Guten Tag zusammen,
Wir haben für einen Mandanten, der häufiger im EU-Ausland einkauft, das elektronische Bankbuchen eingerichtet.
OPOS wird nicht genutzt, da 4/3-Rechner.
Für die Bezahlung an den Lieferanten wurde ein Eintrag in die Lerndatei erzeugt; das richtige Konto und die Beschriftung werden vorgeschlagen.
Allerdings kann man die USt-Identifikationsnummer nicht in der Lerndatei hinterlegen, so dass diese bei jeder Zahlung händisch ergänzt werden muss.
Oder finden wir nur nicht die Stelle, an der man die Ident-Nr. hinterlegen kann?
VG
Claudia Pohl
PS: Falls es diese Funktion nicht gibt, bitte diesen Wunsch an die Entwicklungsabteilung weiter geben.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Pohl,
für die Hinterlegung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Lerndatei existiert bereits ein Wunsch in unserer Datenbank. Gerne nehmen wir auch Ihre Wunschnennung auf.
Dieses Anliegen haben uns bis jetzt relativ wenige Kanzleien gemeldet. Aufgrund dessen ist aktuell dazu keine Umsetzung geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo Frau Schönweiss,
Nach 2 1/2 Jahren wollte ich mal fragen, wie weit die Entwicklungsabteilung ist. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Schönen 2. Advent
C. Pohl
Hallo,
die Rückmeldungen zur dieser Anforderung sind nach wie vor sehr gering. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus diesem Grund eine Umsetzung derzeit nicht geplant ist.
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Nida Niazioglou
Service Rechnungswesen (FIBU)
Dann nehmen Sie meine Anforderung bitte auch mit auf. 🙂 Ich stand just auch vor dem Problem, dass ich die VAT Nummern der Lerndatei nicht beibringen konnte. Dabei ist so eindeutig, dass der Umsatz über IBAN NL12346789 zu dem niederländischen Lieferanten mit VAT 987654321 gehört.
Wir haben diverse Händler wo das benötigt wird. Ist doch heute Standard. Wahrscheinlich nehmen die Kollegen diesen Missstand, so wie ich bislang, einfach hin. Also GWB in Marburg ist ebenfalls interessiert, dass in der Lerndatei EU-Infos hinterlegt werden können.
Auch ich bin an einer Hinterlegung von EU-Informationen in der Lerndatei interessiert.
Ich bin auch an der Hinterlegung der EU Angaben in der Lerndatei interessiert.
Moin Moin,
wahrscheinlich eine blöde Frage, aber die UStId kann doch am Kreditor hinterlegt werden, dann erübrigt sich doch dieser Wunsch, oder?
Okay, ganz oben wurde das Problem für einen 4/3-Rechner geschildert, aber solche Mandate könnten ja auch auf OPOS umgestellt werden - auch unter Beratungsaspekten.
Nicht jeder 4/3 Rechner eignet sich für OPOS.
@jjunker schrieb:Nicht jeder 4/3 Rechner eignet sich für OPOS.
Auch das ist richtig, aber:
will ich meine Kanzlei richtig (was immer das auch ist) digitalisieren, dann wäre ein Ansatz, die Prozesse in meiner Kanzlei zu standardisieren und das könnte dann z.B. bedeuten: alle (wirklich alle) Mandate
Wer da nicht reinpasst, der muss leider ...
Aber ich gleite vom eigentlichen Thema ab
Auch wir haben durchaus einige Mandanten, bei denen wir OPOS nicht verwenden, weil es sich nicht lohnt.
Aber gibt es noch weitere Gründe OPOS nicht zu nutzen, außer diesem nicht lohnen? Denn wenn man regelmäßig EU-Sachverhalte hat, würde ich in Betracht ziehen, ob es sich nicht doch lohnt. 🙂
@f_mayer schrieb:Aber gibt es noch weitere Gründe OPOS nicht zu nutzen, außer diesem nicht lohnen?
Ich stelle auch "nicht lohnen" in Frage, eher lasse ich gelten: "ich scheue den Umstellungsaufwand", aber das bedeutet auch, die Digitalisierung wird immer weiter hinausgeschoben.
Wenn alle Belege digital vorliegen, sollten die Buchungssätze (inkl. der vollständigen Kreditoren - steht i.d.R. alles in der Rechnung) aus der OCR kommen. Der Kontoauszugsmanager ziffert aus - fertig. Und wenn es tatsächlich mal Differenzen bzw. Reste gibt, finde ich sie schneller.
Um das Thema mal wieder aufzugreifen, ich bin auch an der Umsetzung interessiert.
Aufgrund der zunehmenden internationalen Sachverhalte auch bei kleinen Mandaten mit 4/3-Rechnern wäre das doch sehr hilfreich.
Nachdem mittlerweile auch die Gesellschafter-Zuordnung möglich ist in der Lerndatei, wäre das doch schön wenn das auch mit der USt-IdNr. möglich ist.
Übrigens: viele andere Kolleg:innen geben Ihnen dazu keine Rückmeldung, der Bedarf ist dennoch da.
Hallo Frau Schönweiss,
nachdem DATEV gerne bei der Digitalisierung Schritt hält mal wieder die Nachfrage, ob Sie diesen Punkt nach 5 Jahren vielleicht doch endlich mal umsetzen?
Ich verstehe das Selbstverständnis von DATEV in Bezug auf Digitalisierung so, dass die Digitalisierung und Automatisierung in der Buchhaltung VORAUSSETZUNG ist, kein "Extra". Auch bei 4/3-Rechnern.
Die MANUELLE Erfassung der USt-IdNr. bei einem sicher erkannten Lerndateieintrag ist natürlich ein Witz mit diesem Selbstverständnis.
Also, wie sieht es mit der Umsetzung aus? Sie haben mittlerweile beim Lerndateieintrag auch die Gesellschafterkonten als Feld erweitert. Schade, dass der Änderungsprozess dann nicht gleich auch für die USt-IdNr. genutzt wurde.
Viele Grüße aus München,
Sibylle Schmidt
Konsequent Opos buchen. Auch bei 4/3ern dann gibt es das Problem nicht.
Das wäre zwar möglich, aber ziemlich genau so viel aufwendiger, wie bei allen EU-Rechnungen die USt-IdNr. manuell einzutippen...
Das ist es eigentlich nicht. Der Beleg kommt digital aus DUO wird mit Rechnungsnummer und USt-ID des Kreditors/Debitors erfasst. (Bucht sich bei ordentlich gepflegten Stammdaten fast von alleine runter) Bank einspielen und Opos ziffert aus.
Zumal ein Absender/Empfängerkonto nicht immer gleichbedeutend mit einer USt-ID ist birgt die USt-ID im Rahmen der Lerndatei auch ein Risiko.