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NUKO für Prüfer

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letzte Antwort am 30.04.2016 18:43:26 von theo
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burkhart
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 32
2636 Mal angesehen

Hallo,

ich möchte in der NUKO einem Prüfer im Jahr 2016 nur den Januar im Kontenblatt freischalten. Wie kann ich nur diesen begrenzten Zeitraum erhalten? Bisher habe ich es nur geschafft, die Jahre zu selektieren.

Freue mich auf Hilfe. Danke und Gruß, Burkhart

mkinzler
Meister
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Nachricht 2 von 32
114 Mal angesehen

Auf Nukoebene kann man auch nur auf Jahre selektieren. Um den Zugriff nur auf den Januar zu beschränken, müsste man eine Kopie des Bestandes ohne die folgenden Monate erzeugen.

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burkhart
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 32
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Hallo,

danke für Ihre Antwort. Es wäre doch aber sinnvoller, wenn die DATEV hier eine Verbesserung vornehmen würde, damit man auch die Monate selektieren kann.

LIEBE DATEV, ich bitte darum, diesen Verbess.vorschlag an die entspr. Abteilung bzw. Entwicklung weiterzuleiten!!!

Mir wurde von einem DATEV-Mitarbeiter empfohlen, die NUKO-Einstellungen für einen Prüfer immer über das Sperrprinzip zu machen.

Jetzt prüft der Prüfer 8/2015 bis 1/2016 – in der NUKO kann ich aber immer nur ein Jahr und keinen Monat selektieren. Dies müsste dringend geändert/verbessert werden.

Ich möchte dem Prüfer das Kontoblatt nur für den o.g. Zeitraum freigeben können!!!

Danke und Gruß, Burkhart

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mkolberg
Meister
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Nachricht 4 von 32
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Wir hatten vor langem vergeblich nach einer Möglichkeit gesucht, dem Prüfer nur eine Auswahl von Konten frei zu schalten, so daß der Prüfer wirklich nur die Konten sieht, die er für seinen Prüfungsauftrag benötigt und nicht in Versuchung geführt wird, seine Prüfung selbständig um Punkte zu erweitern, die nicht im Prüfungsauftrag vorgesehen sind.

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cro
Experte
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Nachricht 5 von 32
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Hallo Herr Burkhart,

vielleicht ein anderer Ansatz für das Ergebnis?

Im Karewe-Bestand über den -Export für Vorabprüfung-  einzelne Monate und/oder Kontenbereiche per Mail, USB-Stick bzw. CD bereitstellen.

Gruß

C. Rohwäder

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 6 von 32
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Letztendlich ist das Problem doch eigentlich trivial, oder?

Es muss doch in einer datenbankunterstützten Umgebung möglich sein, NuKo-Konzepte u.a. für Zeiträume festzulegen.

So schwierig kann das doch nicht sein. Aber auch hier fallen mir dazu wieder Baustellen ein, wie z.B. AV-Bestände, die nur als Gesamtbestand zu sichern sind aber nicht jahresweise....

Oder aber auch Lohn-Archiv-DVDs, natürlich auch nur für ganze Jahre.

...

Natürlich geht das auch alles als  PDF-Export. Oder wie von Herrn Rohwäder dargestellt als CSV-Export.

EDV zu Fuß?

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mkinzler
Meister
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Nachricht 7 von 32
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Derartige Sperren sind sicherlich alles andere als trivial. Die jetzigen Sperren werden einfach auf vorhandene "Gruppierungen" angewandt (Berater/Mandant/Jahr, ZMSD/Jahr bzw. Unternehmen/Jahr.

Sperren auf Datums-/Konteneben würden unfangreiche, weitgehende Veränderungen in den Programmen bedingen.

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 8 von 32
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Man kann sich doch auch den Anforderungen anpassen.

Berater/Mandant/Jahr kennt man ja noch aus den RZ-Zeiten.

Ja, es gibt sicherlich wichtigeres. Keine Frage.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 32
115 Mal angesehen

Hallo,

den Wunsch über die NUKO bestimmte Monate in den Auswertungen der Buchführung zu sperren bzw. freizugeben nehmen wir gerne auf.

Der Wunsch nach einer Sperre auf bestimmte Konten ist bei uns schon seit längerem bekannt. Die Umsetzung wird leider in absehbarer Zeit nicht erfolgen.

