Liebe DATEV, liebe Community,
eine Gesellschaft war bisher eine Kleinstkapitalgesellschaft, nun überschreitet diese zum ersten Mal die Schwelle zur Kleingesellschaft.
Da es erst das erste Jahr ist, gehe ich davon aus, die Erleichterungen für Kleinstgesellschaften weiterhin in Anspruch nehmen zu können.
Jedoch würde ich sagen, dass die Gesellschaft dennoch eine Kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB ist, die Rechtsfolgen hieraus treten lediglich nicht ein.
In den Stammdaten, registerkarte Jahresabschluss, verhält es sich nun so, dass ich bei "Übergreifende Stammdaten" zwingend "Kleinstgesellschaft" erfassen muss, um bei den Auswertungsschemen die Option "Kleinst (MicroBilG)" auswählen zu können, auch bei "Offenlegung (für EHUG-Assistent).
Wenn ich dies tue, wird im Bericht die Gesellschaft als "Kleinstgesellschaft" bezeichnet, selbst wenn bei Handelsrecht "Klein" ausgewählt wird.
Soweit die Situation, habe ich irgendwo einen Denkfehler? Sonst scheint mir, dass das Auseinanderfallen von faktischer Größenklasse und tatsächlichem Einreichungsumfang (aufgrund der 2-Jahresregel) derzeit vom Programm nicht abgebildet wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Die Kategorisierung als nicht mehr "Kleinst" tritt erst ein wenn die Schwellenwerte an 2 aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren überstiegen wurden. § 267 Abs. 4 HGB, 267a Abs. 1 (Lex specialis zu 267)= mit Verweis auf 267 Abs. 4.
Somit Jahr 1 und 2 noch "Kleinst" und erst ab 3 "Klein", nicht schon ab Jahr 2. Meine ich, aus der kalten Hüfte.