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Ergänzungsbilanzen

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letzte Antwort am 30.11.2021 14:55:51 von blum
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katze
Beginner
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Hallo! Ist es möglich für einen Gesellschafter mehr als eine Ergänzungsbilanz zu erstellen bzw. verknüpfen?

eliansawatzki
Meister
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Nein

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DATEV-Mitarbeiter
Veronika_Panniger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Es können mehrere Ergänzungsbilanzen angelegt werden.

 

In einer Gesamthand kann jedoch pro Gesellschafter nur eine Ergänzungsbilanz verknüpft werden.

Freundliche Grüße

Veronika Panniger

Service Jahresabschluss
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a_mertens_otto
Beginner
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Mich interessiert das Thema auch. Allerdings vor dem Hintergrund der Stammdaten in DATEV EO comfort.

 

Aktuell legen wir für Mandanten mit Sonder- oder Ergänzungsbilanzen eine neue Mandantennummer an, über die die Leistung erfolgt.

Ist das tatsächlich erforderlich? Könnte man das nicht alles in einen Mandanten integrieren?

 

Wenn wirklich immer neue Mandantennummern angelegt werden müssen, lege ich für mehrere Ergänzungsbilanzen dann auch wieder mehrere Mandanten an?

 

Beispiel: natürliche Person ist an Gesellschaft A und Gesellschaft B beteiligt.

Lautet die Lösung: 1 Mandat = Typ natürliche Person + 1 Mandat = Typ Unternehmen Ergänzungsbilanz A+ 1 Mandat = Typ Unternehmen Ergänzungsbilanz B?

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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2315 Mal angesehen

Hallo @a_mertens_otto,

 

die Bestände für Sonder- oder Ergänzungsbilanzen können über 2 Wege angelegt werden:

 

  1. Bestand als anwendungsspezifischer Fall anlegen (hat und benötigt dennoch eine Mandantennummer für die Leistung, jedoch ohne Zuordnung auf eine zentrale Mandantennummer) oder

  2. Bestand mit einer zentralen Mandantennummer anlegen (also Mandantennummer für die Leistung + Zuordnung auf eine zentrale Mandantennummer, beide Nummern sind im Idealfall identisch)

 

Eine Integration aller Sonder- und Ergänzungsbilanzen in einem (zentralen) Mandanten funktioniert nicht. Denn die Gesellschafter sind unterschiedlich und haben entsprechend auch unterschiedliche Stammdaten (Name, Steuernummer etc.). Das führt nur zu Problemen 🙂.

 

Also ja, pro Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz eine Mandantennummer.
Bei einer sehr hohen Anzahl an Gesellschaftern und identischen Sonder- oder Ergänzungsbilanzen empfiehlt sich das jedoch nicht. Dafür gibt es eine Möglichkeit Daten aus Excel zu importieren und Sonder- oder Ergänzungsbilanzen ohne Anlage eines Bestandes zu übermitteln. Siehe E-Bilanz-Assistent: Daten aus Excel übernehmen (Dok.-Nr. 9277281)

 

So wie Sie es aktuell handhaben passt es aus meiner Sicht. 🙂

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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blum
Experte
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Hallo Herr Mertens,

 

Sonder- und Ergänzungsbilanzen sind bei DATEV wegen den DATEV Silos (indischen DATEV Kasten) leider nur rudimentär organisiert, so dass jede Soder- bzw. Ergänzungsbilanz zu einem Massengeklicke führt, da die verschiedenen DATEV Programme:

  • Stammdaten
  • EO (un-) comfort (Rechnungsschreibung)
  • Rechnungswesen
  • Berichtsprogramm
  • DMS
  • Steuerprogramme (z. B. USt)

gar nicht oder nur schlecht zusammenarbeiten.

 

Wie gehen wir vor:

