Hallo,
habe bei einem Mandanten im Februar den Kontoauszugsmanager eingerichtet. Bis 2019 konnte man nachdem das Formular bei der Bank war die Kontoauszüge abrufen. In 2020 muss ich es freischalten indem ich einen Betrag und ein Datum vom Konto eingebe. Ist das richtig?
Den Fall haben wir nur, wenn wir eine Mandat vom Fremdberater übernehmen und damit auch den RZ-Bankinfo Zugang. Soweit ich da unsere FiBu denn richtig verstanden habe.
Hallo @metalposaunist,
ergänzend dazu kenne ich das auch aus der Situation, dass sich die Bankverbindung (Bankleitzahl oder Kontonummer) z.B. durch Fusion ändert.
Grundsätzlich tritt der Mechanismus immer dann auf, wenn eine Bankverbindung für die RZ-Bankverbindung eingerichtet wird und im Rechenzentrum bereits Daten dazu vorliegen. Sonst könnten Unberechtigte durch alleinige Eingabe der Bankverbindung die Kontoumsätze kapern.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Den Fall hatte ich bis jetzt nur einmal. Die Mandantin hatte die Vereinbarung erst Wochen nach der Erstellung bei der Bank eingereicht. Da wurde ich zur Eingabe eines Betrags und des passenden Datums aufgefordert.
Ist ein Schutzmechanismus von Seiten der DATEV.
"Wenn du Zugriff auf die Daten in Papierform hast bekommst du sie auch in digitaler Form"
Bei meinem Fall waren das vier Wochen Versatz zwischen Anlegen der Bankverbindung im RZ und erstmaligem Abruf.
Das war im November 19 daher --> Wenn mich meine Erinnerung trügen sollte korrigiere mich jemand.
Ja, stimmt. Ich hatte mich auch schon oft gewundert, dass die Umsätze nicht kommen und dann unter Zahlungsverkehr Archiv das Schloss entdeckt.
Da wir heute ProCheck neu installiert haben, werde ich gleich mal prüfen, ob dieser Schritt in dem Mustervorgang enthalten ist.
Es gibt im Übrigen noch eine Variante, die ich so bisher auch nicht kannte. Der Mandant war neu und ist bei der Kontoeröffnung bei der Commerzbank direkt gefragt worden, ob der Steuerberater die Daten elektronisch abholen können soll. Sprich das Ganze war von seiten der Bank freigeschalten, bevor wir überhaupt wussten, dass wir das sollten / dürfen. Die Bank bzw. das Konto war dana auch schon in der Übersicht des RZ enthalten und wir mussten es so mit Datum und Betrag nur freischalten.
Die Commerzbank ist da sehr fortschrittlich und hat auch EBICS in den Kontoführungsgebühren schon mit drin. So bleibt uns die leidige Diskussion über finAPI mit Unternehmen online Mandanten erspart.