Liebe Community,
ich habe einen Fall der unentgeltlichen Betriebsübergabe eines Mandanten.
Da wir sowohl Betriebsübergeber als auch Betriebsübernehmer betreuen und die Übertragung zu Buchwerten erfolgt, sind wir am überlegen den Datenbestand des bisherigen Einzelunternehmens fortzuführen. ( bestehende Mandantennummer und nur die Stammdaten ab Stichtag ändern)
Gibt es Erfahrungen hierzu?
(Gründe die dafür sprechen, den bestehenden Datenbestand fortzuführen oder die dagegen sprechen)
Vielen Dank & viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wird eher nicht funktionieren, da ja für den Übergeber im Nachgang noch einige Dinge zu erledigen sein werden bzw. das Mandat im Ruhestand eventuell erhalten bleibt.
Da es wohl vor allem um die Fibu gehen wird, ist der bessere Weg, den Mandanten über die Bestandsdienste in den "neuen" Mandanten reinzukopieren mit Anlagenbuchführung usw.
Gibt nur Datensalat (eigene Erfahrung....).
Lieber den Bestand kopieren. Wobei ich mittlerweile nicht mal das mache, sondern nur das Anlagevermögen kopiere.