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E-Bilanz Einheitsbilanz

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letzte Antwort am 26.03.2023 12:25:00 von jwd
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Andreea11
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Bei der Erstellung der E-Bilanz kann man seit Neuestem, aufgrund der Umstellung der Jahresabschlussausgabe nach Kontenzwecken, nicht mehr selbst auswählen welche Bilanz man einreicht (Einheitsbilanz, Handelsbilanz mit ÜR). In den Stammdaten ist die Handelsbilanz mit ÜR grau vorbelegt, ich kann das nicht ändern. Nun habe ich eine GmbH mit einer Handelsbilanz OHNE abweichende Werte in der Steuerbilanz. Somit möchte ich ganz normal eine Einheitsbilanz übermitteln. Wie kann ich das einstellen? - Ich habe die Lösung gefunden indem ich zusätzlich den Bereich Steuerbilanz angelegt habe.

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
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Hallo @Andreea11,

 

ja, genau 🙂. Gut, dass Sie eine Lösung gefunden haben 👍.

 

Trotzdem nochmal kurz erläutert:

 

Sind im neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken Bereiche oder ein einzelner Bereich (Handelsrecht oder Steuerrecht) angelegt, kann die E-Bilanz aus dem Bereich:

  • Handelsrecht: Nur als Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung
  • Steuerrecht: Nur als Steuerbilanz

übermittelt werden.

 

Wenn keine Bereiche angelegt sind, muss die Rechnungslegung definiert werden (unter Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen | Bereich Basisdaten Kontenzweckprüfung).

Je nach Einstellung kann die E-Bilanz im Anschluss als Steuerbilanz, Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Einheitsbilanz gesendet werden.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

WK
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Hallo Herr Rudolph,

 

ich habe das gleiche Problem wie @andrea11 im Januar 2021. Ich habe für 2020 den Bereich Steuern angelegt und die Zahlen aus der HB in die StB übernommen. Kann aber die Einheitsbilanz weder bei den Basisdaten Kontenzweckprüfung noch bei Eröffnung des Jahresabschlusses auswählen.

 

Installiert ist KaReWe V 9.29, BV8.

 

Gab es da seit Januar 2021 eventuelle Änderungen?

 

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung und viele Grüße

 

WK

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Lukas_Rudolph
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Hallo @WK,

 

ich gehe davon aus, dass sie die E-Bilanz 2020 übermitteln möchten und Bereiche Handelsrecht und Steuerrecht durchgängig (also vom ersten Wirtschaftsjahr bis ins höchste Wirtschaftsjahr) angelegt haben.

 

Eine Änderung gab es im neuen Jahresabschluss. Wenn der Bereich Steuerrecht angelegt ist und Sie die E-Bilanz auf Basis des Buchungsbestandes übermitteln möchten, wird immer eine Steuerbilanz (auf Grund des vorhandenen Bereich Steuerrecht) eingestellt. Die Einstellung Einheitsbilanz ist in diesem Fall nicht möglich.

 

Aus meiner Sicht ist dies auch nicht notwendig, denn die Bilanz kann als Steuerbilanz an das Finanzamt gesendet werden. Aus welchem Grund möchten Sie hier Einheitsbilanz auswählen?

 

Unter Stammdaten | Grunddaten Rechnungswesen | Bereich Basis Kontenzweckprüfung können Sie nur zwischen den folgenden Einstellungen wechseln, wenn keine Bereiche in allen Wirtschaftsjahren angelegt sind:

 

  • Handelsbilanz
  • Steuerbilanz
  • Einheitsbilanz 

Denn dann muss eine Entscheidung getroffen werden, da unbekannt ist wie gebucht wird. Wenn Bereiche angelegt sind, ist die Entscheidung durch die Bereiche bereits getroffen.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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WK
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Hallo Herr Rudolph,

 

bisher bestand nur ein Bereich Handelsbilanz durchgängig. 2019 konnte ich noch die E-Bilanz als Einheitsbilanz übermitteln. Eine Steuerbilanz gibt es (eigentlich) nicht. Die (ausdrückliche) Erstellung einer solchen ist auch nicht notwendig, da keine Abweichungen zur HB bestehen.

