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Kontierung von Eingangsrechnungen in 2021 immer noch notwendig?

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letzte Antwort am 05.03.2021 09:27:49 von Gelöschter Nutzer
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spennemann
Beginner
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Hallo,

 

es ist ein altes, immer wiederkehrendes Thema... die Kontierung von Belegen.

 

 

Wir (Sanitärbetrieb) kontieren seit eh und je jeden Beleg. 

 

Nun sind durch den Kontoauszugsmanager und elektronische Übergabe der Ausgangsrechnungen aus dem Warenwirtschaftssystem praktisch alle Bank- und Debitorenbelege entfallen.

 

Es werden nur noch die Eingangsrechnungen beleghaft kontiert, wobei man sich hier fragen muss, wofür? 

 

Wir machen OPOS-Buchhaltung, 99% der Eingangsrechnungen landen auf dem Konto 3400 Wareneingang gegen Kreditor (z.B. 70000), wobei wir nur eine Handvoll Lieferanten haben. Alle Rechnungen sind ordentlich abgelegt und sofort auffindbar.

 

 

Muss denn immer noch kontiert werden?

 

 

Oder sollte man gucken, dass man alle Eingangsrechnungen elektronisch bekommt, dann fällt das weg?

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 9
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Das Kontieren dient der Verknüpfung und somit der Auffindbarkeit eines Geschäftsvorfalls innerhalb der Buchführung für den Sachkundigen Dritten (Finanzamt).

Dies ist aus meiner Sicht über DUO mit der (regelmäßigen) Belegerfassung ersatzweise und elektronisch geschehen (Debitoren/Kreditorenkonto, ggf. auch die entsprechenden (Gegen)-Konten sowie weitere Merkmale der Rechnung).

 

Ein händischen Anbringen (zusätzlich) von (denselben) Buchungsanweisungen (Kontierung) macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Sofern allerdings dem Erfasser der Belege unter DUO eine Info über den Beleg zukommen muss, kann die händische Anbringung von Buchungsinfos natürlich weiterhin helfen.

Alles auch eine Frage der innerbetrieblichen Organisation bzw. der Kompetenzen aller Bearbeiter während der einzelnen Bearbeitungsschritte.    

 

Selbst fehlende Kontierungen auf den klassischen Papierbelegen sollte meiner Kenntnis nach unproblematisch sein (Mangel der Buchführung - Verwerfen dieser) wenn die Organisation der Buchführung von A-Z derart gut ist, das der Dritte alles einwandfrei nachvollziehen kann.  

Am besten individuell mit dem Steuerberater absprechen, der ist Profi, kennt Unternehmen und Anforderungen  und wird die Frage zielführend beantworten können.


Hier noch die RZ 64 des unten genannten Schreibens:

"Zur Erfüllung der Belegfunktionen sind deshalb Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum auf dem Papierbeleg erforderlich.

Bei einem elektronischen Beleg kann dies auch durch die Verbindung mit einem Datensatz mit Angaben zur Kontierung oder durch eine elektronische Verknüpfung (z. B. eindeutiger Index, Barcode) erfolgen.

Ein Steuerpflichtiger hat andernfalls durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Geschäftsvorfälle auch ohne Angaben auf den Belegen in angemessener Zeit progressiv und retrograd nachprüfbar sind."

Anmerkung:
Absatz 2 lässt aber etwas offen, ob mit "elektronischer Beleg" auch derjenige gemeint ist, der aus einem Papierbeleg erstellt wurde.

Absatz 3 relativiert nach meinem Leseverständnis die gesamte Kontierung, ich verstehe hier: Nein, eine Kontierung ist (dann -Erfüllung Abs.3) nicht vorgeschrieben.


Wie immer: Kommt eben drauf an.......

cwes
Meister
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Das Kontieren dient der Verknüpfung und somit der Auffindbarkeit eines Geschäftsvorfalls innerhalb der Buchführung.


Genau dies. Siehe auch GoBD 2019 Rn. 64, letzter Satz.

martinkolberg
Meister
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Muss denn immer noch kontiert werden?

 

Wer soll diese manuelle Kontierung für welchen Zweck nutzen?
ist auf den Belegen nicht eine Belegnummer angedruckt, mittels der Sie binnen Sekunden auf den digitalen Beleg und den Buchungssatz zugreifen können?

Kontieren also nur dann, wenn diese Kontierung für den betrieblichen Ablauf notwendig ist.
Wenn dieses der Fall sein sollte, dann gibt es sicherlich Optimierungspotential in den Abläufen.

 

Überlegen Sie, ob es Sinn macht, alles auf "Diverse" zu buchen. 
Legen Sie besser die "handvoll" von Lieferanten an um optimierte Auswertungen zu erhalten.

Gelöschter Nutzer
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Haben Sie unter Rewe eine best-practise-Lösung um die Buchung per Belegnummer zu finden?

 

aschreiber
Fachmann
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Wenn der Beleg mit der Belegnummer (Rechnungsnummer) gebucht ist, über die Buchungsübersicht.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Gelöschter Nutzer
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Das wäre dann ja z.B. eine Suche in Belegfeld 1, ich kann aber genau dieses (Belegfeld 1) in den Filterkriterien gar nicht auswählen? Oder finde ich das auf die schnelle einfach nicht?

 

 

Ahhh - man muss nach dem Drop-Down auch noch runterscrollen.... jetzt hab ichs!

 

Danke

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spennemann
Beginner
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Wir haben schon durchaus eine völlig normale OPOS-Buchhaltung mit etlichen OPOS-Konten.

 

Die Debitoren werden elektronisch übermittelt, die Bankumsätze auch, nur die Kasse und die Kreditoren werden noch zu Fuß gebucht.

 

Alle Kreditoren-Belege sind sofort auffindbar, per Belegnummer, alphabetisch und chronologisch sortiert.

 

Die Kontiererei ist speziell bei den vielen kleinen Kreditorenrechnungen einfach nur unnötiger Zeitaufwand, da sowieso fast ausschließlich das Konto 3400 gegen Kreditor bebucht wird.

 

Müssen wir uns also die Freigabe vom Steuerberater holen? Wird der doch sicher nicht machen, damit man ihm nichts anhängen kann.

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Gelöschter Nutzer
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Ihr Steuerberater ist derjenige, der Ihnen Ihre Frage individuell beantworten kann. Sofern Sie in der Belegbearbeitung unter DUO das Kreditoren/Debitoren-Konto sowie das Konto/Gegenkonto erfassen, sehe ich dies sogar als (elektronische) Kontierung an. Ja, den Kopf hinhalten muss Ihr eigener Berater, dafür bezahlen Sie ihn.....

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letzte Antwort am 05.03.2021 09:27:49 von Gelöschter Nutzer
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