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Einstellung des Programms EU-Vorsteuervergütung Ende 2021 - Wirklich?

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letzte Antwort am 26.03.2021 15:37:51 von Benjawol
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noescher
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen!

 

Heute habe ich ein Schreiben der DATEV mit neuen Produktabkündigungen erhalten.

Für mich völlig überraschend wird auch das Programm EU-Vorsteuervergütung zum Ende 2021 eingestellt.

https://apps.datev.de/help-center/documents/1007597

 

Ein Programm, dass sich ideal mit digitalen Belegen (Unternehmen online) nutzen lässt, das sich mit Hilfe der Buchungszeile von Rechnungswesen automatisiert bestücken lässt und den Vorsteuervergütungsantrag erheblich vereinfacht.

 

Liebe DATEV, ich verstehe ja die Neuausrichtung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Konzentration auf die Kernkompetenzen. Aber das jetzt auch schon Programme eingestellt werden, die direkt die Kernaufgaben des Berufs betreffen (Antrag auf Vorsteuervergütung), damit habe ich nicht gerechnet.

 

Ich hätte eher erwartet, dass die Programmfunktionen direkt in Rechnungswesen integriert werden und ein gesondertes Programm zukünftig nicht mehr notwendig ist. Statt dessen wird auf die Möglichkeit verwiesen, den Antrag doch online beim BZST zu stellen.

 

Ernsthaft? Wird als nächstes das Telemodul DÜ Rechnungswesen eingestellt und auf die Möglichkeit verwiesen, doch Elster nutzen zu können?

 

Gibt es wirklich so wenige Berater, die diese Anträge stellen?

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
DATEV-Mitarbeiter
Slobodan_Jeremic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 15
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Hallo Herr Nöscher, 

 

als aktiver Nutzer des Programms EU-Vorsteuervergütung, kann ich Ihre Enttäuschung nachvollziehen und möchte daher auf die Hintergründe unserer Entscheidung eingehen.

 

Wir setzen verstärkt auf zukunftsorientierte Lösungen und haben entschieden, dass die Programme EU-Vorsteuervergütung und EU-Vorsteuervergütung für Unternehmen diesen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden.

 

Ein Grund, ist das von Ihnen angesprochene Thema der digitalen Belege. Hier fehlt die Anbindung an Unternehmen online, so dass ein durchgängiger Prozess "Digitale Belege automatisch an den Antrag anzuhängen und zu übermitteln" nicht unterstützt wird. 

Daneben gab es auch Überlegungen zur Weiterentwicklung in Richtung eines Cloud-Services, bei dem die digitalen Belege auf entsprechende Sachverhalte gescannt, gekennzeichnet und vorgeschlagen werden. 

Unter Abwägung von Entwicklungs-/Wartungsaufwand und der sehr geringen Programm-Nutzung, haben wir uns entschieden, das Programm nicht weiter zu entwickeln und vom Markt zu nehmen.

 

Viele Grüße

 

DATEV eG

Slobodan Jeremic

Product Owner Accounting Datenübermittlung

noescher
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Jeremic,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Der Grund, dass keine durchgängige Nutzung mit digitalen Belegen möglich ist, ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

Ich erstelle diverse Buchhaltungen mit Verknüpfung zum Programm EU-Vorsteuervergütung. Die Verbindung funktioniert über die Buchungsfunktion in Rechnungswesen einwandfrei, die digitalen Belege werden vollständig mit dem Vergütungsantrag verbunden

(https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/9211392)

Ja, es müssen gewisse manuelle Eingaben neben der Buchung in Rewe erfasst werden.

Es wäre aber ohne große Probleme möglich, entsprechende Felder in Unternehmen online mit anzulegen, so dass auch bereits bei der Erfassung der Belege im Bereich Standard oder Erweitert die Vorsteuervergütungsdaten mit ausgefüllt werden.

 

Außer Sie meinen einen wirklich durchgängigen Prozess im Sinne des Buchungsautomaten. Der Buchungsautomat wird die Vorsteuervergütung nie können. Dasselbe wird aber auch für die korrekte Verbuchung und Auflösung von Anzahlungsrechnungen gelten. Und für alle anderen Sonderfällen in der Buchhaltung.

 

Ich dachte bislang, dass DATEV den Mitgliedern Tools und Programme zur Arbeitserleichterung anbietet. Selbst in den Bereichen, in denen sich die DATEV vom Markt zurückzieht, wird über den Marktplatz immer auf verschiedenste Dienstleister hingewiesen, die im Regelfall auch gute und produktive Lösungen bieten.

Anscheinend bleibt aber im Kernbereich neben dem Buchungsautomaten kein Platz mehr für irgendetwas anderes in Rechnungswesen. Entweder kann es der Automat - oder es gibt es nicht.

