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Genossenschaftliche Rückvergütung der DATEV

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letzte Antwort am 03.07.2023 14:21:08 von metalposaunist
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topi
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Auf welches Konto buchen Sie die genossenschaftliche Rückvergütung der DATEV?

Als Umsatz/Einnahme oder gegen die Aufwendungen für die DATEV?

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andreas_briefs
Fachmann
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... im SKR03 gibt es dafür das Konto 4984 ... im SKR04 ist es das Konto 6854.

Beste Grüße

Andreas Briefs

topi
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Vielen Dank!

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haraldkaeber
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Gemäß Lexinform-Dokument 5361633 handelt es sich bei den Konten 4984 bzw. 6854 um Konten, die die Genossenschaft bebuchen müsste, um die Verbindlichkeit gegenüber den Mitgliedern einzustellen. Lt. Beck´schem Bilanzkommentar, 10. Aufl. Anm. 94 zu § 275 sind Rückvergütungen und Gutschriften für frühere Jahre im sonstigen betrieblichen Ertrag auszuweisen. Dafür gibt es im SKR 03 das Konto 2762 und im SKR 04 das Konto 4989.

Viele Grüße

Harald Kaeber

topi
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Das macht Sinn.

Vielen herzlichen Dank, auch für die Angabe der detaillierten Fundstellen.

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metalposaunist
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Ich "kapere" mal den Thread, aufgrund der aktuellen E-Mail der DATEV dazu. Sehe ich das richtig, dass das Geld auf Konto X ausbezahlt wird und man dazu auch einen Beleg bräuchte? Keine Buchung ohne Beleg heißt es ja so schön 😇. Und das es je nach Kanzlei keine Kleckerbeträge sind ... 

 

Was ich eigentlich will: Muss man sich die PDF manuell aus dem Portal ziehen oder landet die "positive Rechnung" so wie im Zustellweg festgelegten Ort aka auch Belege online automatisch?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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andreashofmeister
Allwissender
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@metalposaunist nun ja....DATEV Speech eben..:

 

... "Über die Schaltfläche Genossenschaftliche Rückvergütung abrufen gelangen Sie zu den hinterlegten Daten für die genossenschaftliche Rückvergütung. Sie können sich dort bereits jetzt Ihre letzten Abrechnungen zur genossenschaftlichen Rückvergütung anzeigen lassen."

 

Von Automatik steht da nix...

metalposaunist
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@andreashofmeister schrieb:

Von Automatik steht da nix...


Deshalb frage ich hier mal nach 😉. Kann ja auch sein, dass man die PDF einfach nur im DMS on-premises versauern lassen kann (wobei DATEV doch Cloud first ausgerufen hat, wo aber die Rückvergütung wieder nach 24M gelöscht wird - hä? 😵). Da bin ich FiBu-rechtlich leider raus.

 

Und weil DATEV einen auf Service-Anwendungen online lotst, wo man den Zustellweg aka auch Belege online oder XRechnung festlegen kann, habe ich einfach mal dahin die Verbindung gezogen, dass das dafür ja auch gelten könnte

 

Wenn nicht: @thorstenmüller - aber ich will Dir Dein Wochenende nicht versauen 😅

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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thorstenmüller
Aufsteiger
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Wenn nicht: @thorstenmüller - aber ich will Dir Dein Wochenende nicht versauen 😅

Zu spät… 🤣

 

Trotzdem ein schönes Wochenende! Wünschen ist ja noch erlaubt und möglich. 😊

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Löhr
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @metalposaunist

 

es ist richtig, dass die Abrechnung zur genossenschaftlichen Rückvergütung ab dem Geschäftsjahr 2022 ausschließlich digital in der Service-Anwendung DATEV Rechnungsdaten online bereitgestellt. Weitere Infos zur digitalen Rückvergütung finden Sie unter Genossenschaftliche Rückvergütung in DATEV Rechnungsdaten online einsehen und ... - DATEV Hilfe-Center

 

Da viele Kanzleien keinen Belege online Bestand haben bzw. diesen nicht bei DATEV für die elektronische Rechnung freigegeben haben, können die Abrechnungen der Rückverfügung nicht automatisch in einen Bestand eingestellt werden. Aus diesem Grund ist aktuell nur der o.g. Zustellweg möglich, da diesen jedes Mitglied ohne weitere Freischaltungen nutzen kann und auch dort die Rechnungen grundsätzlich (unabhängig vom gewählten Zustellweg, ob per Post oder einen der verschiedenen elektronischen Wege) eingestellt werden. 

