Ich habe eine GmbH & Co.KG, wobei es für die Gesellschafter Sonderbetriebsvermögen u.a. Darlehen an die KG gibt, welche mit 1% verzinst werden.
Gehören die Zinsen in der KG handels- und steuerrechtlich auf 73xx oder steuerrechtlich auf 9630?
Art.-Nr. 36382, Kapitel 12
Danke
Ich stehe nur irgendwie auf dem Schlauch...
wann buche ich über 6824+7328/1260 und wann über die 9xxx Ergebnisverwendung? Wann unterscheide ich HB/StB?
Hallo Herr Steiche,
wann buche ich über 6824+7328/1260 und wann über die 9xxx Ergebnisverwendung?
stellen Sie sich hierfür folgende Frage:
Falls
Info-DB 9211440 und 1036079 sind vielleicht interessant für Sie.
Wann unterscheide ich HB/StB?
Die Frage verstehe ich nicht, und könnte derzeit nur mit "5 I S.1 HS. 2 bzw. 5 VI EStG" antworten.
Guten Morgen,
Konkret habe ich bei einer Spedition:
feste Haftungsvergütung mit USt:
KG: 906824/1260
GmbH: 1260/4503
Gesellschafter vermietet LKW aus SBV an KG:
KG: 906560(Kfz-Miete)/1260 o.906834/1260
SBV: 1260/304501
Zinsen von KG an Gesellschafter (GmbH+SBV):
KG: 7328/1260
SBV+GmbH: 1260/4502
es gibt jeweils Verträge/Rechnungen dafür
Die Haftungsvergütung ist fest gewinnunabhängig
im Gesellschaftsvertrag mit 3.000 € festgeschrieben:
zusätzlich bekommt die GmbH noch ihre Steuerberaterkosten, IHK+Hinterlegung ersetzt:
KG: 6834+6824+7328/1260
GmbH - HB: 1260/4200
GmbH - StB: 1260/7008 (Gewinnanteil Mitunternehmerschaften) für die Haftungsvergütung
1260/4200:Auslagenersatz GmbH
GmbH - Sonderbilanz: 1260/4501-3
Hierbei buche ich nichts über die Gewinnverwendungskonten oder sonstige 9xxx