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Nachprüfung Einreichung Bundesanzeiger

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letzte Antwort am 05.04.2023 09:22:14 von f_mayer
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f_mayer
Meister
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Liebe DATEV, liebe Community,

 

eben wollte ich nachprüfen ob ich für einen Mandanten den Abschluss 2021 (Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr) beim Bundesanzeiger hinterlegt habe.

 

In der Geschäftsfeldübersicht - Rechnungswesen - Jahresabschluss wird bei "Übermittlungsstatus EHUG" für die beiden Vorjahre "Veröffentlicht" angezeigt, für 2021 in das Feld leer, ebenso das Feld "Bearbeitungsstatus EHUG". Eine Aktualisierung ändert hieran nichts.

 

Im Programm "Übersicht Offenlegung Bundesanzeiger/Unternehmensregister" hat das Jahr 2021 gefehlt. Nach einer Aktualisierung wird der Mandant gar nicht mehr aufgeführt, die zuvor angezeigten Jahre sind verschwunden.

 

In Rechnungswesen Jahresabschluss 2021 wird weder in den Hinweisen auf eine bisherige Übermittlung verwiesen, noch eine unter Sendeprotokoll/Sendestatus aufgeführt. Im Vorjahr 2020 wird in den Hinweisen auf eine Übermittlung an den Bundesanzeiger hingewiesen, unter Sendeprotokoll/Sendestatus erscheint aber keine.

 

Im Unternehmensregister ist der Jahresabschluss hinterlegt, der sehr zuverlässige Kollege hat diesen auch als eingereicht in unserer Liste eingetragen.

 

Dass ein Kollege gerade die Buchhaltung 2023 bearbeitet wird ja wohl diese Abfragen nicht sperren?

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
290 Mal angesehen

Hallo Herr Mayer,

 

bitte wenden Sie sich mit Ihren Beitrag an den Kundenservice Kanzlei-Rechnungswesen Jahresabschluss, damit wir Ihren Sachverhalt analysieren können.

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG

f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
211 Mal angesehen

Zur Info an Alle:

Das Problem war, dass aus Versehen die Buchhaltung ins RZ hochgeladen worden war, was nicht gewollt war. Dementsprechend wurde ein Löschauftrag gesendet und durchgeführt. Von der Löschung waren aber auch die Übermittlungsinformationen an den Bundesanzeiger betroffen, jedoch offenbar nicht jene an das Finanzamt.

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letzte Antwort am 05.04.2023 09:22:14 von f_mayer
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