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KLR / FiBu abgleichen

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letzte Antwort am 18.03.2020 12:19:22 von Heinz_Bleyer
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cvbock
Einsteiger
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Guten Tag,


ich führe die FiBu mehrerer kleinerer GmbH's. Hierfür liegt widerrum ein seperater Konsolidierungsmandant vor. In dem Konso-Mandant werden die einzelnen Kost-Stapel importiert.

Aktuell befasse ich mich mit dem Thema wie ich sicherstellen kann, dass die KLR der FiBu entspricht. Noormalerweise benutzen wir einen individuellen Betriebsabrechnugnsbogen, um die einzelnen Kostenstellenn so auszuwerten, wie wir sie benöten. Also Kosten- und Leistungen werden dem BAB nach klassisch nach Einzelkosten, Fertigungsgemeinkosten, Gemeinkosten etc. pp. getrennt.

Insgesamt habe ich jedoch das Gefühl, dass unsere KLR von der Fibu abweicht. Wie genau kann ich die FiBu mit der KLR verproben? Dank IBLs, iterativer verrechnung div. Hilfskostenstellen, Anzahl der Kostenstellen ansich usw. habe ich aktuell nicht das Gefühl eines guten Handlings.
Mit welcher Auswertung oder Funktion kann ich verkehrte Buchungen aus Kost-Stapel ausfindig machen und ggf. korrigieren (es liegen relativ viele KOST-Stapel vor)?

Muss der Standard-betriebsabrechnungsbogen der BWA entsprechen?

 

Für Hinweise / Hilfen bin ich dankbar.

andreashausmann
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Hallo cvbock,

 

der Standard-Betriebsabrechnungsbogen muss nicht zwischen der BWA entsprechen. Die einfachste Möglichkeit für einen Abgleich, ist aber die Filterung der in der KLR nicht berücksichtigen Buchungen (s. Anhang).

 

 

 

cvbock
Einsteiger
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Auf der höchsten Kostenstellenaggregationebene müsste es doch zwangsweise so sein, dass die BWA dem Standard-BAB entsprechen MUSS oder hab ich ein Sprung in der Feder?

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andreashausmann
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Wenn zu 100% auf dem DATEV-Standard gearbeitet wird und alle KLR relevanten Buchungen eine Kostenstelle haben, sollte dies der Fall. Individuelle Anpassungen etc. können aber schon dafür sorgen, dass es hier zu Abweichungen kommt.

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Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo cvbock!

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie mit dem Standard-BAB arbeiten. Die Nutzung einer individuellen Zeilenstruktur (zum Beispiel auf Basis einer Zuschlagskalkulation) macht mit dem Standard-BAB sowieso wenig Sinn, da der Standard-BAB eine starre, nicht änderbare Zeilenstruktur hat. Ich würde auf jeden Fall zur Nutzung des „normalen“ BAB raten, sofern Sie das Zusatzmodul Kostenrechnung classic nutzen.


Zu Ihrem eigentlichen Problem: Grundsätzlich gibt es in jeder Kostenrechnung unter Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Konsolidierung in Ebene 1 (Gruppe) das Konsolidierungselement „Alle“, das alle Kostenstellen/-träger beinhaltet. Der konsolidierte BAB dieses Konsolidierungselements als auch der konsolidierte BAB mit der höchsten von Ihnen genutzten Konsolidierungsebene müsste eigentlich mit dem Ergebnis der FIBU-BWA übereinstimmen. ACHTUNG: Vergleichen Sie immer den BAB (oder die Chefübersicht) mit der Standard-BWA und nicht mit einer individuellen BWA!


Bitte prüfen Sie, ob das Ergebnis der Kontensaldenliste (aufrufbar über Auswertungen | Kosten- und Leistungsrechnung | Kontensalden) mit dem Ergebnis der FIBU-BWA oder der Summen- und Saldenliste übereinstimmt. Wenn die Ergebnisse dieser beiden Auswertungen übereinstimmen und es dennoch Abweichungen zwischen dem konsolidierten BAB (oder der Chefübersicht) gibt, kann es eigentlich nur an der Konsolidierung liegen. Dann wurde in der untersten Konsolidierungsebene 1 irgendeine Kostenstelle (oder mehrere Kostenstellen) nicht berücksichtigt oder in einer der höheren Konsolidierungsebenen (ab Ebene 2) fehlt ein Konsolidierungselement der vorherigen Ebene.


Stimmen auch die Ergebnisse zwischen Kontensaldenliste und FIBU-BWA (oder Summen- und Saldenliste) nicht überein, kann dies mehrere Ursachen haben. Diesbezüglich verweise ich auf das Dokument Kostenrechnung: Differenzen zwischen FIBU und KOST, die Werte stimmen nicht überein In diesem Dokument werden lückenlos alle Ursachen beschrieben, die zu Abweichungen zwischen der FIBU-BWA und den Auswertungen der Kostenrechnung führen können.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung

 

DATEV eG

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letzte Antwort am 18.03.2020 12:19:22 von Heinz_Bleyer
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