Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Angenommen, man erstellt mit Kanzlei-Rechnungswesen eine Buchhaltung und aus dieser Buchhaltung daraufhin einen Jahresabschluss für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr. Wenn man nun dieses Wirtschaftsjahr nicht mehr verändern möchte und sichergehen möchte, dass niemand sonst (beispielsweise eine Kollegin oder ein Kollege) etwas daran verändern kann, kann man dieses Wirtschaftsjahr dann sozusagen gegen Änderungen "sperren"? Wenn ja, wie ist dies möglich? (Es geht mir nicht darum, ob solch ein Vorgehen sinnvoll ist oder nicht. Es geht mir darum, ob es technisch möglich ist, ein bestimmtes Wirtschaftsjahr gegen Änderungen zu sperren.)
Ich freue mich auf Antworten.
Eventuell durch Einschränkungen in der NUKO Wirtschaftsjahr schützen / freigeben !
Ja ist möglich
Kann das nicht jeder andere MA auch gleich wieder aufheben? Insofern nur ein bedingter Schutz und es ging ja um "sperren".
Mittels NUKO kann man das so regeln.
Also für diesen Mandanten nur einen lesenden Zugriff gewähren, in dem man Belege buchen sperrt. Dann kann nichts hinzugefügt werden (das andere ist ja wohl festgeschrieben).
Als Hinweis: Sie können natürlich über das Aktivitätsprotokoll überprüfen, wer wann was geändert hat, falls Sie das nicht wie eingangs erwähnt so "sperren" wollen.
MfG
A. Hofmeister
Danke für die Antworten!