 

Der pauschale Verweis auf das BZST in der Abkündigung ist definitiv nicht kundenorientiert, sondern rein profitorientiert. (Anm: Genossenschaft...)

 

Ab 2022 sollen also alle relevanten Belege, die in UN Online archiviert sind, manuell aus UN online exportiert werden, beim BZST hochgeladen werden und dort manuell die notwendigen Eingaben wie Rechnungsbetrag, etc. nochmal eingegeben werden.

Ok.

Ein durchgängig digitaler Prozess im Sinne der DATEV.

Vielen Dank dafür.

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
andreashofmeister
Allwissender
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@Slobodan_Jeremic  schrieb:

Hallo Herr Nöscher, 

 

als aktiver Nutzer des Programms EU-Vorsteuervergütung, kann ich Ihre Enttäuschung nachvollziehen und möchte daher auf die Hintergründe unserer Entscheidung eingehen.

 

Wir setzen verstärkt auf zukunftsorientierte Lösungen und haben entschieden.......

...

Unter Abwägung von Entwicklungs-/Wartungsaufwand und der sehr geringen Programm-Nutzung, haben wir uns entschieden, das Programm nicht weiter zu entwickeln und vom Markt zu nehmen.

 

Viele Grüße

 

DATEV eG

Slobodan Jeremic

Product Owner Accounting Datenübermittlung


Vielleicht sagen Sie einfach gleich, dass die Nutzung eine wirtschaftliche Entwicklung nicht gewährleistet.

 

Es wäre ja nicht die erste Lösung, die diesem Kriterium zum Opfer fällt.

 

Dann aber bitte klar und deutlich kommunizieren...

cwes
Meister
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Ich habe das Programm noch nie benutzt. Dennoch ist das Vorhandensein solcher -- in vielen Praxen vermutlich eher selten genutzter -- Funktionalitäten in der Datev-Umgebung mit einer der Gründe, weswegen ich mich noch nicht intensiver mit den Paketen des Wettbewerbs auseinandergesetzt habe.

 

Jedes mal, wenn ich etwas nicht (medien-)bruchfrei aus der Datev-Umgebung heraus erledigen kann, sinkt der Wert des Datev-Programmpakets für mich. Der hohe Preis der Datev-Software rechtfertigt sich für mich nicht durch die Zufriedenheit der Datev-Mitarbeiter, sondern durch Umfang und Qualität (woran zu arbeiten ist) der Software.

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Gelöschter Nutzer
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Und dann schlägt noch der WorkFlow vom Belegexport zu.

 

Siehe mein Beitrag:

 

Wie am Besten vorgehen bei Export von verknüpften Belegen in DUO 

 

Es manchmal einfach nur zum Weinen, was die DATEV da einem abverlangt.


Gruß Achilleus

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chrisocki
Meister
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Hi,

 


Gibt es wirklich so wenige Berater, die diese Anträge stellen?


ja.... ich keine gerade mal eine Kanzlei. Und dort auch nur einen Mandanten... 

 

Alle anderen StB's gehen eher den Weg, dem Mandanten die Anträge stellen zu lassen, da der Zeitaufwand/Ertrag in keinem Verhältnis steht/stand. 

 

Ich als Techniker empfand die Registrierung und Aktivierung beim BZST als reine Zumutung. Insbesondere, wenn es zu Problemen kam. Keiner zuständig, gefühlt 1.000 Telefonate, DATEV konnte nicht, u.s.w....

 

Vom Workflow bin ich bei Ihnen, direkt aus Rewe übergeben und fertig. Geile Sache... genutzt hat es der Wenigste... Also muss im Sinne der restlichen Genossen hier eine Entscheidung getroffen werden.. Sorry.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

 

einmalnoch
Experte
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Sehr geehrter Herr Jeremic,

 

die Verantwortlichen der DATEV haben es sich, so scheint es, sich der Aufgabe verschrieben den Anwendern das Leben zu erschweren wo es nur geht.

 

Das Programm ist etwas hakelig einzurichten und zu bedienen, aber es ist eine enorme Arbeitserleichterung im Vergleich zu dem BZST Portal.

 

Woran bemisst sich eigentlich die "geringe Nutzung"? An den verkauften Lizenzen? Das Programm ist im Mehrwertpaket enthalten, daren kann die Verbreitung nicht gemessen werden.

 

Und wenn die Verbindung zu Unternehmen Online fehlen sollte könnte diese durchaus nachgerüstet werden.