Eine Umsetzung wäre technisch möglich, wenn auch sehr aufwendig. Sie hätte jedoch den Nachteil, dass umfangreiche Prüfroutinen notwendig wären, die z. B. bei jeder Erfassung eines Kontos während der Buchungseingabe prüft, ob dieses Konto gesperrt ist. Die selbe Prüfung müsste bei Importen von Buchungsstapeln laufen. Auch bei jeder Ausgabe einer Auswertung mit Kontenabfrage (also fast alle in Kanzlei-Rechnungswesen) müsste auf gesperrte Konten geprüft werden. Diese Prüfungen würden das Laufzeitverhalten des Programms erheblich verschlechtern. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden diesen Wunsch nicht umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Schönweiß

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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mkolberg
Meister
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Nachricht 10 von 32
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Sehr geehrte Frau Schönweis,

Vielleicht ließe sich eine abgespeckte Rewe - und Lohn Viewer- Version entwickeln, die seitens DATEV für Prüfungshandlungen vorgesehen ist.
Admin erfaßt für den Prüfer (NuKo- Login)
- Prüfungszweck (alle die, die regelmäßig in der Kanzlei aufschlagen)
- Mandant

- Prüfungszeitraum

Das Programm legt per Vorbelegung vor, welche Funktionen (auch welche Lohn- Auswertungen...) der Prüfer nutzen kann, und welche FiBu- Konten ihm angeboten werden.

Optional gibt es eine ein- Klick Möglichkeit zum Export (und bitte nicht jedes Jahr separat)

rvh
Erfahrener
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Nachricht 11 von 32
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Hallo zusammen,

so sehr ich den Wunsch verstehe und unterstütze ...

Ich fürchte, so lange wir in der FIBU mit (monatlichen) Vorläufen arbeiten, wird das in der Praxis kaum funktionieren, denn was machen die Anwender, wenn nach der Festschreibung eines Monats noch Belege für diesen Monat nachkommen ?? Aus meiner Erfahrung heraus sage ich: mit deutlicher Mehrheit werden diese Nachbuchungen nicht in einen eigenen Nachtragsvorlauf, sondern in den gerade offenen Vorlauf des aktuellen Monats gehen - Arbeitsanweisung hin oder her. Allenfalls bei "größeren" Beträgen klappt das, weil idR auch wesentliche BWA-Auswirkungen damit einher gehen.

Und dann ?? Dem Prüfer fehlen so u.U. aus seiner Sicht wesentliche Buchungen für seine Prüfungshandlungen und es gibt im Zweifel auch noch Stress, wenn ihm das auffällt. Also funktioniert auch die Variante einer Bestandskopie mit nur prüfungsrelevanten Monaten nicht (wie sollen dabei auch z.B. die Original-Festschreibungstermine in die Kopie kommen ?? Festgeschrieben ist nun mal festgeschrieben und kann später nicht einfach beim Kopieren ausgehebelt werden, indem ich spätere Monate auslassen kann - auch wenn das manches Mal ganz praktisch wäre ).

Praktikabel erscheint unter dieser Prämisse derzeit entweder das Aufbereiten von zeitraummäßig sauber begrenzten PDF-Konten als Auszug eines Jahreskontos (sofern sich der Prüfer damit zufrieden gibt) oder aber ein sauber selektierter Export nach GDPdU-/GoBD-Standard.

Und das liesse sich am einfachsten erreichen, wenn alle Buchungen eines WJ in einen einzigen Buchungstopf laufen und die Festschreibungen dann eben mit "intelligenter Filterung" auf Buchungssatzebene im Jahres-Topf vornehmbar wären.

Und zur Idee mit der Nuko nur so viel: wir arbeiten seit Jahren schon mit der Nuko in der "Freigabelogik" (d.h. alles, was nicht explizit frei gegeben wird/wurde, ist von Hause aus erst einmal gesperrt). Aber selbst so hätte ich immer ein flaues Gefühl, da die Nuko mit all ihren Verästelungen ein "Schlüsselungs-Grab" darstellt, in dem man sich auch ganz schnell mal und mit ungeahnten Folgen verrennen kann. Von daher hielte ich allenfalls eine Filterung auf Konten(-Bereiche) und Monate außerhalb der Nuko für praktikabel.

