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GmbH & Co.KG

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letzte Antwort am 04.02.2019 09:26:26 von steiche
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steiche
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Ich habe eine GmbH & Co.KG, wobei es für die Gesellschafter Sonderbetriebsvermögen u.a. Darlehen an die KG gibt, welche mit 1% verzinst werden.

Gehören die Zinsen in der KG handels- und steuerrechtlich auf 73xx oder steuerrechtlich auf 9630?

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cwes
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Art.-Nr. 36382, Kapitel 12

steiche
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Danke

Ich stehe nur irgendwie auf dem Schlauch...

wann buche ich über 6824+7328/1260 und wann über die 9xxx Ergebnisverwendung? Wann unterscheide ich HB/StB?

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cwes
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Hallo Herr Steiche,

wann buche ich über 6824+7328/1260 und wann über die 9xxx Ergebnisverwendung?

stellen Sie sich hierfür folgende Frage:

  1. Verteile ich einen Gesamthandsgewinn, oder
  2. mindere ich den Gesamthandsgewinn gerade durch eine Sondervergütung.

Falls

  1. -> Ergebnisverwendung, Abschnitt 10.3.2 selbes Buch. Tipp aus leidvoller Erfahrung: (nach Möglichkeit) nicht von Hand anfassen, Ergebnisverwendungsassistenten verwenden, notfalls fünfmal den Assistenten durchspielen, bis Sie verstehen, was passiert.
  2. -> Sondervergütung. Abschnitt 12.1 des Buches. Ermöglicht automatisches Erzeugen der Buchungen in den Sonderbereichen, s. Abschnitt 12.2 und Info-DB 9211440.

Info-DB 9211440 und 1036079 sind vielleicht interessant für Sie.

Wann unterscheide ich HB/StB?

Die Frage verstehe ich nicht, und könnte derzeit nur mit "5 I S.1 HS. 2 bzw. 5 VI EStG" antworten.

steiche
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Guten Morgen,

Konkret habe ich bei einer Spedition:

feste Haftungsvergütung mit USt:
KG: 906824/1260        

GmbH: 1260/4503

Gesellschafter vermietet LKW aus SBV an KG:
KG: 906560(Kfz-Miete)/1260 o.906834/1260

SBV: 1260/304501

Zinsen von KG an Gesellschafter (GmbH+SBV):
KG: 7328/1260  

SBV+GmbH: 1260/4502

es gibt jeweils Verträge/Rechnungen dafür

Die Haftungsvergütung ist fest gewinnunabhängig
im Gesellschaftsvertrag mit 3.000 € festgeschrieben:

  • (1)   Die
         Komplementärin erhält eine jährliche Vergütung i.H.v. 3.000,00 Euro für ihre Geschäftsführungstätigkeit sowie die Haftungsübernahme. Weitergehend ist sie nicht am Ergebnis oder Vermögen der Gesellschaft beteiligt.

zusätzlich bekommt die GmbH noch ihre Steuerberaterkosten, IHK+Hinterlegung ersetzt:

KG: 6834+6824+7328/1260  

GmbH - HB: 1260/4200

GmbH - StB: 1260/7008 (Gewinnanteil Mitunternehmerschaften) für die Haftungsvergütung

                         1260/4200:Auslagenersatz GmbH

GmbH - Sonderbilanz: 1260/4501-3

Hierbei buche ich nichts über die Gewinnverwendungskonten oder sonstige 9xxx

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letzte Antwort am 04.02.2019 09:26:26 von steiche
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