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Mietaufwendungen EÜR 10 Tagesregelung

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letzte Antwort am 09.01.2019 11:46:48 von Gelöschter Nutzer
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azubimatteo
Einsteiger
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Hallo liebe DATEV-Community,

folgender Sachverhalt:

Mandant muss EÜR machen und zahlt Miete für seine betrieblichen Räume innerhalb der ersten 10 Tage des Folgejahres (also Gesamtmiete 2017 am 05.01.2018).

Gehört der Mietaufwand in das Jahr 2017 oder 2018?

In Fällen, in denen die Dezembermiete erst am 05.01.2018 gezahlt wird, da gehört der Mietaufwand ja in das Vorjahr, da 10-Tages-Regel  + wirtschaftliche Zugehörigkeit. Aber wie sieht es da mit der Miete des gesamten Jahres aus?

Danke vorab

Azubim

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 2
342 Mal angesehen

Hallo Azubim,

§ 11 Abs. 2 S. 2 EStG iVm § 11 Abs.1 S. 2 EStG
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Für regelm. wiederk. Ausgaben gilt das gleiche.

Regelmäßig wiederkehrend bezieht sich nicht nur auf monatlich wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben, sondern auch auf regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben die quartalsweise, halbjährlich oder jährlich geleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alex

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letzte Antwort am 09.01.2019 11:46:48 von Gelöschter Nutzer
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