Nachdenkliche Grüße an alle Mitdiskutanten und gespannte Erwartung der Reaktionen bzw. weiteren Ideen ...

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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mkolberg
Meister
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Nachricht 12 von 32
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NuKo:

ich dachte daran, daß DATEV den Benutzer "Prüfer" vorbelegt, und der Admin anstelle der "Programmfreigaben" die "Prüfungszwecke" und Zeiträume freigibt.

Also weg von der technischen Administrierung hin zur objektorientierten Administrierung.

Die Technik wird vom Programmhersteller geliefert, der besser weiß, als jeder Kanzlei- Mitarbeiter, welche Freigaben nötig sind, damit alles korrekt eingestellt ist. Weshalb soll das Rad in 40.000 Kanzleien neu erfunden werden, wenn wir doch eine Genossenschaft sind?

wielgoß
Experte
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Nachricht 13 von 32
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Hallo Herr Kolberg,

grundsätzlich sehe ich das so wie Sie - allerdings halte ich ein "Standard-Prüfer-Profil" für nicht machbar. Hier ist der Berufsträger allein in der endgültigen Verantwortung und der Umfang des Zugriffes ist je Sachverhalt und auch in Hinblick auf die Kanzlei-Organisation ja nun recht unterschiedlich.

Als Beispiel: Wenn Sie hier in der Community eine Umfrage starten würden, wer seine Handakten sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form, z. B. in der Dokumentenablage, pflegt und wie kanzleiintern die notwendige Zuordnung sicher gestellt wird, bin ich mir sicher, dass es hier eine sehr lange Liste der jeweiligen Vorgehensweisen geben wird. Klar, ein Standard-Profil mit "ohne Handakte-Dokumente" wäre toll, hilft aber demjenigen nicht, der die Zuordnung zur Handakte vielleicht mit der Ordner-Struktur abbildet oder die Kennzeichnung als Handakte nicht konsequent umsetzt.

Ich denke wir gehen alle mit dem Grundsatz "so viel wie nötig, so wenig wie möglich" konform. Da ist eine sorgfältige, ggf. "händische", Auswahl der Daten m. E. unabdingbar. Hier spielen neben der technischen Seite zudem ja auch berufs- und strafrechtliche Aspekte eine Rolle.

Daneben steht natürlich auch die eigene "philosophische" Ansicht im Raum, ob bei Prüfungen ein Z1-Zugriff überhaupt gewährt werden soll. Ich vertrete hier die Auffassung, dass der Z1-Zugriff in der Kanzlei die absolute Ausnahme sein sollte - aber wie geschrieben, ist das natürlich Ansichtssache...

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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mkinzler
Meister
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Nachricht 14 von 32
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Ich würde auch den Export nach GDPdU als bessere Alternative ansehen. Dort kann man die Konten ja auch einschränken. Das einzige Problem ist hierbei, dass dann kein Anlag mehr exportiert wird ( auch wenn die Beschränkung eigentlich kein für Anlag darstellt).

Das sollte überarbeitet werden.

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mkolberg
Meister
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Nachricht 15 von 32
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Fakt ist, daß die Prüfung mit unserer EDV nicht möglich ist, da niemand tagelang an den Schrauben der NuKo herumdreht, bis alles paßt... Und dann kommt der Prüfer doch wieder irgend wo hin, wo er nichts verloren hat. (Der Prüfer darf nirgens die komplette Mandantenliste sehen, oder gar exportieren dürfen...)

Daher denke ich, daß eine Vorbelegung durch DATEV durchaus Sinn macht. Ob dieses von Kanzleien genutzt wird, muß dann vor Ort entschieden werden.

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wielgoß
Experte
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Nachricht 16 von 32
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Hallo Herr Kolberg,

so ganz verstehe ich das Problem nun nicht...Wenn Sie dem Prüfer den Z1-Zugriff gewähren möchten, können Sie doch für die üblichen Prüfungsfelder entsprechende Prüferprofile einmalig mit den gewünschten Restriktionen anlegen. Anschließend brauchen Sie nur noch die Ordnungsbegriffe und Jahre prüfungsabhängig ändern.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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rvh
Erfahrener
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Nachricht 17 von 32
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Hallo Herr Kolberg,

Ihr Vorschlag klingt im ersten Ansinnen sehr plausibel, wäre aber m.E. nur dann sauber umzusetzen, wenn die Vorbelegung der Nuko im "Freigabemodus" erfolgt.

