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Einrichten ind. BWA

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letzte Antwort am 24.04.2024 21:46:22 von Amadeus11
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Amadeus11
Einsteiger
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Bis jetzt konnte mir noch niemand fundiert erklären warum die Kontenzwecke für die Individuelle BWA von Relevanz sein müssen.

Wir haben in Bereich DATEV Rechnungswesen es bei 3 Auswertungen mit Zeilenschematas zu tun.

1. am Grausamsten war es immer wenn an der G+V im Jahresabschluss etwas geändert werden sollte. Da leuchten mir die Kontenzwecken und deren Handling voll und ganz ein.

2. der nächste Fall ist die Kostenrechnung. Das Zeilenschema hat mit allem anderen nichts zu tun und kann losgelöst von den Kontenzwecken bearbeitet werden, wie eh und je.

3. Was ich überhaupt nicht verstehe ist das bei der ind.BWA. Was hat das Zeilenschema hier für notwendige Abhängigkeiten von den Kontenzwecken ? Stellt man dagegen auf die herkömmliche Lösung um, hat man von der Auswertung die alte, wenig komfortable Ansicht. Ich verstehe den Grund überhaupt nicht und niemand konnte mir das bislang vernünftig erklären. Es gibt einige Branchen, wie bspw. Vereine wo fast durchweg eine ind. BWA

von Nöten ist und dort ist die Situation in hohem Maße unbefriedigend.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Amadeus11,


die Einführung der Kontenzwecke schafft die Basis für eine einheitliche Wertaufbereitung in allen DATEV-Programmen.
Der Kontenzweck gibt vor, ob und wo ein Konto bei der jeweiligen Rechtsform, Gewinnermittlungsart etc. in den Auswertungen berücksichtig wird. Zudem ist die Kontenzweckprüfung ein innerbetriebliches Kontrollsystem, welches Fehler aufdeckt.


Was die individuelle BWA betrifft, so ergaben interne Untersuchungen die Lösung, künftig individuelle Anpassungen an einer Standard-BWA auf Basis von Kontenzwecken vorzunehmen. So erhält man zum einen die programmübergreifende Einheitlichkeit sowie Individualität in moderner Optik. Inwieweit noch weitere Individualisierungsmöglichkeiten implementiert werden, wird derzeit noch geprüft.


Bei konkreten Anwendungswünschen wenden Sie sich gerne über einen Servicekontakt an uns (Dok.-Nr. 1071593 - Servicekontakt anlegen).

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

 

Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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Amadeus11
Einsteiger
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Hallo Frau Schönweiß,

 

danke für Ihre Antwort.

 

Wenn Sie mit Ihren Argumenten recht hätten, warum wird dieses innerbetriebliche Kontrollsystem dann nicht auch für die KOST angewendet. In den meisten KOST-Lösungen werden ebenfalls alle Aufwands-/Ertragskonten abgefragt so dass man auf der höchsten Konsolidierungsebene ein der BWA oder G+V identisches Ergebnis erhält. 

Sie sprechen von Untersuchungen und programmübergreifende Einheitlichkeit und das gilt für die BWA und die KOST jedoch nicht ? Der Grund ist ein anderer. Im Bereich der Entwicklung bei DATEV haben die Fibu-Leute zum beträchtlichen Teil mangelnde KOST-Kenntnisse. Das zeigt sich auch an anderen Stellen. 

Auch dass ein Konto bebucht wird und dieses für die Rechtsform nicht zulässig ist, ist auch kein Argument für ind.BWA oder KOST. Das gleiche gilt für die Einschränkungen moderne Optik.

Es gibt Branchenlösungen bei DATEV bei welchen die darin angebotene BWA mit nur geringen Änderungen im Vergleich zum Standard einfach unbrauchbar ist. Der Anwender muss von Null an aufbereiten und ist seit der Kontenzweckgeschichte völlig überfordert.

sdoering
Beginner
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Aus der Praxis kann ich sagen, dass es Fälle gibt, bei denen eine Anpassung des Kontenzweck keine Option darstellt.

Konkret habe ich selbst beispielsweise ein Mandat in dem es sehr viele Gesellschafter gibt, das keine GmbH ist und wo die Gesellschafter einen Ausweis ihrer Entnahmen für die Tätigkeit in den Personalkosten ausgewiesen haben möchten.
Eine entsprechende Anpassung des Kontenzwecks wäre fachlich falsch, den es bleiben ja Entnahmen. Der Wunsch selbst ist aber nachvollziehbar, da für die betriebswirtschaftliche Beurteilung die Kosten der Arbeit der Gesellschafter definitiv relevant ist. Bei einer GmbH wären diese Ausgaben zum größten Teil Personalkosten.

Also doch wieder alte BWA und individuell anpassen. 
Das kann es ja auch irgendwie nicht sein. 

einmalnoch
Experte
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@sdoeringuns @Amadeus11 

 

Ihre Argumente sind sachlich richtig und damit für DATEV vollkommen irrelevant. Das klingt böse, ist aber eher einer gewissen Resignation geschuldet.