 

Ursprünglich war auch für 2020 nur der Bereich HB angelegt. Dann hat KaReWe bei der E-Bilanz automatisch einen HB mit Überleitungsrechnung gefordert. Bei einer Einheitsbilanz ist jedoch eine Überleitungsrechnung obsolet.

 

Deshalb habe ich nach einer Lösung gesucht und habe in der Community Ihre Unterhaltung mit @andrea11 entdeckt und versucht, die dortige Lösung umzusetzen. Allerdings habe ich den Bereich StB momentan nur für 2020 angelegt. Kann ich aber noch ändern, falls es wirklich keine andere Möglichkeit gibt als die E-Bilanz als Steuerbilanz zu übermitteln.

 

Ich möchte deshalb die Bilanz als Einheitsbilanz übermitteln, weil es eben keine Steuerbilanz als solches gibt.

 

Nach meiner Erfahrung ist es bei der Neuanlage in KaReWe gar nicht möglich, dass kein Bereich angelegt wird. KaReWe legt automatisch den Bereich HB an. Da muss man bereits bei der Neuanlage aufpassen. Aber das ist im vorliegenden Fall kein Thema, da sowieso nicht mehr änderbar.

 

Die gleiche Problematik wird mich noch bei anderen Mandanten treffen (Einzelfirmen als e. K., JA nach Handeslrecht und keine Abweichung zum Steuerrecht).

 

Deshalb wäre es gut, wenn es hier eine Lösung geben würde, dass die E-Bilanz weiterhin als Einheitsbilanz übermittelt werden kann. Sonst muss ich wohl oder übel als Hilfskrücke in allen Fällen eine Steuerbilanz übermitteln, die es als solche eigentlich gar nicht gibt.

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und viele Grüße

 

WK

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Lukas_Rudolph
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Hallo @WK,

 

streng genommen ist die Änderungen vom Wirtschaftsjahr unabhängig. Die Änderung erfolgte mit der Umstellung auf den neuen Jahresabschluss. Bei Ihren Bestand wahrscheinlich seit Wirtschaftsjahr 2020.

 


@WK schrieb:

bisher bestand nur ein Bereich Handelsbilanz durchgängig. 


Wenn das der Fall ist, dann können Sie den Bereich auf <nicht festgelegt> ändern und im Anschluss auch wieder eine Einheitsbilanz als E-Bilanz senden. 

 

Vorgehen:

 

  1. Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen | Bereiche verwalten aufrufen.

  2. Auf Schaltfläche Bereich ändern klicken.

  3. Im Bereich Bereich umsetzen bei Neuer Bereich <nicht festgelegt> auswählen.

  4. Dialoge mit Ok und Schließen bestätigen.

  5. In den Stammdaten im Bereich Basisdaten Kontenzweckprüfung Einheitsbilanz auswählen.

Die E-Bilanz wird nun als Einheitsbilanz übermittelt.

Bereiche_Einheitsbilanz.png

 

(Alternativer Workaroud: Die E-Bilanz kann auch als Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung gesendet werden. Innerhalb der Überleitungsrechnungen können zwei sich ausgleichende Überleitungssätze (also z. B. +1 und -1) erfasst werden. Dies lässt die Finanzverwaltung zu.)

 

 


@WK  schrieb:

Nach meiner Erfahrung ist es bei der Neuanlage in KaReWe gar nicht möglich, dass kein Bereich angelegt wird. KaReWe legt automatisch den Bereich HB an. Da muss man bereits bei der Neuanlage aufpassen. Aber das ist im vorliegenden Fall kein Thema, da sowieso nicht mehr änderbar.


Das ist nicht richtig🙂. Bei der Neuanlage werden keine Bereiche angelegt, also <nicht festgelegt>.

 

Stand heute gibt es keine weiteren Lösung für diesen Sachverhalt. Also Bereiche angelegt und Einheitsbilanz soll gesendet werden. Ich habe jedoch Ihre Anregung bei uns dokumentiert.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

 

WK
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Hallo Herr Rudolph,

 

vielen herzlichen Dank für Ihre Lösung. Es funktioniert.