Und in diesem Nuko-Modus sind - nach Aussagen der DATEV - aktuell wohl immer noch die absolute Minderzahl der Anwender unterwegs.

Inwieweit das "alte" Sperrprinzip berufsrechtlich in Ordnung geht, muss jeder für sich selbst entscheiden und im Zweifel auch verantworten, wenn da mal ein "Leck" entstehen sollte.

Das Problem des Sperrprinzips besteht ja darin, dass mit jeder Programm-DVD, jedem Update auch neue Zweige der Nuko entstehen (können) - manches Mal auch nur als neuer Unterast in Ebene 3. Und diese neuen Zweige sind so lange frei, bis sie der Nuko-Admin entdeckt und dann passend "behandelt". Aber so weit muss man dann erst mal gekommen sein.

Wenn im Kanzleialltag der Mitarbeiter an eine Funktion nicht ran kommt, die er benötigt, steht er idR sofort "auf der Matte" - wenn er zu viel zu sehen bekommt, doch eher nicht - oder ??

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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mkolberg
Meister
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Nachricht 18 von 32
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Sehr geehrter Herr Wielgoß,

Trotz Freigabeprinzip gelang es mir vor längerer Zeit  nicht, die NuKo so einzurichten, daß der Prüfer nur die für ihn notwendigen Daten einsehen konnte. (Auch Problematik: "auszuschließende Konten")

Wir wollen einfach nicht, daß der Prüfer irgendwo eine Mandantenliste einsehen kann, oder gar Kanzlei- Stammdaten ändern darf. (Es war die Zeit, wo irgend ein Assistent zur IBAN bzw. Telefonnummern- Änderung von jedem AZUBI gestartet werden konnte und ihn wirklich alle Mandanten einsehen lies.)

Aufgrund meiner Unfähigkeit, die NuKo so zu konfigurieren, daß es mir gelänge, einen Test- Prüfer so einzurichten, daß er nur das sieht, was er für die Prüfung benötigt, ließ uns das Projekt aufgeben und jetzt gibt es einen Einzelplatz- PC, wo nur das eingespielt wird, was der Prüfer benötigt. (EDV zu Fuß...)

Das Problem ist, daß der Prüfer hinter verschlossener Tür arbeitet und man nicht sieht, in welchen Daten er herumsurft und was er für das Amt ausdruckt.

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mkolberg
Meister
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Nachricht 19 von 32
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Wenn Sie dem Prüfer den Z1-Zugriff gewähren möchten, können Sie doch für die üblichen Prüfungsfelder entsprechende Prüferprofile einmalig mit den gewünschten Restriktionen anlegen.

Das Problem sind die "gewünschten Restriktionen..:". für die Prüferprofile.

Bei einer großen Kanzlei mag sich das zeitlich lohnen, aber für kleinere Kanzleien ist der Entwicklungs- und Testaufwand zum Erstellen der Prüferprofile zu zeitintensiv.

Daher wäre mein Wunsch, daß diese Profile einfach von DATEV gepflegt werden, und diese dann in der Kanzlei nur noch mit Parametern eingestellt werden. Trotz unterschiedlicher Kanzleistrukturen ließe sich das im Rahmen des Mehrwert- Paketes grundkonfigurieren.

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wielgoß
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Nachricht 20 von 32
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Hallo Herr Kolberg,

die Einzelplatz-Lösung finde ich ohnehin charmanter als den direkten Zugriff ; - )

Hinsichtlich der Nutzungskontrolle können Sie natürlich auch die Hilfe der DATEV in Anspruch nehmen, wobei es hier sicherlich auch immer eine Frage des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses ist.

Bei der Verwertung weiterer Erkenntnisse aus Prüfungen sind die Prüfer i. d. R. ja ziemlich frei. Der benötigte Einblick in die Daten hängt sicherlich auch vom Prüfer selbst ab. Jedenfalls gehe ich bei steuerlichen Prüfungen davon aus, dass der Prüfer im Zweifel auch Zugriff auf alle Konten verlangen kann, unabhängig von der betroffenen Steuerart.

Bei den Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung begnügen sich viele Prüfer zwar mit den "üblichen Verdächtigen" aber auch hier besteht im Zweifel uneingeschränktes Einsichtsrecht.

Wie Sie selbst schreiben ist es nun einmal eine Abwägungsfrage, deren technische Umsetzung auf welchem Wege auch immer m. E. nur individuell gelöst werden kann.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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rvh
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Hallo Herr Kolberg,

unser Prüfer-PC ist ein ausschließlich mit lokalen Datenpfaden ausgestatteter Datev-Arbeitsplatzrechner (ohne EO), der mit Prüfer-Login keinerlei Zugriff auf unsere im Netz liegenden Daten hat. Das wurde alles schon außerhalb DATEV abadministriert.

Und das Thema "Drucken" konnten wir mit unserem neuen Zentraldrucker auch "einfangen", da der Drucker aus Platzgründen jetzt mit im Prüferzimmer steht, auf Grund der Größe und Funktionsvielfalt (das Gerät kann komplette Bilanzberichte drucken und auch gleich noch fertig Binden) aber an Prüfungstagen nur fallweise eingeschaltet wird, was bisher bei allen Prüfern wegen Geräuschpegel und Wärmeentwicklung sehr gut - da rücksichtsvoll - ankam.

So hat jeder Prüfer immer nur mit unserem Zutun Zugriff auf den Drucker ...

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Kolberg,

Ihren Wunsch nach einer Vorlage von DATEV für die Einrichtung eines Prüfer-Profils in der NUKO können wir gut nachvollziehen.

Aktuell arbeiten wir an einer Lösung für die Rechtverwaltung pro, dem Nachfolger der NUKO, mit der dies möglich wäre.

Die Idee ist, dass wir Standard-Vorlagen für typische Benutzerfreigaben liefern. Stellen Sie sich das so vor, dass Sie einen neuen Benutzer anlegen und diesem dann beispielsweise die Vorlage für „Sachbearbeiter Buchführung" zuweisen. Damit werden sämtliche Rechte freigeschalten, die ein solcher Sachbearbeiter typischerweise benötigt. Danach müssen Sie noch die gewünschten Ordnungsbegriffe freischalten und können ggf. weitere individuelle Freigaben erteilen. Die Lösung wird auf den Freigabeprinzip basieren.  Einem Benutzer können auch mehrere Vorlagen zugewiesen werden.

In diesem Zusammenhang denken wir auch über eine Vorlage für Prüfer nach. Ob und wann die Prüfervorlage kommt ist noch offen.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
rvh
Erfahrener
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Hallo Herr Pollack,

ich hoffe, dass in Ihren Überlegungen für das Prüferprofil auch die Eingrenzung auf

- Monate bzw. Monatsbereiche (z.B. für USt-Sonderprüfungen)

- Konten und /oder Kontenbereiche (z.B. für KSK-Prüfungen)

vorgesehen wird.

MfG

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
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Hallo Herr Hein,

bei den Vorlagen in der Rechteverwaltung geht es nur um die Freigabe von Programmen und Menüpunkten. Diese wirken bei allen Anwendern gleich.

Die Freischaltung von Ordnungsbegriffen ist in jeder Kanzlei unterschiedlich und muss individuell vorgenommen werden.

Im übrigen verweise ich bei Freischaltungen von Monats- und Kontenbereichen auf die Aussage von Frau Schönweiß. Das eine hat sie als Wunsch erfasst; das andere würde die Laufzeit im Programm verschlechern. Daran ändert auch die Rechteverwaltung nichts.

Bei USt-Sonderprüfungen und KSK-Prüfungen gibt es nur die Einschränkungen beim Export für steuerliche Aussenprüfung (ehemals GDPdU-Export) und die Archiv-DVD.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
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rvh
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Hallo Herr Pollack,

davon abgesehen, dass es mir relativ egal ist, wie performant der Datenzugriff in diesem Profil dann ausfällt ( so lange es nicht in gefühlte Schikane ausartet ), geht es mir als Anwender darum, dass an einer Stelle der Zugriff für den Prüfer zielgerichtet konfiguriert werden kann.

Die dort getroffenen Einstellungen wirken dann - idealerweise ohne weitere Eingriffsnotwendigkeit - z.B. auf den kompletten KaRewe-Bestand. Ansonsten bleibt das - mehr oder minder komfortable - EDV zu Fuß.

