Hallo liebe Datev Community,
wir haben momentan das Problem, dass z.B. Italien nicht zwingend die USt-IDs angibt, sondern eher die Handelsnummer/ Handelsregisternummer, als Nachweis der Unternehmereigenschaft.
Gibt es hier von der Datev eine Lösung zur Eintragung? Sprich anstatt der USt-ID die Handelsnummer oder ähnliches?
Wie würdet ihr dies sonst lösen?
Vielen lieben Dank.
Hallo Herr Wolf,
vielleicht habe ich Ihre Frage nicht richtig verstanden, aber um welchen Zusammenhang geht es bitte? Bzw. in welchem Programm haben Sie diese "Abfrage"?
Wenn ich in dem Zusammenhang an das Umsatzsteuergesetz denke, ist in entsprechenden Fällen immer von der USt-ID-Nummer die Rede. Sollte es sich bei Ihnen um solche Fälle handeln, was soll die Datev daran ändern?
Viele Grüße
Hallo Herr Brunzendorf,
diese Abfrage kommt beim bebuchen des Kontos #4125 (SKR04), da hier ein B2B Geschäft vorliegt und vom Leistungsempfänger die USt-ID geprüft werden muss, dass diese Lieferung steuerfrei ist.
Vielen Dank und viele Grüße.
Damit müssen Sie die USt-ID angeben und für gewöhnlich auch prüfen, ob diese valide ist. Irgendwelche andere Nummern sind hier nicht zulässig. Die Italiener sind verpflichtet diese USt-ID-Nummer auf den Rechnungen anzugeben und zumeist ist sie auch da (VAT …)
Mein Tipp an den Mandanten immer, keine USt-ID kein Geld. Man glaubt gar nicht wie schnell die ordentliche Rechnungen dann auf einmal schreiben können.