Hallo 🙂
ich muss bei einem Mandanten Ergänzungsbilanzen anlegen. Es wurden § 6b Rücklagen übertragen, die wohl in der Ergänzungsbilanz abgebildet werden müssen.
Wenn ich die Gesamthandsbilanz übertragen will, bekomme ich folgende Fehlermeldung
"Ergänzung E-Bilanz: Der Buchwert für 'Anlagevermögen' von x.xxx.xxx,xx im Anlagespiegel entspricht nicht dem Wert aus der Bilanz von x.xxx.xxx,xx. Differenz: xxx.xxx,xx. Weitere Informationen zur Differenz können ggf. der Auswertung 'Abstimmung Anlagenbuchführung' unter [...] oder auch dem Dokument 1070300 entnommen werden."
Bei der o.g. Differenz handelt es sich genau um die stillen Reserven, die auf ein Grundstück übertragen wurden.
Ich habe bereits Ergänzungsbilanzbetsände mit Zuordnungstabelle 89xx angelegt. Ich weiß aber leider weder die richtigen Konten noch die richtige Vorgehensweise, dass der o.g. Fehler verschwindert.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. 🙂
Danke.
LG Tanja
Hallo @Tännithebeer,
damit Sie keine Abstimmdifferenzen in der E-Bilanz erhalten, müssen die Buchwerte im Anlagevermögen mit den Buchwerten in der FIBU übereinstimmen.
Wie Sie eine Rücklage nach § 6b EStG in der Anlagenbuchführung erfassen und welche Konten Sie in der Finanzbuchführung verwenden, entnehmen Sie dem folgenden Dokument.
§ 6b-Rücklage: Bildung und Auflösung in der Anlagenbuchführung und Finanzbuchführung
Viele Grüße
1. Verknüpfung des ErgBil-Bestandes mit der Gesamthand (damit auch wirklich negative Anlagevermögen dort erstellt werden können)
2. Buchung der Übertragung der 6bRücklage in der ErgBil-Fibu (Gegenkonto 9146 Übertragung 6bRücklage Vollhafter - Auch wenns ein Kommanditist ist)
3. Anlegen als negatives AV in Anlagevermögen gem. Hilfe-Dokument
4. AV-Buchungen erzeugen wie bei normalen AV
Dann müsste der der Wertauf dem negativen AV-Konto in der Fibu dem Wert von ANLAG entsprechen.
Bei den Auswertungen Bilanzbericht noch aufpassen, da hier evtl. "Negatives AV" einzustellen ist.
In der Gesamthand werden dann die regulären Anschaffungskosten aktiviert und abgeschrieben. Die Rücklage taucht dann hier nicht auf. Die Korrektur erfolgt ja über die Ergänzungsbilanz.