Wenn in dem aktuellen Konzept "Rechteverwaltung" lediglich so wie von Ihnen skizziert verstanden wird, dann wäre das aus Anwendersicht - leider - zu kurz gesprungen - nichts für ungut ... (da kann ja in Teilen die heutige Nuko schon auf Jahre eingrenzen)

Insofern darf ich freundlchst um nochmaliges Nachdenken bitten und grüße Sie herzlichst

R. Hein

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Rolf
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mkinzler
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Das Performanceproblem wäre nicht nur bei diesem Benutzer sondern bei allen und jedem Rewefall.

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rvh
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Aber doch nur, wenn in dem betreffenden Benutzerprofil auch derartige Einschränkungen vorgenommen werden und nicht generell in allen Profilen ohne solche Einschränkungen !!

Die Performanceprobleme kennen wir doch in der heutigen Nuko auch schon, wenn zu viele Einschränkungen für den Benutzer und/ohne seine Gruppe(n) konfiguriert sind.

Da wir ja aber gerade "nur" für den Prüferzugang solche Einschränkungen einrichten würden, sollten die anderen Benutzer/Profile davon nicht negativ tangiert werden !!

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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Chris_Pollack
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Hallo Herr Hein,

wenn ein Prüferzugang das einzige Einsatzszenario für eine Einschränkung auf Kontenebene wäre, hätten Sie Recht. Leider können wir diesen Wunsch nicht isolidert darauf bewerten, sondern müssen die Auswirkungen auf das Programm in ihrer Gesamtheit betrachten.

Die meisten Wünsche dazu werden uns zu Einsatzszenarien beim Belege buchen gemeldet. Hier ein paar häufig genannte Beispiele:

  • Der Benutzer soll die Kanzleibuchhaltung bearbeiten dürfen, aber keine Lohnkonten sehen.
  • Der Benutzer soll nur Sachkonten, aber keine Personenkonten buchen und sehen.
  • Der Benutzer soll nur bestimmte Personenkonten und ausgewählte Aufwands-/Ertragskonten buchen dürfen.
  • Der Benutzer soll nur die Bankkonten und Debitoren buchen dürfen.

Neben dem Laufzeitverhalten gibt es noch weitere Überlegungen, die näher zu betrachten wären, wenn wir eine Umsetzung des Wunsches planen würden. Welche Auswirkung hätten gesperrte Konten auf die Ergebnisse bzw. Nachvollziehbarkeit von betriebswirtschaftlichen Auswertungen?

Nun noch einmal zum Thema Vorlagen in der Rechteverwaltung. In der heutigen NUKO mit Freigabeprinzip fällt uns auf, dass viele Anwender sich schwer tun die Abhängigkeiten zwischen den Programmen zu erkennen. "Wenn ich Programm oder Menüpunkt A freigebe, welche weiteren Menüs muss ich freigeben, damit es auch wirklich funktioniert?" Der Vorteil der Vorlagen wird sein, dass wir hier diese Abhängigkeiten bereits identifiziert haben und direkt mit freigeben.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
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rvh
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Hallo Herr Hein,

wenn ein Prüferzugang das einzige Einsatzszenario für eine Einschränkung auf Kontenebene wäre, hätten Sie Recht. Leider können wir diesen Wunsch nicht isolidert darauf bewerten, sondern müssen die Auswirkungen auf das Programm in ihrer Gesamtheit betrachten.

Die meisten Wünsche dazu werden uns zu Einsatzszenarien beim Belege buchen gemeldet. Hier ein paar häufig genannte Beispiele:

  • Der Benutzer soll die Kanzleibuchhaltung bearbeiten dürfen, aber keine Lohnkonten sehen.
  • Der Benutzer soll nur Sachkonten, aber keine Personenkonten buchen und sehen.
  • Der Benutzer soll nur bestimmte Personenkonten und ausgewählte Aufwands-/Ertragskonten buchen dürfen.
  • Der Benutzer soll nur die Bankkonten und Debitoren buchen dürfen.

Neben dem Laufzeitverhalten gibt es noch weitere Überlegungen, die näher zu betrachten wären, wenn wir eine Umsetzung des Wunsches planen würden. Welche Auswirkung hätten gesperrte Konten auf die Ergebnisse bzw. Nachvollziehbarkeit von betriebswirtschaftlichen Auswertungen?

