Hallo,
wie steuere ich denn im Auftragswesen bei der Angebots- und Rechnungserstellung die Hinweistexte zu steuerlichen Sachverhalten (zB. Reverse Charge oder Drittland)?
In unserer alten Softwarelösung lief das automatisch über die Landessteuerung der Kunden. Also hatte der Kunden seinen Sitz zum Beispiel in der EU, wurde automatisch ein Text auf den Beleg gedruckt, dass das Reverse Charge Verfahren anzuwenden ist.
Wie geht das im Auftragswesen?
Lieben Dank für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @DoreenLapstich ,
folgendes Dokument informiert Sie über die Einstellungen zu Sachverhalten gemäß § 13b UStG (Österreich: § 19 Abs. 1a UStG) -> DATEV Auftragswesen: Einstellungen zu Sachverhalten gemäß § 13b UStG (Österreich: § 19 Abs. 1a UStG) festlegen
Leider hilft uns das Dokument nicht wirklich weiter.
Das Dokument bezieht sich nur auf Lieferungen nach §13b. Wir erbringen aber ausschließlich Sonstige Leistungen.
Wir möchten gerne, dass das beim jeweiligen Kunden automatisch mit auf die Rechnung gedruckt wird. Das ist doch auch Pflicht. Gibt es da kein Feld oder einen Platzhalter, den man dort verwenden kann?
Hallo @DoreenLapstich,
im Auftragswesen können Sie unter Extras / Einstellungen / Belege / Texte steuern, dass bei Auftreten eines der folgenden steuerlichen Sachverhalte ein Hinweistext auf dem Beleg ausgegeben wird:
Im Dokument DATEV Auftragswesen: Programmeinstellungen und Vorbelegungen für Belege und Arbeitsumgebung bearbeiten finden Sie unter 3.6 Belege | Texte weitere Informationen hierzu.