 

Ihr Argumente wurden schon im Vorfeld bei Einführung der Kontenzwecke zu den individuellen Zuordnungstabellen gebracht. Hat es etwas genützt? Nein, DATEV hat kein, aber wirklich kein, Argument gelten lassen und hat die Sache auch noch verschlimmbessert. Es wurden viele, von DATEV vorgegebener, Buchungsregeln über den Haufen geworfen und versäumt den Kontenzweck an die Kontenbeschriftung anzupassen. In dr Folge müssen im Jahresabschluss rudelweise Umbuchungen vorgenommen werden um die Bilanz nach Kontenzwecken passend zu machen.

 

Genauso kommt es nun mit den BWAs und anderen Auswertungen, alles nur brauchbar für die Steuerdeklaration, für betriebswirtschaftliche Zwecke braucht es andere Tools, DATEV wird nur noch 08/15 liefern - ob brauchbar oder nicht.

 

Manchmal habe ich das Gefühl DATEV würde auf Anweisung der Finanzverwaltung arbeiten und dabei die Genossen bewusst vernachlässigen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
StB_
Erfahrener
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Volle Zustimmung!

Eine BWA muss und soll keinen (gesetzlichen) Rechnungslegungsvorschriften genügen, sondern soll den Adressaten eine betriebswirtschaftliche Information und Steuerungsmöglichkeit bieten.

Dafür gestalten wir individuelle BWAs individuell und nicht nach HGB.

Fremdleistungen werden u.U. mit Personalkosten zusammengefasst oder es werden kalkulatorische Kosten oder geschätzte Bestandsveränderungen gebucht und ausgewertet.  Um eine Prozentrechnung in der BWA vornehmen zu können, erfasse ich den Prozentsatz auf einem beliebigen Konto, das möglichst unsinnig ist, damit es auffällt. Das alles mit voller Absicht "falsch" 🙂

Statt einer Kontenzweck BWA wäre die Möglichkeit zur Erfassung von kalkulatorischen Vorläufen, die nicht festgeschrieben werden müssen, eine sinnvolle Entwicklung gewesen. Diese kalkulatorischen Vorläufe muss ich nämlich heute löschen um eine E-Bilanz versenden zu können oder mit Generalumkehr  stornieren (wodurch ich mir aber bei Betriebsprüfungen Diskussionsstoff schaffe und ein BWA Vorjahresvergleich nicht mehr sinnvoll ist.).

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau @Katharina_Schoenweiss ,

 

zu den individuellen BWA habe ich auch noch eine Frage.

 

Es gab mal einen DATEV-Vorschlag für die Buchung der Margenbesteuerung bei Gebrauchtwarenhandel nach § 25a UStG. Hier besteht die Möglichkeit bei kleinpreisigen Gegenständen (< 500,00 Einkaufspreis) dies mittels einer Gesamtmarge zu berechnen. Hier buchen wir noch immer -nach DATEV-Vorschlag- die Erlöse auf ein Erlöskonto, das mit einer Faktor2-Buchung die geschätzte Marge bucht. Aufgrund einer individuellen BWA wird dann die korrekte Marge berechnet und dies mittels einer Buchung entsprechend angepasst.

 

Hier besteht jetzt das Problem, dass man aufgrund der individuellen BWA diese Mandanten nicht auf die neuen BWA umstellen kann.

 

Nun wollte ich einmal gucken, wie sich die DATEV dies denn künftig vorstellt und dies zum Jahreswechsel 2023/2024 bei den betreffenden Mandanten umstellen.

 

Im elektronischen Wissen Buchungs-ABC finde ich im Dokument 5305380 Buchungsbeispiele für die Buchung bei der Berechnung der Einzelmarge.

 

Auf die Buchung einer Gesamtmarge geht die DATEV aber scheinbar gar nicht mehr ein. Oder wo gibt es hierfür einen Lösungsvorschlag? Bzw. wie stellt sich die DATEV dies denn vor?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Amadeus11
Einsteiger
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Frau Schönweiss, wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe kann man über die Kontozwecke ein Konto woanders hinschaufeln, eben zu einem anderen Posten. Das reicht auch im Jahresabschluss zu 99%, nicht aber bei der ind.BWA.

Dort sind weitere (andere) Zeilen gefragt, zusätzliche Rechenspielchen (Zwischensummen) usw. Alles Dinge die vom Jahresabschluss weit weit abweichen.

Es kann nicht die Lösung sein, dass man dann künstlich KOST einrichtet weil man dort den anders vermissten Gestaltungsspielraum nun mal hat. Ich bin mir nicht sicher ob das noch jemals jemand aus Nürnberg begreift.

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letzte Antwort am 24.04.2024 21:46:22 von Amadeus11
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