Hallo,
gibt es eine Möglichkeit das Anlagevermögen bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner im Handelsrecht ausgeben zu lassen ?
Wenn ich im Ordner Bereiche Handelsrecht auswähle und übernehmen mache springt er immer wieder in das Steuerrecht zurück.
Die Gewinnermittlung durch Einnahmen- /Überschussrechnung ist im § 3 Abs. 4 EStG geregelt. Es handelt sich somit eine rein steuerrechtliche Gewinnermittlung. Das hat mit dem Handelsrecht rein gar nichts zu tun.
Soweit es mir bekannt ist, sind handelsrechtliche Gewinne immer durch eine Bilanz zu ermitteln, selbst beim eingetragenen Kaufmann.
Hallo @Krause58,
ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie bei einem Bestand die Bereiche Handelsrecht und Steuerrecht angelegt haben und im Steuerrecht arbeiten. Die Auswertung soll aus dem Handelsrecht ausgegeben werden.
Sie können bei den Auswertungen den Bereich wechseln, ohne ihn für die Bearbeitung ändern zu müssen. Wählen Sie dazu in der Auswertung in den Eigenschaften die Kategorie Bereich. Wechseln Sie dort auf den gewünschten Bereich:
Viele Grüße aus Nürnberg