Hallo liebe Community,
wir arbeiten bei einem Mandanten mit Kostenrechnung. Nun ist es leider so, dass dieser Mandant sich sehr "verschlankt" hat über die Jahre und ab dem Buchungsmonat März ´23 keine Kostenrechnung mehr haben möchte. Gibt es die Möglichkeit die Kostenrechnung ab 01.03.2023 zu beenden? Ich dachte immer, dass die Kostenrechnung pro Wirtschaftsjahr anzusehen ist. Ich werde zwar ab der Buchhaltung März 2023 einfach keine KOST mehr erfassen aber beendet ist die Kostenrechnung dadurch ja nicht. Ich wäre dankbar für Erfahrungswerte.
LG
M.Mante
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bonjour,
ich meine das Produkt kann monatlich gekündigt werden. Wir haben DATEV Kostenrechnung classic im Einsatz und bekommen monatlich die Gebühr in Rechnung gestellt. Insofern, könnte das möglich sein.
Ansonsten die Frage kurz an die DATEV schreiben. Viele Grüße aus Berlin.
... wenn dieses Mandat als einziges Mandat die "Datev Kostenrechnung" nutzt und wenn die Abo-Gebühren diesem Mandat alleine weiterberechnet werden, sehe ich auf Mandantenseite auch gute Gründe für eine 'Verschlankung' 😎
@vogtsburger innerhalb der Kanzlei haben wir viele Mandate, die Kostenrechnung nutzen. Bei diesem einem geht es nun darum, dass wir ab März 2023 keinerlei Kostenstellen mehr beim Buchen im Kanzlei-Rewe erfassen. Meine konkrete Frage war eher darauf bezogen, ob ich innerhalb vom Kanzlei-Rewe in den Stammdaten eine Ende der KOST erfassen kann bzw. muss?
Unser Buchungsbeleg aus dem Lohn wird z.B. für März eingespielt aber alles mit !!-Zeichen und der Hinweis, dass die Kostenstelle fehlt.
Hallo,
ich habe keine Erfahrung mit Kostrechnung und das nachfolgende ist nur als Idee zu verstehen:
Im Dokument 1035751 wird die Einrichtung der Kostenrechnung beschrieben. Ich würde jetzt einfach den umgekehrten Weg versuchen und in den Stammdaten das KOST-System löschen.
Wenn Sie einen Mustermandanten mit KOST-Rechnung habe könnte man das an diesem testen, ansonsten würde ich hingehen und zunächst den "richtigen" Mandanten über die Bestandsdienste Rechnungswesen entweder sichern (damit man im Fall der Fälle die Daten problemlos wieder einspielen kann) oder, das wäre mein Favorit, den Mandanten auf einen Testdatenpfad einspielen und dann in diesem Testdatenpfad das Ganze probieren.
Hallo, also ich habe zwar noch nicht so viel Erfahrung mit Kostenstellen wir ihr wahrscheinlich, aber das man da irgenwo eingeben muss, wann das beginnt und wann es endet, wäre mir neu.
Im Kanzlei ReWe gibt es ja die Möglichkeit anzukreuzen, dass das KOST-Feld ein Muss-Feld ist.
Falls das der Fall ist, müsste man da den Haken wieder rausnehmen.
Und beim Jahreswechsel muss man die Kostenrechnung ja dann nicht mehr übernehmen.
Und die !! beim Lohn sollten eigentlich direkt im Lohnprogramm einzustellen sein.
Mehr würde mir dazu jetzt nicht einfallen, was man einstellen müsste.
... in diesem Fall würde ich für das laufende Wirtschaftsjahr die Kostenrechnung "stillegen" und für das nächste Wirtschaftsjahr die Kostenrechnung nicht übernehmen
"Eingaben unterstützen und prüfen" in Kostenrechnung classic deaktivieren | |
Vorgehen: | |
1 | Auf Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Steuerungsdaten klicken. |
2 | Kontrollkästchen Eingaben unterstützen und prüfen deaktivieren. |
3 | Auf Speichern und schließen klicken. |
@vogtsburger Die Idee mit dem "stilllegen" klingt gut. Das probiere ich aus und für das nächste WJ wird das KOST-System einfach nicht übernommen.
Danke auch an alle anderen, die eine Antwort gegeben haben.