Hallo zusammen,
ein Mandant hat eine GmbH und ein Einzelunternehmen (Gewerbebetrieb), die wir bereits in der Umsatzsteuer konsolidieren.
Jetzt hat er einmalig Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Vermittlungstätigkeit im Rahmen einer Testamentsvollstreckung). Diese müssen nun auch mit in die Umsatzsteuerkonsolidierung.
Wie löse ich das technisch? Neue Mandantennummer mit Leistung Buchführung anlegen oder geht das auch einfacher?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @simonw_,
über die DÜ Formulare Rechnungswesen können Sie die Daten für die Konsolidierung aus Kanzlei Rechnungswesen übernehmen und die Werte aus der selbständigen Tätigkeit ergänzen.