Hallo,
eine Frage in die Runde Zahnärzte müssen ja nicht selbst für die Kosten der Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen im Rahmen der Regelung der mit der KZV getroffenen Grundsatzfinanzierungs- und Pauschalenvereinbarung. Diese werden mit einem Standard-Erstausstattungspaket mit Pauschalen für Konnektor mit 1.547,- EUR, eHealth-Kartenterminal mit 435,- EUR und TI Startpauschale von 900,- EUR erstattet. Zusätzlich zu der Pauschale werden noch für den Kauf eines Praxisausweis 480,- EUR erstattet. Auch für die laufenden Betriebskosten erhalten die Praxen mtl. 83,- EUR. Nun mein Anliegen, sind diese Zahlungen eher in der Region des Zahlungseingang KZV in der 81... Klasse oder in
den Erträgen 27.... anzusiedeln? Vielen Dank im voraus.
Kanzlei-Organisationsbeauftragte