 

Die Aufstellung der Rückvergütung steht ab Zugang für 24 Monate zum Abruf bereit. Der Abruf ist während der Bereitstellungszeit beliebig oft möglich.

 

 

metalposaunist
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Danke @Andreas_Löhr! Traurig 😢 aber kann man wohl nichts dran ändern. 

 


@Andreas_Löhr schrieb:

Da viele Kanzleien keinen Belege online Bestand haben bzw. diesen nicht bei DATEV für die elektronische Rechnung freigegeben haben, können die Abrechnungen der Rückverfügung nicht automatisch in einen Bestand eingestellt werden.


Mit der Einstellung werden wir kaum zum Mars fliegen. Aber gut. Ist Demokratie. Dann leiden ein paar wenige Vorreiter-Kanzleien darunter, weil die Mehrheit kein DUO hat. Muss man mit leben. That's life. 

 

Es ist ja schon eine große Errungenschaft, dass man dazu kein Papier mehr verschickt und nun digitalisiert 🙈. Digital transformieren wird DATEV dann erst 203X nehme ich an. 

 


@Andreas_Löhr schrieb:

Die Aufstellung der Rückvergütung steht ab Zugang für 24 Monate zum Abruf bereit.


Wer kommt hier auf 24M 🤔? Das hatte ich doch weiter oben meine ich auch gefragt?! Lohndaten älter als 10J löscht DATEV nicht automatisch und sackt die Kohle 🤑 dafür ein. Solch wichtige Vergütungen löscht DATEV dann wieder und nach 24M muss man übers LC gehen? Oder meint DATEV dann heute noch, dass DATEV nicht der Anbieter sein soll, der 10J die Daten aufbewahren will? Aber DATEV hat doch die Cloud ausgerufen? Alles für mich sehr schwer nachvollziehbar 😶.

 

Dann muss man also manuell die PDF aus der DATEV Cloud herunterladen und sie manuell in einen anderen Teil der DATEV Cloud (DUO) hochladen, damit dort 10J gewahrt werden? Wir verschieben also die Bits und Bytes über unsere Anbindung im DATEV RZ von rechts nach links? Gut. Für jede Kanzlei sicher je nach Technikaffinität wenige Klicks 🖱. In der Masse aller Genossen ... 

 

Wir bekommen wir das Gin 🥃 ? Yo, wir schaffen das ... 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Löhr
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @metalposaunist

 

bei den beiden angegebenen Daten muss man folgende Thematiken unterscheiden. 

 

1. Die Lohndaten, die im Rechenzentrum gespeichert sind, sind alleine Eigentum der Mitglieder/Kanzleien. DATEV hat keinen Einblick in diese und kann auch nicht beurteilen, ob diese von der Kanzlei noch benötigt werden oder nicht. Daher darf DATEV diese Daten nicht einfach löschen. Dies obliegt allein den Dateneigentümern - in diesem Fall den Kanzleien. Auch hier gibt es von Kanzlei zu Kanzlei Unterschiede in der Handhabung mit der Dauer der Speicherung und Nutzung der alten Daten. 

 

2. Das Portal Rechnungsdaten online ist ein Übertragungsweg in dem die DATEV-Rechnung und die Anschreiben zur Rückvergütung an Mitglieder übertragen werden, jedoch kein Archivsystem. Daher stehen hier die Dokumente 24 Monate zur Verfügung. Als Archivsystem steht z.B. Unternehmen online oder DMS zur Verfügung. Die DATEV-Rechnung kann auch direkt in einen Unternehmen online Bestand eingestellt werden. Hier erspart man sich dann den Umweg über das Portal und den manuellen down- und upload der Datei. Für die Rückvergütung steht dieser Weg aktuell noch nicht zur Verfügung. 

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metalposaunist
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@Andreas_Löhr schrieb:

Dies obliegt allein den Dateneigentümern - in diesem Fall den Kanzleien.


