.

In Kanzlei-REWE kann ich unter Erfassen - Anlagebuchführung - IAB eigentlich wunderbar alle Bewegungen anlegen, auflösen, zuordnen etc.

Das hat den Vorteil, dass sowohl die notwendigen innerbilanziellen Bewegungen korrekt angelegt werden, und dass auch die außerbilanziellen Korrekturen über die Statistikkonten 9970 ff. angesprochen werden und z.B. in die GewSt übernommen werden können. Bis hierhin wunderbar.

Möchte man nun aber das Bilanzergebnis in der Anlage G in der ESt korrekt darstellen, sind die entsprechenden Felder in den Reitern Abrechnungen und Zurechnungen ausgegraut, es können also nur die Daten aus dem Erfassungsformular IAB innerhalb der ESt übernommen werden.

Das bedeutet, dass man die (sinnvolle) Erfassung in Kanzlei-REWE nun NOCHMAL in der ESt machen muss!?

Momentan erfasse ich also in der ESt die Jahreswerte ohne Einzelangaben und verweise auf die ausgedruckte Anlage zur Bilanz, die ich dann immer der Steuererklärung beifüge (was wiederum die eBilanz etwas ad absurdum macht)

A) wie wird das denn in anderen Kanzleien gehandhabt?

B) wann kommt die Schnittstelle von der Datev? kann eigentlich nicht so schwer zu programmieren sein, da ja alle Felder einigermaßen genau definiert sein sollten => einmalige Erfassung und Übergabe in die Bilanz (Anlagevermögen) und ESt/GuE.

Christian

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wielgoß
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Hallo Herr Spannknebel,

die Einzelwerte zu den in den Steuerprogrammen erfassten IAB können aktuell ohnehin nicht im Rahmen der ELSTER-Erklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Insofern nutze ich die Möglichkeit der Einzelerfassung nur in den Fällen, in denen die IAB nicht im Rechnungswesen-Programm gepflegt werden, um eine entsprechende Liste im Steuerprogramm zu erhalten. Das ist aber der Ausnahmefall.

Durch die zusätzliche Erfassung der Einzelwerte (selbst mit eventueller zukünftiger Schnittstelle) gibt es m. E. keinen Vorteil, solange diese Angaben nicht im ELSTER-Verfahren unterstützt werden.

Bei der E-Bilanz gehe ich wie folgt vor:

1. Übernahme der steuerlichen Gewinnermittlung aus dem Steuerprogramm in den E-Bilanz-Assistenten.

2. Im Berichtsbestandteil "steuerlicher Erläuterungsbericht" füge ich die Entwicklung der IAB und ggf. der Sonderabschreibung ein (Öffnen der Auswertungen mit Excel und dann kopieren und einfügen).

In den Fällen, in denen ohnehin noch Unterlagen in Papierform (z. B. Steuerbescheinigungen) ans Finanzamt gesendet werden, füge ich die Rechnungswesen-Auswertungen zum IAB/zu den Sonder-AfA zusätzlich in Papierform bei.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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chrspannknebel
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Hallo Herr Wielgoß,

im Prinzip machen wir da ja genau so, trotzdem bleibt die Frage bestehen, warum ein Feld in der ESt ausgegraut ist, so dass man manuelle Eingaben machen muss, die bereits in einem anderen Datev-Programm (Rewe) ausführlich bearbeitet wurden.

Mir würde es ja fast schon reichen, wenn in der ESt - ähnlich wie manche Felder in der EÜR - die Korrekturen doppelt erfassbar wären; einmal manuelle Eintragung ("...setzt die Automatik außer Kraft...") und einmal die Übernahme aus dem Erfassungsformular.

Bei Ihrem Vorgehen, im eBilanz-Assistenten manuell über Excel eine Anlage einzufügen, kommt mir auch schon wieder der Gedanke, warum man das nicht automatisiert machen kann...

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wielgoß
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Hallo Herr Spannknebel,

bei den Angaben zum IAB im Steuerprogramm muss momentan die Angabe der (ggf. manuell) manuell ermittelten Werte zum IAB im entsprechenden Formular eingebeben werden, wie Sie es ja beschreiben.

Eine Programmverbindung für solche Sachverhalte wurde bereits mit der "Vorerfassung für Bilanzierende"  in der GuE für Personengesellschaften realisiert. Hier ist eine durchgängige Bearbeitung möglich.

Ich bin recht zuversichtlich, dass es in absehbarer Zeit eine ähnliche Funktion für die ESt und Nicht-Personengesellschaften geben wird.

Vielleicht äußert sich jemand von der DATEV ja noch zu diesem Thema.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo chrspannknebel, hallo Herr Wielgoß,

die „manuelle" Erfassung der beiden ab- bzw. zuzurechenden Summenwerte zum Investitionsabzugsbetrag ist im Programm Einkommensteuer derzeit auf der ersten Maske des Erfassungsformulars Investitionsabzugsbeträge möglich:

86672_pastedImage_15.png

Wir prüfen gerne, die beiden selbst ermittelten Felder künftig nicht nur im Erfassungsformular Investitionsabzugsbeträge, sondern zusätzlich auf den Registerkarten Abrechnungen und Zurechnungen erfassbar anzuzeigen.

Eine Programmverbindung von Kanzlei-Rechnungswesen in das Programm Einkommensteuer ist mittelfristig vorgesehen; eine Realisierung wird aber absehbar nicht vor 2019 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

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letzte Antwort am 20.07.2016 11:34:32 von Stephan_Hirsch
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