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Neues Inventar anlegen -> Vereinfachungsregel vorbelegt?!?

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letzte Antwort am 26.01.2018 10:49:55 von m_brunzendorf
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m_brunzendorf
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Hallo.

Wir benutzen aktuell Kanzlei-Rechnungswesen 6.1 und ich bilde mir ein, dass seit dieser Version, wenn man z.B. im Jahr 2017 ein neues Inventar anlegen will, generell als Vorbelegung der "AfA-Beg." der Wert "VE" - Vereinfachungsregel vorbelegt ist.

Wenn ich dies bei der Eingabe in "Pro Rata Temporis" ändere, das neue Inventar fertig eingebe und abschließe, wird das Feld für die nächste Eingabe wieder abgeändert auf "VE".

Warum? Dies ist sehr nervig und war vorher nicht.

Bei dem Mandant wurden keinerlei Stammdatenänderungen vorgenommen, die eventuell irgendwas ausgelöst haben könnten.

Danke vorab für eure Infos

Viele Grüße

mjf
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Bitte prüfen Sie die Einstellungen unter Buchhaltung->Stammdaten->Anlagebuchführung->Steuerungsdaten->Vorbelegung->bei Neuzugang...

Ist dort "VE" oder "p.r.t." eingestellt? Diese Auswahl wirkt sich auf die generelle AfA-Behandlung bei Zugängen im laufenden Wirtschaftsjahr des Mandanten aus.

MfG

MJF

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m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo Herr Foerster,

super! Vielen Dank. Das war genau die Stelle, die ich gesucht hatte.

Jetzt wäre nur noch die Frage an DATEV: warum wurde diese Vorbelegung mit der neuen DVD denn geändert, so dass man nun bei jedem einzelnen Mandanten wieder ändern muss?

Viele Grüße

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alpe
Beginner
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Hallo Herr Förster,

bitte helfen Sie mir auf die Sprünge aber die Vereinfachungsregelung ist doch seit dem 01.01.2004 nicht mehr möglich. Warum sollte dann eine Auswahl möglich sein oder bin ich hier "auf der falschen Spur"?

Beste Grüße

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mjf
Beginner
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Hallo, für die Absetzung für Abnutzung, also den steuerlichen Bereich, haben Sie Recht. Für das Handelsrecht oder die Kostenrechnung gilt diese steuerliche Vorschrift nicht.

MFG

MJF

alpe
Beginner
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Ja, in die Richtung hatte ich schon angedacht 🙂

Vielen Dank!

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DATEV-Mitarbeiter
Martin_Irsigler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Brunzendorf,

DATEV hat da nichts im Programm geändert. Der AfA-Beginn bei Neuzugängen steht standardmäßig auf PRT und bei Nachaktivierungen auf VE.

Bitte melden Sie sich im Programmservice Anlagenbuchführung, damit wir das analysieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Irsigler
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEV eG

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m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo Herr Irsigler,

natürlich glaube ich Ihnen. Es ist nur komisch, dass es auf einmal in unserer kompletten Kanzlei so ist. Vorher war es immer PRT.

Ich werde mich bei Gelegenheit melden. Von Herrn Foerster habe ich ja die kurzfristige Möglichkeit zur Änderung bekommen.

Viele Grüße

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7
letzte Antwort am 26.01.2018 10:49:55 von m_brunzendorf
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