abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

E-Rechnung / Anmeldung und Briefkopf

4
letzte Antwort am 05.06.2025 16:13:41 von Humantechnik
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Humantechnik
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
153 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe 2 Probleme mit der E-Rechnungsplattform von Datev:

Zum einen muss ich mich mit E-Mail/Passwort anmelden. Das wird aber blockiert, sofern ich mit mIDentity in DUO angemeldet bin. Dann muss ich mich erst bei DUO abmelden und anscheinend auch den Tab im Browser schließen, damit ich dann auf der E-Rechnungsplattform die Anmeldung vornehmen kann.


Kann ich die E-Rechnungsplattform nicht so einstellen, dass ich mich auch dort mit mIDentity anmelden kann?

 

 

Und dann würden wir gerne einen Briefkopf und eine Fußzeile in der PDF unterbringen. Ich weiß, dass die E-Rechnung das eigentliche Dokument ist. Aber noch schauen Menschen die Rechnungen an. Und die sehen oft die PDF zuerst. Da sollte die schon zur CI passen. Die Standardrechnung ist nicht besonder ansprechend anzusehen, was aber sicher Geschmackssache ist.

 

Momentan behelfen wir uns damit, dass wir die Rechnung an uns selbst schicken und die beiden Grafiken nachträglich manuell hinzufügen. Die E-Rechnung bleibt dabei erhalten. Aber das ist natürlich umständlich.

 

Darüber hinaus finde ich die Funktion, die Rechnung direkt über das E-Rechnungsplattform zu versenden auch nicht so gelungen. Hier wäre ein Erstellen und dann Herunterladen definitiv angenehmer und mit weniger Arbeit verbunden als so wie es jetzt ist, wo ich mit irgendwelchen Tricks das ganze erst mal zu uns auf unseren PC bringen muss.

 

Vielleicht haben auch andere das Problem oder irgenwer auch eine Lösung.

 

Danke schon mal.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schumacher

Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 5
123 Mal angesehen

Technisch kann ich leider nichts beitragen und auch leider keine Lösung bieten.

Der Wunsch nach einem ansprechenden pdf ist verständlich. Möglicherweise ist dies (Wenn es nur um Design geht) auch rechtlich in bestimmten Grenzen möglich. Dennoch gibt es folgendes, rechtliches Basisproblem:

Der Sichtbereich sollte (was die umsatzsteuerlichen Angaben angeht) nur ein Abbild der strukturierten Daten sein (diese sind allerdings in erster Line maßgeblich).

Weicht im Sichbereich (pdf) irgendetwas umsatzsteuerrechtlich relevantes ab (andere Informationen), könnte der Tatbestand der unrichtigen / unberechtigten Rechnungsausstellung vorliegen, was zu einer zusätzlichen Steuerschuld und Haftung führt. Andere Änderungen haben ggf. eine Relevanz aus Sicht anderer Gesetze.

Beispiel: Im individuellen Briefkopf wird (versehentlich) ein anderer/abweichender Absender (Unternehmer) genannt. Das könnte zu einer unrichtigen Rechnung (auch Scheinrechnung genannt) führen, mit den o.g. Folgen.

Das "manuelle" Hinzufügen im Sichtbereich könnte rechtlich daher an mehreren Stellen problematisch sein. Dabei kommt es sicher auf den Umfang an, aber wer, der Rechnungen schreibt kann das rechtlich schon vollständig hinterblicken. Zumindest sollte dies mit Rechtsfachleuten abgestimmt sein, ein Verzicht auf die Manipulation kann vor Problemen schützen.  

Daher ist es im Sinne der Rechtssicherheit eine gute Idee, auch im Sichtbereich keine abweichenden Informationen i.S. des § 14 Abs. 4 UStG aufzuführen.

Das ist mein Wissen und meine Meinung zum Thema - selbstverständlich mag ich mich irren.
 

Danke
0 Kudos
Humantechnik
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
114 Mal angesehen

Grundsätzlich ein berechtigter Einwand.

 

Allerdings bin ich hier unumstößlich der Meinung, dass wer Rechnungen schreibt hier auch in der Verantwortung steht, dass alles richtig ist. Das war auch bisher schon so.

 

Letztlich führt das dann zu dem, was ich geschildert habe. Man bastelt sich Lösungen, die noch schlechter sind und hat mehr Aufwand als nötig.

 

Hier eine Abfrage i.S. von "Dies und das ist zu beachten, haben Sie das kontrolliert und übernehmen die Verantwortung" wäre ja auch eine Möglichkeit. Das Mahnformular in Rewe lässt sich ja auch anpassen. Wobei es ja so komplex garnicht sein muss.

 

Vielleicht bin ich ja der einzige der es so sieht, dann ist es ja so. Aber vielleicht sehen das andere doch auch so wie ich.

 

Gruß
Martin Schumacher

Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 5
102 Mal angesehen

Vollkommen richtig. Wer Rechnungen schreibt und diese manipuliert muss dies und kann dies nur in eigener Verantwortung tun.

Eine Mahnung hat nichts mit einer Rechnung zu tun und ist steuerrechtlich etwas vollkommen anderes (hier werden Äpfel mit Birnen verglichen).

Ich kann aber auch die DATEV verstehen, dass möglichst rechtssichere Produkte angeboten werden (Verantwortungsbewusstsein, Haftung ?), bei denen Eingriffe die problematisch sein könnten nicht vorgesehen sind. Daher eventuell die entsprechenden Einschränkungen. 

Eine Rechnung ist in erster Linie (aus Sicht des Steuerrechtlers und ggf. der DATEV) ein rechtliches Gebilde ("Rechnung" ist nur im Umsatzsteuergesetz legaldefiniert), bei dem Design und Marketing in den Hintergrund rücken. Bei der E-Rechnung kommt zudem noch Unsicherheit hinzu - sie ist neu und vieles weiß man halt noch nicht.

Wie sieht es bei anderen Produkten aus, kann man da den Sichtbereich nach Belieben verändern?

Danke
0 Kudos
Humantechnik
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
96 Mal angesehen

Bei den Mahnungen kann ich jedenfalls beliebige Grafiken, sowohl oben als auch unten anfügen.

 

Von daher wäre das aus meiner Sicht keine Begründung.

 

Das Produk schlank zu halten schon eher. Wobei m.E. für eine Firma wie Datev 2 Grafiken in eine PDF einbetten keine unlösbare Aufgabe sein sollte.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 05.06.2025 16:13:41 von Humantechnik
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage