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Gewerbesteuer Vorjahr

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letzte Antwort am 17.12.2018 20:58:48 von guenther
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andreasberger
Aufsteiger
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Hallo,

wir haben bei einem EÜR-Mandanten das Konto Gewerbesteuer-Vorjahr bebucht. Dieser Betrag wird aber bei der Ermittlung des Steuerlichen Gewinns nicht wieder hinzugerechnet. Auch nicht im Programm Gewerbesteuererklärung.

Ist das so gewollt? Habe ich da etwas übersehen? Bin natürlich gleich mal darauf reingefallen und habe jetzt eine Abweichung im Messbescheid, die ich dem Mandanten jetzt erklären muss.

guenther
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
11344 Mal angesehen

Dann haben sie kein Konto mit § 4 Abs 5b bebucht, z. B.  2281 im SKR 03.

mfg Thomas Günther
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letzte Antwort am 17.12.2018 20:58:48 von guenther
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