  • Anlage einer ZMSD-Nummer für jede Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz (je Gesellschafter je Gesellschaft immer nur eine); bei einem GmbH & Co. KG-Konzern mit einer Mutter und 20 Tochtergesellschaften hat die Mutter in der Regel dann 20 Sonderbilanzen mit gesonderten Mandantennummern! Die Bezeichnung nehmen wir in der Regel wie folgt vor: SoBil & Name des Gesellschafter & ZMSD-Nr. der PersGes. Beispiel: SoBil Musterholz 19990. Dies hat den Vorteil, dass ich wenn ich 19990 (ZMSD-Nummer der PersGes eingebe ich alle ZMSD-Nummern der Sonder- und Ergänzungsbilanzen sehen kann.
  • Es gib in EO (un-) comfort einen Auftrag 305. Hier geht aber das nächste Problem los. Mache Rechnungen werden an den Mitunternehmer und andere an die Personengesellschaft geschrieben (Drucken ohne Druck funktioniert hier aber leider nicht immer).
  • Eigentlich gehören nach meiner ganz persönlichen Meinung die Sonderbilanzen der Gesellschafter auch unter der ZMSD-Nummer der Gesellschaft in der DMS gespeichert. Die Silent Weitergabe der Sonder- und Ergänzungsbilanzen landen aber in der DMS unter der ZMSD-Nummer der Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz. Also müssen Sie dann wieder die Auswertungen händisch in die DMS-Nummer der PersGes verknüpfen.
  • Für diejenigen, die viel Zeit haben, würde ich mal empfehlen, einen Bericht einer PersGes in AP zu erstellen und als Anlage die Sonderbilanzen der Gesellschafter hinzuzufügen. 
  • So und nun erstellen Sie noch die USt-Erklärung für die Vermietung der Immobilie die SBV ist. Die USt wird dann in der DMS auch unter der ZMSD-Nummer der SoBil gespeichert, gehört nach meiner Meinung aber auch in die ZMSD-Nummer der natürlichen Person.
  • Probleme verursacht auch immer noch der erweiterte Mandantenname in REWE. Jede Verw. GmbH einer KG muss somit zumindest zwei Bilanzen erstellen. Eine Handelsbilanz für sich selbst und obige viele Schritte (ohne wesentlichen Inhalt) für die Sonderbilanz bei der PersGes! Sie können wenn Sie den Adressaten aber miteinander verknüpfen (macht sinn, damit Sie die Stammdaten nicht doppelt erfassen müssen), aber nur einen erweiterten Unternehmername verwenden. Wenn die Verw. GmbH nur bei einer KG Komplementärin ist, funktioniert das bei uns wie folgt: Unternehmername Zeile 1 und 2 wir die Gesellschaft beschrieben und in der Zeile 3 steht dann bei uns: "zur Musterholz GmbH & Co. KG". D. h. beim Paket für die HaBil werden nur die Zeilen 1 und 2 im Deckblatt angedruckt und bei dem Deckblatt der Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz dann auch noch die Zeile 3. Bei obigen Beispiel mit der Muttergesellschaft, die bei 20 Töchtern Sonderbilanzen erstellen muss geht das leider schief! Jedes mal müssen Sie die dritte Zeile im Zeitpunkt des Druckes ändern. Und wenn mehre Mitarbeiter zeitgleich an mehreren Sonderbilanzen arbeiten ist Fehler vorprogrammiert.
  • usw.

 

@Lukas_Rudolph_ Nur zur Info: Wir haben rd. 200 Aufträge in EO (un-) comfort jedes Jahr = für uns also ein Massenprozess. Bei DATEV leider EDV zu Fuß! Rewe selbst hat das nach meiner Meinung gut gelöst. Aber die Zusammenarbeit bezüglich Sonder- und Ergänzungsbilanzen mit den anderen DATEV Programmen (Stammdaten, Abschlussprüfung, DMS) ist im Wesentlichen nicht vorhanden! Eigentlich ist das ein Thema den internen DATEV Öko-System: Verbindende Elemente (roter Faden).

 

Zumindest der Vertriebsvorstand (war zuvor 7 Jahre Entwicklungsvorstand) hat den wesentlichen Anspruch zumindest schon mal formuliert: Top-Priorität: Prozesseffizienz! Da die DATEV eher in Generationen anstatt in Quartalen denkt, wird das mit der sinnvollen Weiterentwicklung der verbindenden Elemente bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen eher schwierig. Insbesondere, da EO (un-) comfort nicht mehr weiterentwickelt wird!

 

In der Cloud (DATEV 2025; eigene Meinung wohl eher 2030) soll ja alles besser werden. Ich ganz persönlich sehe aber, dass bei den Cloud Programmen die gleichen Fehler gemacht werden wie in der Vergangenheit. Siehe auch:  Top-Priorität: Prozesseffizienz!

 

Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts und kümmert sich (ist somit deutlich mehr als das stille zentrale Anforderungsmanagement der DATEV) auch um abgelehnte nicht bearbeitete Ideen. Liebe DATEV: bitte helft uns heute bei der Organisation unserer Kanzleien!

 

Gruß

 

Ralf Blum

 

 

AK21
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich habe aktuell ebenfalls ein Problem mit der Verknüpfung einer Ergänzungsbilanz. Mandanten sind eine GbR und deren 2 Gesellschafter. Für Ges1 wird schon seit Jahren eine Ergänzungsbilanz geführt, die auch korrekt mit dem Bestand der GbR verknüpft ist.

 

Für Ges2 ist eine ErgBilanz ab 2020 nötig. Für diesen Ges2 gibt es eine eigene Mandantennummer, unter der bislang nur seine ESt angelegt war. Jetzt habe ich unter dieser Mandantennummer noch die Leistungen Buchführung 2020 und JA 2020 angelegt und dort die Buchungen der ErgBilanz erfasst. Wenn ich jetzt die Verknüpfung im Bestand der GbR vornehmen will, bekomme ich immer folgende Fehlermeldung:

 

Unbenannt.JPG

Wie bekomme ich die Verknüpfung hin, ohne den Ges2 als Mandant neu anlegen zu müssen?

