Guten Morgen,
wir haben einen Verein, der derzeit auf Sollversteuerer geschlüsselt ist. Wir nutzen die KOST und fangen gerade an, die Fibu um OPOS zu erweitern. Nun stellt sich die Frage, wie wir es hinbekommen, dass in der KOST nur die Werte einfließen, die auch tatsächlich geflossen sind und nicht die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten. Dies sollte doch bei einer Istversteuerung korrekt in die KOST einfließen oder?
Vielen Dank für Hinweise
A. Kozempel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wie haben Sie denn Ihre Anforderungen denn konzeptionell im Kostenrechnungssystem berücksichtigt?
Ich habe die Kostenstellenauswertung nicht angelegt und ich selbst nutze sie auch nicht, deshalb kann ich das so nicht beantworten. Derzeit fließen bestimmte Erlöskonten und Kostenkonten in die Auswertung ein. Aber bisher wurde nicht Debitorisch und Kreditorisch gebucht. Wenn jetzt beispielsweise ein Debitor gebucht wird und die Zahlung noch nicht erfolgt ist, fließt diese Buchung (Erlös) schon mit ein. Dies soll aber erst passieren, wenn die Bankbuchung erfolgt ist.
Hallo Antje,
nur zum besseren Verständnis: Geht es Ihnen hier um die umsatzsteuerliche Auswirkung wegen der IST-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) oder um die Gewinnauswirkung?
Wenn es um die Gewinnauswirkung geht müsste dann noch geklärt werden, anhand welcher BWA-Form der Gewinn unterjährig ermittelt wird und nach welcher Vorschrift der Gewinn überhaupt ermittelt werden soll (EÜR oder Bilanz).
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Christian,
es geht tatsächlich um die "Gewinnauswirkung", Rechtsform ist Verein, es wird EÜ gemacht. BWA-Typ wurde individuell erstellt. Ich fürchte es ist nicht so einfach, wie ich dachte. Wir werden dies auch mit unserem StB noch besprechen. Trotzdem Danke!
LG
Nutzen Sie das Branchenpaket für Vereine?
Nein
Hallo Antje,
ich denke auch, Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater wird Ihnen hier sicherlich besser weiterhelfen können als die Community, da Ihr Anliegen doch recht "speziell" ist und dafür noch weitere Infos benötigt würden.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Frau Kozempel,
ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Wielgoß an. Ihre Steuerkanzlei kann hier sicherlich weiterhelfen.
Trotzdem noch ein Tipp, wie Sie Ihre Anforderungen mit der Kostenrechnung umsetzen könnten: Importieren Sie über Bestand | Importieren | BAB-Systemlösung die Systemlösung Bereichsübergreifende Erfolgsrechnung (BWA Nr. 😎 auf Basis des SKR49 (sofern Sie diese nicht ohnehin schon nutzen). Beachten Sie bitte, dass durch das Importieren eine bereits vorhandene Systemlösung (Zeilenstruktur) überschrieben wird! Fügen Sie an geeigneter Stelle (zum Beispiel nach den Gesamteinnahmen) zwei weitere Zeilen ein: Eine Kontenabfrage mit den Forderungen und eine Rechenzeile, mit der die Forderungen von den Einnahmen (zum Beispiel Mitgliedsbeiträge) subtrahiert werden. Das Ergebnis dieser Zeile ist sind dann die tatsächlich erhaltenen Einnahmen. Sind die Einnahmen zum Teil auch steuerpflichtig (zum Beispiel Veranstaltungen), müssen zusätzlich noch die Steuern berücksichtigt werden, da es sich bei Einnahmen um Nettobeträge handelt und die Forderungen brutto ausgewiesen werden. Mit der Zahlungsbuchung werden die Forderungen dann ausgeglichen.
Soweit mal stark vereinfacht mein Lösungsansatz. Details dazu sollten Sie evtl. auch mit Ihrer Steuerkanzlei besprechen.
Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
DATEV eG