Hallo zusammen. Ich habe über unseren Steuerberater das Datev Programm Mittelstand Faktura mit RW bekommen und buche damit seit Jahren für unser Versicherungsmaklerbüro. Er hatte mir damals alles fertig aufgespielt, so dass ich nur noch verbuchen musste. Jetzt möchte ich unter derselben Beraternummer ein weiteres Unternehmen (wieder Versicherungsmaklerbüro) anlegen, allerdings von einer Fremdkanzlei. Wie lege ich jetzt die Unternehmensnummer an? Ist sie frei wählbar? Die beiden Büros sind voneinander unabhängig, eines gehört meinem Mann, das andere ist an den Schwiegersohn verkauft worden, der jetzt auch über Datev buchen lassen will. Wäre für eine einfache Antwort :)) dankbar
Ich fürchte, dass das nicht geht.
Sie haben Ihre Unterberaternummer von Ihrem Steuerberater erhalten (dem Ihre Unterberaternummer auch zugeordnet ist). Ich meine, dass nur die Steuerkanzleien die Unterberaternummern beantragen können.
Die Abstimmung welches Unternehmen auf welcher Beraternummer und welcher Unternehmens-/Mandantennummer angelegt wird sollte in Abstimmung mit dem jeweiligen Steuerberater erfolgen.
Letztendlich muss der Steuerberater sagen, wie die Daten in seine Kanzlei kommen (z. Bsp. über Buchungsstapel senden oder Komplettsicherung, ...). Es ist auch davon abhängig ob beispielsweise die Daten ins Rechenzentrum gesendet werden oder nicht. Spätestens wenn noch Unternehmen online mit digitalen Belegbildern hinzukommt, geht es nicht ohne die Abstimmung mit beiden Steuerberatern.
@Doro1 schrieb:Wie lege ich jetzt die Unternehmensnummer an? Ist sie frei wählbar?
Die technische Umsetzung wird hier beschrieben: Neues Unternehmen mit Buchführung in DATEV Mittelstand Faktura mit ... - DATEV Hilfe-Center
Und die Unternehmensnummer ist generell frei wählbar. Sie muss auch nicht mit der Mandantennummer der Buchführung übereinstimmen - wobei ich das empfehlen würde.
Die Unternehmensnummer hat NICHTS mit der (Unter-)Beraternummer zu tun.
Die (Unter-)Beraternummer ist jedoch spätestens dann relevant, wenn irgendwie Daten ins Rechenzentrum gesendet werden. Siehe die bisherigen Beiträge hier.
Auch mein Tipp: den STB mit einbinden, zu dem die neue Buchhaltung/Firma gehört.
Fehlende Absprachen können hier zu unnötigem Zeitaufwand oder Problemen beim Steuerberater (spätestens bei Erstellung des Jahresabschlusses) führen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe