Hallo, lässt sich irrtümlich angelegte Leistung " Jahresabschluss 2020 " wieder löschen ?
Vielen Dank im voraus für einen Hinweis.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
nein, die Eröffnung des Jahresabschlusses lässt sich nicht rückgängig machen.
Haben Sie den RW-Bestand (insgesamt) irrtümlich angelegt, kann dieser gelöscht werden und dann verschwindet auch die Leistung.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Es gibt keine Notwendigkeit den JA- Teil zu löschen, da er in einem 3/4 Jahr eh benötigt wird.
Außer dem "Schönheitsfehler" in der Leistungsübersicht bringt es weder für Sie, noch für die Kollegen irgend einen Nachteil.
-> Kein Handlungsbedarf, vielleicht dem JA- Sachbearbeiter mit einem kurzen T'schuldigung informieren.
Und wie sieht es aus wenn der JA anstatt auf Kontenzwecken fälschlicherweise noch auf dem alten System angelegt wurde? Umstellen kann ich ihn soweit mir bekannt ist ja nicht, oder?
Hallo Florian_Brett,
das kommt drauf an ... 😉.
➡️Nachträglich auf den neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umstellen .
Beste Grüße
Christian Wielgoß