 

Ich habe bei der Gelegenheit meine e. K. Mandanten auch gleich umgestellt.

 

Viele Grüße

 

WK

Gelöschter Nutzer
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@Lukas_Rudolph  schrieb:

 

 

Stand heute gibt es keine weiteren Lösung für diesen Sachverhalt. Also Bereiche angelegt und Einheitsbilanz soll gesendet werden. Ich habe jedoch Ihre Anregung bei uns dokumentiert.

 


Hallo Herr Rudolph,

 

gibt es dazu Neuigkeiten? Ich stehe da vor dem selben Problem.

 

Wir haben eine GmbH bei der seit Urzeiten Einheitsbilanzen erstellt und dann auch so übertragen werden. Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen hat jemand bei diesem Bestand zu 2010 (ich war es nicht) unnötigerweise Bereiche Handelsrecht/Steuerrecht/IFRS angelegt. Bislang war es auch kein Problem, es wurde nur im Handelsrecht gebucht und bis 2019 konnte man ja die Bilanz als Einheitsbilanz senden.

 

Da es schon vor 2010 einen Bereich <nicht festgelegt> gegeben hat funktioniert die Lösung mit dem Bereich ändern bei uns nicht mehr.

 

Ich werde versuchen die Bilanz mit dem Workaround zu senden, hoffe aber auf eine dauerhafte Lösung!

 

Vielen Dank und VG.

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Lukas_Rudolph
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

eine weitere Lösung für den Sachverhalt gibt es leider weiterhin nicht😔, außer die in diesem Thema bereits beschriebenen Lösungen.

 

Der angesprochene Workaround ist im nachfolgenden Dokument  im Kapitel 3.2 nochmals etwas detaillierter beschrieben:   E-Bilanz: EBI00521 in der Überleitungsrechnung (Dok.-Nr. 1021141)

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

RKlebb
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Lieber Herr Rudolph,

 

dabei stellen wir uns mal wieder eine Frage: Warum muss die Datev solche Angaben mal wieder an zwei verschiedenen Stellen verstecken. 

 

Die E-Bilanz wird zwangsläufig erst nach Abschlusserstellung erstellt und versendet und dafür gibt es ja die Einstellung unter

 - Mandantendaten Rechnungswesen Jahresabschluss

 

Und jetzt die Auswahl ob Einheitsbilanz oder nicht unter den Grunddaten Rechnungswesen. Warum macht die Datev den Usern das so schwer? Warum sind solche Einstellungen nicht an einer Stelle zu finden?

 

Weitere Anmerkungen zu den Änderungen in Kare auf Kontenzwecke: 

 

Bei der Änderung der Kontenpositionen im Bereich "Jahresabschluss entwickeln"  (kommt oft bei Guthaben ggü. Kreditinstituten vor), wird die Änderung nicht automatisch in die Jahresabschlussauswertungen übernommen. Hier muss man dann erst wieder das "angepasste" Listbild auswählen. Also, wir ändern die Position doch nicht, nur um eine andere Bezeichnung in der Ansicht zu haben, sondern, weil wir diese auch in den Auswertungen gerne hätten. Da würde uns einmal interessieren, ob die anderen User das genauso  sehen. Warum muss hier wieder noch einmal eine Auswahl getroffen werden. Es sollte doch einfacher und nicht schwerer werden, oder?

 

Die Auswahlrechte für die Anhangsangaben sind jetzt auch in den Stammdaten zum Jahresabschluss enthalten. Auch hier muss man sich wider durch massenhaftes anklicken durcharbeiten. Auch wenn diese Werte bei einer JÜ sicher übernommen werden. Hier fehlt eindeutig die Möglichkeit für die Auswahl: "Alle Angaben im Anhang", damit man nur einmal und nicht durch ca. 13 Auswahlpunkte anklicken muss. Das war eindeutig im alten Programm einfacher und schneller.