 

Vermutlich wird für eine Rechenzentrumsanwendung nicht genügend Potential angenommen, auf ein baldiges Ende der Übergangsregelung zur Umsatzsteuer in der EU würde ich nicht wetten.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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mvw
Einsteiger
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Ich frage mich auch was das soll. Selbst als kleine Kanzlei hat man im Zweifel zwar jahrelang nicht damit zu tun und plötzlich ist doch mal ein relevantes Mandat vorhanden und dann gleich in einer solchen Masse, dass es nicht mal mit fünf manuellen Erfassungen erledigt ist. Und nun? Soll ich nun hunderte Rechnungen per Einzelerfassung im BOP-Portal bearbeiten?

 

Warum eigentlich der seltsame Zeitpunkt Januar 2022? "Wir empfehlen eine zeitnahe Bearbeitung und Übermittlung der Anträge für das Jahr 2021." Äh ja... Selbst wenn die vorherigen Monate schon zeitnah erledigt werden, wie schnell soll man denn den Dezember 2021 a) vom Mandanten bekommen um ihn b) buchen zu können, c) in der Vorsteuervergütung bearbeiten und versenden zu können und d) das Protokoll ordentlich dokumentieren zu können? Eine Verlängerung bis Frühjahr/Sommer 2022 wäre wenigstens angebracht um das Kalenderjahr 2021 noch ordentlich abarbeiten zu können.

 

Selbst wenn das Programm schon etwas eingestaubt ist und insbesondere die Verknüpfung zu Unternehmen online fehlt, was soll denn nun eine praktikable Alternative sein? Keine? Ach das ist aber schade. Was sollen also die betreffenden Berater ihren Mandanten sagen? "Hier, mach mal selbst" wie es die Datev also nun mit uns macht?

andreashofmeister
Allwissender
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@mvw  schrieb:


Ich frage mich auch was das soll. Selbst als kleine Kanzlei hat man im Zweifel zwar jahrelang nicht damit zu tun und plötzlich ist doch mal ein relevantes Mandat vorhanden und dann gleich in einer solchen Masse, dass es nicht mal mit fünf manuellen Erfassungen erledigt ist. Und nun? Soll ich nun hunderte Rechnungen per Einzelerfassung im BOP-Portal bearbeiten?

 

Warum eigentlich der seltsame Zeitpunkt Januar 2022? "Wir empfehlen eine zeitnahe Bearbeitung und Übermittlung der Anträge für das Jahr 2021." Äh ja... Selbst wenn die vorherigen Monate schon zeitnah erledigt werden, wie schnell soll man denn den Dezember 2021 a) vom Mandanten bekommen um ihn b) buchen zu können, c) in der Vorsteuervergütung bearbeiten und versenden zu können und d) das Protokoll ordentlich dokumentieren zu können? Eine Verlängerung bis Frühjahr/Sommer 2022 wäre wenigstens angebracht um das Kalenderjahr 2021 noch ordentlich abarbeiten zu können.

 

Selbst wenn das Programm schon etwas eingestaubt ist und insbesondere die Verknüpfung zu Unternehmen online fehlt, was soll denn nun eine praktikable Alternative sein? Keine? Ach das ist aber schade. Was sollen also die betreffenden Berater ihren Mandanten sagen? "Hier, mach mal selbst" wie es die Datev also nun mit uns macht?


Aus eigener Erfahrung mit anderen Abkündigungen: es wird nichts bringen. Dafür nutzen es wohl zu wenige....

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mvw
Einsteiger
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Nachricht 11 von 15
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Und dennoch regt mich dieser (böses Wort nach Belieben einfügbar) Satz "Wir empfehlen eine zeitnahe Bearbeitung und Übermittlung der Anträge für das Jahr 2021." im Zusammenhang mit dem Januar 2022 fast noch mehr auf als die Abkündigung selbst. Wer sich diesen Satz ausgedacht hat, hat garantiert noch keinen einzigen Vergütungsantrag selbst bearbeitet...

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jmstb
Einsteiger
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Einfach nur traurig diese Abkündigungen...😪 StB-BWA und jetzt auch noch EU-Vorsteuervergütung... Eigentlich leistet man sich den "Mercedes-Werkzeugkasten DATEV" ja, um gerade diese kleinen Spezialwerkzeuge in petto zu haben, wenn es nötig ist. Aber Nürnberg lässt uns mehr und mehr alleine.

bodensee
Experte
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https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Steuerberater-BWA-wird-eingestellt-Alternativen/m-p/41120#M5746 

 

Hier habe ich beschrieben wie sie sich sehr einfach die STb BWA wieder herstellen können. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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jmstb
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Vielen Dank für den Hinweis - aber ich möchte nicht jedes Jahr "basteln" wegen so einer Standard-Sache, die ich eigentlich mal bezahlt habe...

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Benjawol
Beginner
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Ich stimme Ihrer Meinung voll und ganz zu. Sehr enttäuschende Entwicklung. Es war ein toller digitaler Prozess, der jetzt gekilled wird.

 

 

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letzte Antwort am 26.03.2021 15:37:51 von Benjawol
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