Nun noch einmal zum Thema Vorlagen in der Rechteverwaltung. In der heutigen NUKO mit Freigabeprinzip fällt uns auf, dass viele Anwender sich schwer tun die Abhängigkeiten zwischen den Programmen zu erkennen. "Wenn ich Programm oder Menüpunkt A freigebe, welche weiteren Menüs muss ich freigeben, damit es auch wirklich funktioniert?" Der Vorteil der Vorlagen wird sein, dass wir hier diese Abhängigkeiten bereits identifiziert haben und direkt mit freigeben.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Hallo Herr Pollack,

von den von Ihnen genannten vier Punkten kann ich allenfalls den Punkt 1 nachvollziehen, aber selbst der wird bei normaler Nutzung des LOHN-FIBU-Buchungsliste eigentlich hinfällig, so lange ich nicht jeden einzelnen Mitarbeiter auf eine eigene Kostenstelle buche. Was hat der Buchende für tiefer greifende Erkenntnisse, wenn z.B. alle Gehälter summarisch auf 6020 (SKR04) landen, die ich ihm - ich lasse ihn ja ansonsten an meine FIBU dran - vorenthalten müsste ??

Die anderen drei Punkte sind nach meiner Beurteilung der Versuch, Inhalte von Orga-Anweisungen in Software zu giessen. Wollen/brauchen wir das wirklich, wenn schon in nicht all zu ferner Zukunft eh der Löwenanteil der FIBU praktisch voll automatisiert laufen soll ??

Zu Ihren Ausführungen im letzten Absatz kann ich die massive Komplexität der heutigen Nuko aus eigener Schlüsselungserfahrung nur bestätigen, aber die angedachte Lösung läuft doch darauf hinaus, dass wir "Blackbox A" (heutige Nuko, die kaum einer noch beherrscht) gegen "Blackbox B" (seitens DATEV werden Profile vorgegeben, die ich mir dann aber auch noch anschauen muss, ob am Ende etwas Passendes heraus kommt), austauschen. Nichts für ungut, aber das ist doch die "Quadratur des Kreises" ...

Ich anerkenne ja, dass man uns mit dem Unterfangen helfen will, aber hier wird doch die Komplexität heute nicht wirklich reduziert oder beherrschbarer.

Hinsichtlich Auswertungen kann es eigentlich nur so sinnvoll laufen, dass der Anwender die von ihm bebuchbaren Sachverhalte als Konten bzw. Teil-SuSa erhalten kann. EIne BWA auf solche Teilkonstrukte wäre doch nur dann sinnvoll, wenn der Auswertende auch beschränkungsfrei (hinsichtlich Konten) in den Bestand darf. Darüber hinaus fällt mir spontan dann nur noch eine Kostenstellen-/Kostenträger-BWA als Teil-BWA ein, aber da verlagern wir doch dann die in KOST möglichen Auswertungen in die Rechtestruktur der FIBU !?!?

Nachdenkliche und zweifelnde Grüße - trotz alledem Ihnen ein erholsames Wochenende

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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mkolberg
Meister
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Nachricht 30 von 32
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Sehr geehrter Herr Pollak,

Die von Ihnen angetragenen Wünsche sind für manche Scenarien gut zu verstehen. Wenn also eine Arbeitskraft die Aufgabe hat, gewisse Stapel einfach nur zu erfassen. Vielleicht sich sogar der Mandant (also eine Debitoren- Kraft) sich online in die Kanzlei aufschaltet, um die Daten zu bearbeiten.

Ich könnte mir aber vorstellen, daß es für diese Kräfte keinerlei Notwendigkeit (bzw. Erlaubnis) gibt, große Auswertungen zu erstellen, so daß das Thema: unvollständige SuSa hier irrelevant ist, bzw. diese Kraft froh ist, wenn sie nur ihren Arbeitsbereich in dern Auswertungen sieht.

Wenn es diese Möglichkeit gäbe, dann könnte man den SV- Prüfer wirklich an den Kanzlei- PC lassen. aber... so nicht, da es Buchungen auf Konten geben könnte, die der Prüfer einfach nicht sehen soll. (z.B. Unternehmer kaufte kurz vor Weihnachten privat 10 Kisten Wein  ...)

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letzte Antwort am 30.04.2016 18:43:26 von theo
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