Hallo,
wir haben bei einem EÜR-Mandanten das Konto Gewerbesteuer-Vorjahr bebucht. Dieser Betrag wird aber bei der Ermittlung des Steuerlichen Gewinns nicht wieder hinzugerechnet. Auch nicht im Programm Gewerbesteuererklärung.
Ist das so gewollt? Habe ich da etwas übersehen? Bin natürlich gleich mal darauf reingefallen und habe jetzt eine Abweichung im Messbescheid, die ich dem Mandanten jetzt erklären muss.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dann haben sie kein Konto mit § 4 Abs 5b bebucht, z. B. 2281 im SKR 03.