2022 schon wieder alles anders?
Ich steige nicht durch, wie man ab 2022 die Gewinnverteilung der GmbH & Co. KG bucht.
Beispiel:
Gewinn: 100.000 €
davon sollen in Rücklage eingestellt werden: 30.000 €
Rest auf Fremdkapital Kommanditist: 70.000 €
In 2021 habe ich noch wie folgt gebucht (SKR04):
30.000 € | 7781 an 2959
70.000 € | 9790 an 9780
70.000 € | 9840 an 2070
Wenn ich das in 2022 buche, sieht die KKE m.E. korrekt aus. Trotzdem erhalte ich die Fehlermeldung:
Die Prüfung von JÜ/JF (GuV) und Summe der Ergebnisanteile aller Gesellschafter (Kapitalkontenentwicklung) ergibt eine Differenz von 30.000 €. Überprüfen Sie auch, ob Ergebnisanteile direkt Fremdkapitalkonten gutgeschrieben wurden. Dies ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht zulässig.
Ich verstehe die Meldung nicht. Die GuV weist einen Gewinn von 100.000 € aus und die Ergebnisanteile aller Gesellschafter in der KKE betragen ebenfalls 100.000 €. Ich sehe da keine Differenz.
Hilfe! Gibt es irgendwo ein Buchungsbeispiel, wie ich ab 2022 vorgehen muss?
Hallo @rolfwillert,
das von Ihnen dargestellte Buchungsverhalten ist korrekt.
Die Meldung „QSE11520023 Die Prüfung von JÜ/JF (GuV) und Summe der Ergebnisanteile aller Gesellschafter….“ wird aktuell in Kanzlei-Rechnungswesen V 11.32 fälschlicherweise auch ausgegeben, wenn
• das Buchungsverhalten korrekt ist und
• eine Ergebnisverwendung in die gesamthänderisch gebundene Rücklage oder ins Variables Kapital gebucht wurde.
In dieser Konstellation kann die Meldung ignoriert werden. Mit einem der nächsten Servicerelease von Kanzlei-Rechnungswesen (voraussichtlich Februar 2023) wird die Prüflogik der QSE-Meldung angepasst.
Freundliche Grüße
Brigitte Eckert
Service Jahresabschluss, DATEV eG