 

Beste Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @AK21,

 

so wie ich das sehe haben Sie auf Bestand für Ergänzungsbilanz anlegen angeklickt. Das ist nicht notwendig, da Sie ja bereits einen Bestand haben. Diesen Bestand können Sie im unteren Bereich des Fensters auswählen.

Ich hoffe es ist auf dem Screenshot verständlich 🙂.

Gesellschafter_Ergänzungsbilanz_zuordnen.png

 

Ansonsten ist es auch im Dokument Bestand für Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz auswählen (Dok.-Nr. 9211742) beschrieben. Sie müssen Schritt 3 durchführen, Sie machen aber glaub ich Schritt 4 😉

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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blum
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Hallo Herr @Lukas_Rudolph,

 

sind meine obigen Schilderungen zuTop-Priorität: Prozesseffizienz! richtig, falsch oder beides bzw. können wir mit den jetzigen Bordmitteln von DATEV zur Zeit noch etwas optimieren? Gibt es hierzu von DATEV eine programmübergreifende "Best practice" (verbindende Elemente bzw. roter Faden)? Welchen Weg können Sie uns empfehlen?

 

Gruß


Ralf Blum

AK21
Einsteiger
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In der Liste der Mandanten, die im Screenshot zu sehen ist, taucht der Bestand bzw. die Mandantennummer von Ges2 leider nicht auf. Evtl. muss ich im Bestand des Gesellschafters noch angeben, dass es sich um eine Ergänzungsbilanz handeln soll?

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Kristina_Schmidt
Einsteiger
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 Für diesen Ges2 gibt es eine eigene Mandantennummer, unter der bislang nur seine ESt angelegt war. Jetzt habe ich unter dieser Mandantennummer noch die Leistungen Buchführung 2020 und JA 2020 angelegt und dort die Buchungen der ErgBilanz erfasst. '.

Wie bekomme ich die Verknüpfung hin, ohne den Ges2 als Mandant neu anlegen zu müssen?

Laut  9211743  muss der Mandant mit der Ergänzungsbilanz als „Unternehmen“ angelegt sein. Das dürfte bei Ihnen nicht der Fall sein, wenn Sie auch die ESt als Leistung bei der Mandantennummer haben. Ich glaube daher, Sie müssen den Mandanten „Ges2“ auch zweimal anlegen (einmal als natürliche Person mit ESt etc. und einmal als Unternehmen mit Buchführung und JA)

 

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AK21
Einsteiger
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Dankeschön, bin fündig geworden!

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr @blum,

 

ich habe mir Ihre Erläuterungen durchgelesen. Ich würde es sehr ähnlich machen und sehe keinen notwendigen Optimierungen.

 

Bezüglich Verknüpfung Stammdaten und Unternehmensname: Ich persönlich würde die Mandanten separat anlegen und nicht verknüpfen und würde die doppelte Pflege in Kauf nehmen.

Schön ist natürlich anders, das verstehe ich. 

Ich würde auch in DMS die Dateien separat ablegen. Ich glaube da gibt es unterschiedliche Arbeitsweisen.

 

Ein "Best Practice" ist mir nicht bekannt.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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blum
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Hallo Herr @Lukas_Rudolph,

 

Sie schreiben:

 

Schön ist natürlich anders, das verstehe ich. 

Danke für die schnelle und ehrliche Antwort! Das würde ich mir hier öfters so wünschen (leider wird man hier als kritischer Ideengeber oft von Ihren Kollegen einfach ignoriert wie z. B.: Herstellung eines hybriden Prozess der der Cloud-Anwendung: elektronischer Einspruch.). Sie stehen hier an der "Front" und müssen leider die Kritik von vielen hier aushalten. Ihre Ruhe und Sachlichkeit bei dem neuen Jahresabschluss (leider immer noch im DATEV Silo entwickelt) kann ich nur bewundern. 

 

Was würde ich mir von den Arbeitsgruppen der DATEV (Workstreams) wünschen:

 

Und immer wieder die gleiche Bitte im Interesse der Anwender: arbeitet produktübergreifend, prozessorientiert und medienbruchfrei zusammen und nicht nebeneinander. Ihr benötigt einen DATEV Prozessmanager (Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) man könnte ihn auch DATEV-Integrationsbeauftragter nennen, der hat einen ähnlichen Job: Menschen zusammenbringen und ihnen den richtigen Weg zu zeigen und ist Ansprechpartner für alle Ressorts und kümmert sich (ist somit deutlich mehr als das stille zentrale Anforderungsmanagement der DATEV) auch um abgelehnte nicht bearbeitete Ideen. Liebe DATEV: bitte helft uns heute bei der Organisation unserer Kanzleien!

 

Gruß


Ralf Blum

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letzte Antwort am 30.11.2021 14:55:51 von blum
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