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Freigabe Bankverbindung im RZ durch Vorberater

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letzte Antwort am 12.02.2024 11:17:37 von AK21
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AK21
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Hallo zusammen,

 

wir haben aktuell bei einem Neumandat das Problem, dass die Bankverbindungen im RZ noch vom Vorberater "besetzt" sind und wir diese dadurch nicht bei uns abrufen können.

 

Dass der Datenübertrag verweigert wird, bis die Mandatsbeendigung endgültig geklärt ist, ist ja üblich und nachvollziehbar. Aber dass der alte Berater trotz Entzug der Vollmacht noch Zugriff auf das Bankkonto hat, ist schon eine Frechheit.

 

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Bankverbindung direkt von der DATEV auf uns übertragen zu lassen?

 

Viele Grüße

metalposaunist
Unerreicht
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Hm, ist das so? 🤔 Ich hätte gedacht, das wird am Ordnungsbegriff festgemacht? Der ändert sich ja beim Wechsel des Beraters zwangsweise, sodass man als neuer Berater die IBAN einfach ans RZ schickt und RZ-Bankinfo neu aktiviert? 

 

Wäre meine Vermutung gewesen aber Licht ins Dunkle der DATEV Systeme kann da @Antje_Naumann bringen. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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andrereissig
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Das Problem hatten wir auch schonmal, als bei einem Übertrag unbeabsichtigterweise die RZ-Bankinfo mitgerutscht ist.

 

Für die RZ-Bankinfo wird das jeweilige Mandantenkonto in die Kunden-ID der DATEV eingebunden - das ist tatsächlich nur einmal möglich.

 

@metalposaunist Der Übertrag wurde ja verweigert, also steckt das Konto noch unter Beraternummer 1234 und kann daher nicht unter 5678 noch einmal angelegt werden, da es ja nicht doppelt in der Kunden-ID der DATEV vorhanden sein darf.

 

Deswegen kann man nicht einfach neu senden, wenn die alte Freigabe nicht gelöscht wurde.

 

Wie man das ohne die Mitarbeit des Vorberaters löscht, kann ich mir gerade auch nicht vorstellen. Selbst wenn man die Bank informiert, denkt das RZ ja immer noch, daß die Verbindung vorhanden ist.

 

Und seitens DATEV wird man sich sicherlich davor hüten, Daten bei einem Berater zu löschen, wenn ein Dritter das wünscht.

 

Ich würde den abgebenden Berater mal darauf hinweisen, daß ein mögliches Zurückbehaltungsrecht sich maximal auf seine Arbeitsergebnisse erstreckt - was die RZ Bankinfo definitiv nicht ist.

Live long and prosper!
metalposaunist
Unerreicht
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Ah, okay. Danke @andrereissig

 

Dann hätte mir erstmal ein MT940 Export ausgereicht. Ja, nicht automatisiert aber RZ-Bankinfo ist ja nun nicht die einzige Lösung, wie man an Umsätze kommt. 

 

Online Banking, Umsätze, Zeitraum, Export und ab damit. Und dann hat man als neuer Berater und Mandant ein "Gegendruckmittel" 😉

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andrereissig
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Ja, der Vorschlag von @metalposaunist ist die schnellste und direkteste Lösung, bis man den Stress mit dem Vorberater bereinigt hat.

Live long and prosper!
AK21
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Danke euch für die Infos. Hat jemand eine Quelle für mich, aus der sich ergibt, dass die Bankverbindung im RZ nicht unter das ZBR des Vorberaters fällt? 

 

Das mit dem Import der Bankdaten hat leider nicht geklappt. Evtl. har der Mandant dann eine falsche Datei aus dem Onlinebanking exportiert.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wenn ich mir die Hinweise der BStBK dazu durchlese (5.2.5 Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht – Bundessteuerberaterkammer (berufsrecht-handbuch.de)) hängt es vermutlich sehr an den genauen Vereinbarungen, ob für die Bankdaten ein Zurückbehaltungsrecht besteht, wobei es bei den Ausführungen der BStBK eher um die bisherigen Daten und nicht um neue Kontoauszugsdaten handelt. Aber das lässt sich ja technisch nicht trennen...

 

Aber vielleicht hilft ja schon der Hinweis, dass bei Nichtfreigabe die StBK zur Vermittlung eingeschaltet werden müsste...

noescher
Fortgeschrittener
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@Uwe_Lutz @AK21 

Ich würde dem alten Steuerberater die Erlaubnis erteilen, die bislang im RZ gespeicherten Bankdaten zu löschen.

Und den Steuerberater gleichzeitig auffordern, aufgrund der technischen Abhängigkeiten die im RZ gespeicherten Bankdaten innerhalb einer Frist von X zu löschen, damit der neue Steuerberater den Zugriff auf neue Kontoumsätze erteilen kann.

 

Mir ist dann kein Grund mehr bekannt, warum der alte Steuerberater dann noch die Bankkontoumsätze im RZ speichern sollte. Die Kontoumsätze wurden längst in der Buchführung verarbeitet und sind daher auch Bestandteil (samt elektronischen Kontotexten) der Buchführung.

 

Macht der alte Steuerberater dann nichts, bleibt es bei den technischem Vorschlag von @metalposaunist oder es gibt in Absprache mit der Bank andere, ggf. kostenpflichtige Wege. 

Viele Grüße
Peter Nöscher
AK21
Einsteiger
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Das müsste doch das Format sein, oder :

 

AK21_0-1707731930055.png

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Das ist besser:

 

Uwe_Lutz_0-1707732545408.png

 

AK21
Einsteiger
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Dankeschön! 

10
letzte Antwort am 12.02.2024 11:17:37 von AK21
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