Nein? Die Daten gehören all unseren Mandanten. Die Kanzlei hat keine Daten, wenn man die eigene FiBu / den eigenen Lohn außer Acht lässt. Kanzleien arbeiten im Auftrag ihrer Kunden aka Mandanten mit deren Daten. 

 


@Andreas_Löhr schrieb:

Auch hier gibt es von Kanzlei zu Kanzlei Unterschiede in der Handhabung mit der Dauer der Speicherung und Nutzung der alten Daten.


Digitalisierung braucht Standards. Mit der Einstellung wäre Microsoft sicher heute noch nicht da, wo man mit M365 heute ist.

 

Als Beispiel: MS hat auch all unsere Daten aus der Kanzlei / Daten aus der Nutzung der Programme. Und trotzdem kann man in Exchange online einstellen: lösche mir alle Mails, die älter als 10 Jahre sind. Oder: Lösche Teams Nachrichten nach Regel Y. 

 

Also: Wo kann ich als DATEV Genosse einstellen: Lösche mir automatisch alle Daten, die Kennzeichen Z haben? So kann ich nur sagen: @bergerflorian - es wird noch seine Zeit dauern, bis DATEV den Schritt geht Preismaßnahmen Daten älter als 14 Jahre Welchen Stundenpreis setzt Du für Manuel an? 

 

Aufbewahrungsfrist 10 plus 4 Jahre ist dann auch nur eine freundliche Empfehlung des Staates oder doch §§§? Dann könnte DATEV ja nach 14J automatisch löschen. 

 

DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen

 


Nach Ablauf der 14 Kalenderjahre (beginnend im Folgejahr nach Bestelldatum) wird der Bestand in DATEV Unternehmen online (mit allen Anwendungen) gelöscht.


Ich mache mir hier Sorgen, weil das Wort automatisch fehlt 😶. Also muss ich den Bestand dann selbst löschen und mir einen Knick ins Ohr für in 14J machen?

 


@Andreas_Löhr schrieb:

Für die Rückvergütung steht dieser Weg aktuell noch nicht zur Verfügung.


Zu wann soll ich mir einen Knick ins Ohr machen? 🤓 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Hauke_Hamann
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@Andreas_Löhr 


schrieb: 

Hallo @metalposaunist

 

bei den beiden angegebenen Daten muss man folgende Thematiken unterscheiden. 

 

1. Die Lohndaten, die im Rechenzentrum gespeichert sind, sind alleine Eigentum der Mitglieder/Kanzleien. DATEV hat keinen Einblick in diese und kann auch nicht beurteilen, ob diese von der Kanzlei noch benötigt werden oder nicht. Daher darf DATEV diese Daten nicht einfach löschen. Dies obliegt allein den Dateneigentümern - in diesem Fall den Kanzleien. Auch hier gibt es von Kanzlei zu Kanzlei Unterschiede in der Handhabung mit der Dauer der Speicherung und Nutzung der alten Daten


Ähm… und bei ANO kann Datev rein sehen und löscht daher nach 10 Jahren oder wie?

 

Komische Argumentation 🤔

 

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
guenther
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Gerade kam eine E-Mail von der DATEV mit dem Hinweis, dass in Rechnungsdatenonline die Rückvergütung als pdf hinterlegt ist.

 

Eigentlich ist als Zustellweg der DATEV-Rechnung Belege-Online hinterlegt. Komisch, dass das bei der Rückvergütung nicht klappt.

 

Das Auslesen der Gutschrift mittels OCR klappt auch nicht, DUP schlägt als Betrag den kompletten Jahresumsatz und nicht die Rückvergütung vor...

 

-> Also liebe DATEV, hier müsst ihr bei den eigenen Rechnungen nachbessern.

 

Bitte die Gutschrift ab 2024 auch direkt in DOU bereitstellen und auch als X-Rechnung/ZugFerd mit xml auslesbar gestalten.

mfg Thomas Günther
metalposaunist
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Das Internet vergisst nichts. Mach' Dir'n Knick ins Ohr 👂 und wir treffen uns 2024 hier wieder 😎.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 03.07.2023 14:21:08 von metalposaunist
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