Hallo,
wir arbeiten erst seit diesem Jahr mit der Datev und sind nun auf folgendes Problem gestoßen:
Bei Anlegen eines GWG's wählen wir die Afa-Art (8) GWG-Sofortabschreibung aus.
Hierbei ist uns nun aufgefallen, dass die Nutzungsdauer (JJ/MM) auf 01/00 und nicht auf 00/01 steht.
Wie können wir das ändern?
Viele Grüße und schon im Voraus vielen Dank für die Hilfe!
Franziska Wolters
wie so sollte das geändert werden GWG werden nach § 6 Abs. 2 im Jahr der Anschaffung (01/00) abgeschrieben.
Nicht im Monat der Anschaffung.
Daher ist die Schlüsselung richtig. Es würde sich jetzt eher die Frage stellen steuerrechtlich richtig, handelsrechtlich gibt es dem Grunde nach kein GWG und h ier müsste über die betr. gew. ND abgeschrieben werden.
Hallo Frau Wolters,
die AfA-Art GWG-Vollabschreibung (04) schreibt das GWG im Monat der Anschaffung ab.
Die AfA-Art GWG-Sofortabschreibung (08) verteilt die AfA auf die restlichen Monate des Jahres der Anschaffung.
Das Handelsrecht folgt dem Steuerrecht, sofern es sich bei den GWGs um "solche von geringem Wert" handelt.
Beste Grüße
Stefan
Ein Kollege wies mich mal daraufhin, dass die 08er (GWG-Sofortabschreibung (08)) der 04er (GWG-Vollabschreibung (04)) vorzuziehen sei, da es bei letztere wohl Probleme gibt, wenn man einen IAB bilden will, dies nur als Hinweis.
Hallo Stefan,
vielen Dank für die Hilfe, leider funktioniert auch die Nummer 04 bei uns nicht so wie wir sie haben möchten. Da ist auch die Nutzungsdauer 01/00. Ist das bei Ihnen auch so?
Viele Grüße
Franziska Wolters
Hallo,
Sie können die Nutzungsdauer m.W. auch manuell eingeben – wenn Sie unbedingt 00/01 möchten. Aber 01/00 passt schon, das ist schon richtig, was Datev da rechnet.
Viele Grüße.
Frau Wolters,
die Nutzungsdauer wird zwar mit 01/00 angegeben, aber die AK werden vollständig im Monat der Anschaffung abgeschrieben.
Ehrlich gesagt habe ich bisher nie darauf geachtet, wie die ND angegeben wird. Die Berechnung erfolgt, wie von 0815 bestätigt, aber wunschgemäß.
Da, wie von Herrn Eberhardt bereits erläutert, das Gesetz vom "im Jahr der Anschaffung" spricht, ist die Angabe von 01/00 im Anlagenspiegel sicherlich korrekt.
Als Nutzer verstehe ich aber sehr gut, wenn Sie 00/01 erwarten, hierfür müssten Sie aber die Eingabe jedes mal manuell anpassen.
Beste Grüße
Stefan
Vielen Dank an Alle und ein schönes Wochenende
Hallo Herr Mayer,
nur als Hintergrundinfo: Bei der Vollabschreibung kann in den Stammdaten ein automatischer Vollabgang hinterlegt werden - ist das so eingestellt, ist das wegen der Vebleibensvoraussetzung beim IAB schwierig.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Sehr geehrter Herr Wielgoß,
vielen Dank, ein sehr guter Hinweis.
Mit Dank und Gruß,
Florian Mayer
Hallo Herr Wielgoß,
im Zusammenhang mit einem IAB ist es so. Werden aber keine IAB im Bereich der GWG gebildet, ist die Vollabschreibung mit Vollabgang aber vorzuziehen. Man schleppt dann nicht zig Jahre 0-Betrags-GWG immer wieder mit.