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Kostenstellen bei Verein

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letzte Antwort am 31.01.2020 16:41:19 von Heinz_Bleyer
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Antje_K74
Beginner
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Guten Morgen,

wir haben einen Verein, der derzeit auf Sollversteuerer geschlüsselt ist. Wir nutzen die KOST und fangen gerade an, die Fibu um OPOS zu erweitern. Nun stellt sich die Frage, wie wir es hinbekommen, dass in der KOST nur die Werte einfließen, die auch tatsächlich geflossen sind und nicht die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten. Dies sollte doch bei einer Istversteuerung korrekt in die KOST einfließen oder?

 

Vielen Dank für Hinweise

A. Kozempel

andreashofmeister
Überflieger
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Wie haben Sie denn Ihre Anforderungen denn konzeptionell im Kostenrechnungssystem berücksichtigt?

 

 

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Antje_K74
Beginner
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Ich habe die Kostenstellenauswertung nicht angelegt und ich selbst nutze sie auch nicht, deshalb kann ich das so nicht beantworten. Derzeit fließen bestimmte Erlöskonten und Kostenkonten in die Auswertung ein. Aber bisher wurde nicht Debitorisch und Kreditorisch gebucht. Wenn jetzt beispielsweise ein Debitor gebucht wird und die Zahlung noch nicht erfolgt ist, fließt diese Buchung (Erlös) schon mit ein. Dies soll aber erst passieren, wenn die Bankbuchung erfolgt ist.

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wielgoß
Experte
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Hallo Antje,

 

nur zum besseren Verständnis: Geht es Ihnen hier um die umsatzsteuerliche Auswirkung wegen der IST-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) oder um die Gewinnauswirkung?

 

Wenn es um die Gewinnauswirkung geht müsste dann noch geklärt werden, anhand welcher BWA-Form der Gewinn unterjährig ermittelt wird und nach welcher Vorschrift der Gewinn überhaupt ermittelt werden soll (EÜR oder Bilanz).

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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Antje_K74
Beginner
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Hallo Christian,

 

es geht tatsächlich um die "Gewinnauswirkung", Rechtsform ist Verein, es wird EÜ gemacht. BWA-Typ wurde individuell erstellt. Ich fürchte es ist nicht so einfach, wie ich dachte. Wir werden dies auch mit unserem StB noch besprechen. Trotzdem Danke!

 

LG

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andreashofmeister
Überflieger
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Nutzen Sie das Branchenpaket für Vereine?

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Antje_K74
Beginner
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Nein

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wielgoß
Experte
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Hallo Antje,

 

ich denke auch, Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater wird Ihnen hier sicherlich besser weiterhelfen können als die Community, da Ihr Anliegen doch recht "speziell" ist und dafür noch weitere Infos benötigt würden.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kozempel,

 

ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Wielgoß an. Ihre Steuerkanzlei kann hier sicherlich weiterhelfen.
Trotzdem noch ein Tipp, wie Sie Ihre Anforderungen mit der Kostenrechnung umsetzen könnten: Importieren Sie über Bestand | Importieren | BAB-Systemlösung die Systemlösung Bereichsübergreifende Erfolgsrechnung (BWA Nr. 😎 auf Basis des SKR49 (sofern Sie diese nicht ohnehin schon nutzen). Beachten Sie bitte, dass durch das Importieren eine bereits vorhandene Systemlösung (Zeilenstruktur) überschrieben wird! Fügen Sie an geeigneter Stelle (zum Beispiel nach den Gesamteinnahmen) zwei weitere Zeilen ein: Eine Kontenabfrage mit den Forderungen und eine Rechenzeile, mit der die Forderungen von den Einnahmen (zum Beispiel Mitgliedsbeiträge) subtrahiert werden. Das Ergebnis dieser Zeile ist sind dann die tatsächlich erhaltenen Einnahmen. Sind die Einnahmen zum Teil auch steuerpflichtig (zum Beispiel Veranstaltungen), müssen zusätzlich noch die Steuern berücksichtigt werden, da es sich bei Einnahmen um Nettobeträge handelt und die Forderungen brutto ausgewiesen werden. Mit der Zahlungsbuchung werden die Forderungen dann ausgeglichen.

 

Soweit mal stark vereinfacht mein Lösungsansatz. Details dazu sollten Sie evtl. auch mit Ihrer Steuerkanzlei besprechen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung

 

DATEV eG

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letzte Antwort am 31.01.2020 16:41:19 von Heinz_Bleyer
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