Moin,
habe heute von meinem Chef die eMail erhalten, dass die Hauptberaternummer zum 19.02.2021 umgestellt wird. Wird dann auch nur diese Beraternummer umgestellt und die anderen nicht oder werden alle Beraternummern, die unter der Hauptberaternummer hängen, zum gleichen Zeitpunkt umgestellt?
Vielen Dank für die Hilfe!
Werner Winkelhausen
Hallo Herr Winkelhausen,
um die Frage direkt zu beantworten: Die Freischaltung (Lizenz) wirkt sich auf alle Bestände der DATEV-Installation aus.
Beispiel:
Wenn Sie mit der Beraternummer 1 installieren und für diese die Freischaltungs-E-Mail erhalten haben, dann werden alle Bestände auf diesem System auf den neuen Jahresabschluss umgestellt. Also unabhängig von den Beraternummern der einzelnen Bestände, also zum Beispiel auch für die Bestände mit der Beraternummer 2 und 3.
Nachfolgendes trifft nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit zu, zwecks Vollständigkeit sei es aber erwähnt:
Wenn Sie auch Beraternummer 4 haben und unter dieser Beraternummer eigenständige Verträge laufen und eine eigenständige Installation durchgeführt wird (z. B. eigenständige Niederlassung), dann ist die Freischaltung für dieses System gesondert zu betrachten. Für die Beraternummer würden Sie auch eine gesonderte E-Mail erhalten.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten 🙂, ansonsten gerne nochmal posten. Wir haben versucht Ihre Frage bereits in der E-Mail - die Sie bekommen haben - kurz zu beantworten, ist uns anscheinend leider nicht gelungen. Tut mir Leid 🤔🙂.
In der E-Mail ist folgender Absatz enthalten:
Freischaltung neuer Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken[...]
Beraternummerunabhängige Programmfunktionen
Die neuen Programmfunktionen stehen nach Abruf der Lizenz für alle Bestände in Kanzlei-Rechnungswesen zur Verfügung. Sie sind unabhängig davon, für welche Beraternummer die
Lizenz bereitgestellt wurde.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Sehr geehrter Herr Rudolph,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Absatz in der eMail war für meinen Chef und mich nicht eindeutig genug. Liegt vielleicht auch an der sehr gelungen gewählten Zeit für die Einführung, in der momentan sehr viel Zeit für solche Dinge übrig ist.
Vielleicht darf ich noch eine Folgefrage anhängen. Die Auswertungspakete werden nicht übernommen. Gilt das auch für die eigenen Listbilder für Deckblätter, Bescheinigungen usw.?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Hallo Herr Winkelhausen,
die Ironie und Kritik im ersten Absatz habe ich verstanden und klar können Sie eine Folgefrage anhängen 🙂.
Zu Ihrer Frage:
Ich gehe davon aus, dass Sie die Funktionen in Kanzlei-Rechnungswesen meinen.
Also:
Antwort:
Diese Listbilder müssen nicht neu erstellt bzw. umgestellt werden. Sie stehen genau wie im Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen (wie bisher) auch im neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken zur Verfügung.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag