Eine Rechnung für einen polnischen Lieferanten wurde eingebucht und über den ZV als Überweisung (Kennzeichnung Ü) bezahlt. Für das Unternehmen werden dann automatisch Ausgleichsbuchungen erzeugt und diese dann über Stapelverarbeitung eingespielt und verbucht.
Das Rg-datum ist der 29.04.2020 und bezahlt wurde es am 06.07.2020.
Die Ausgleichsbuchung wurde vom System mit einem roten ! zurückgegeben.
Hier ist es so, dass im BU Schlüssel 505 steht und die Meldung, dass der eingegebene Steuersatz nicht zulässig ist.
Mir ist bewusst, dass ich die einspielen kann und manuell den BU-Schlüssel entferne.
Ist es ein generelles Problem von DATEV (seit dem Update, da es vorher genauso verbucht wurde ohne diesen merkwürdigen Steuerschlüssel)?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
der Sachverhalt ist uns bereits bekannt und der Fehler wird ab den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 8.28 (Service-Release, voraussichtlich 13.07.2020) behoben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Informationsdokument REW02870 beim Verarbeiten von Ausgleichsbuchungen .
Mit freundlichen Grüßen,
DATEV eG
Selina Gottwald
Programmservice Rechnungswesen (FIBU)