 

Bei der Offenlegung ist zwar jetzt ein Feld, und das lässt sich automatisch mit einem Klick füllen, für die Mitteilung der Werte für die Größenklassen an den Bundesanzeiger. Aber eben nur für das laufende Jahr. Bei der Prüfung der  Größenklasse ist aber regelmäßig auch zu mindestens das Vorjahr mit anzugeben. Im schlimmsten Fall sogar noch mehr Jahre. Aber das Vorjahr hätte die Datev hier auch abfragen bzw. befüllen müssen/sollen.

 

Der Ausdruck hierfür könnte auch die gesetzlichen Grenzen enthalten. Diese werden aber beim Druck nicht mit angegeben. Und die Auswertung könnte "hübscher aussehen. Ansonsten ist das ein cooles Tool.

 

Was denken die anderen User? Sind wir da zu streng mit der Datev oder sehen Sie das auch als störend an diverse Klicks mehr machen zu müssen?

 

Wir als User hoffen, dass die Datev hier noch einige Verbesserungen vornimmt und uns User wieder von unnötigen Klicks befreit. 🙂

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Noch eine schöne Woche.

Regina Klebb

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Lukas_Rudolph
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Hallo @RKlebb,

 

nachfolgend meine Antworten zu Ihrem Beitrag.

 

Kontenzweckprüfung

Die Angaben zur Kontenzweckprüfung betreffen nicht nur den Jahresabschlussbearbeiter, sondern auch den Finanzbuchhalter. Bereits bei Einbuchung werden die Buchungssätze durch die Kontenzweckprüfung geprüft.
Deswegen wurden die Angaben an zentraler Stelle platziert, also in den Grunddaten Rechnungswesen.

Denn zum Beispiel Ihr selbstbuchender Mandant hat den Bereich Jahresabschluss nicht.

Die Angaben unter Grunddaten Rechnungswesen werden jedoch im Bereich Jahresabschluss dargestellt, sind jedoch für die Bearbeitung ausgegraut. Bei Rechtsform und Gewinnermittlungsart befindet sich ein Stift daneben, über diesen können Sie direkt in die Grunddaten Rechnungswesen springen.

Wenn Bereiche (Handelsrecht und Steuerrecht) angelegt sind, müssen Sie in den Grunddaten Rechnungswesen für die Kontenzweckprüfung keine Angabe bezüglich des Bereichs machen (also z. B. Einheitsbilanz, Handelsbilanz oder Steuerbilanz).

 

Einstellung Postengliederung Jahresabschluss entwickeln und Jahresabschluss ausgeben

Ihre Anregung kann ich nachvollziehen, dass ist aber auch nicht ganz so einfach zu lösen bzw. stört dann andere Anwender wieder. Mich würde hier auch die Meinung weiterer Benutzer interessieren 🙂

 

Problemstellungen - die mir spontan einfallen -  könnten sein:

Wie soll vorgegangen werden, wenn unter Ausgeben - Jahresabschluss mehrere Pakete hinterlegt sind? Soll die geänderte Postengliederung für alle Pakete automatisch vorbelegt werden?

Wie soll in der Berichtsschreibung vorgegangen werden, auch hier automatisch die geänderte Postengliederung einstellen?

Wie soll vorgegangen werden, wenn mehrere Postengliederung existieren z. B. auf Kanzlei und Mandantenebene? Nur die "Neuste" einstellen? Das kann auch wieder zu Problemen führen.

...

 

Ausweiswahlrechte

Im Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen gab es keine Ausweiswahlrechte und solche detaillierten Einstellungsmöglichkeiten. Dort wurde in der Regel zu Gunsten des Anhangs ausgewiesen (dadurch zwangsläufig "einfacher").

Ihren Wunsch habe ich bei uns intern erfasst.

 

Tool Rechnungslegungspflicht - Bearbeitungshinweise Vorjahr und Ausdruck mit Grenzen

Ihre Wünsche habe ich bei uns dokumentiert.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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T_Sachau
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Sehr geehrter Herr Rudolph,

 

auch hier habe ich das Problem, dass in den Vorjahren mehrere Bereiche (Handelsrecht/Steuerrecht) angelegt wurden. Auch wenn in späteren Jahren nur der erste Bereich (Handelsrecht) fortgeführt wurde, lässt sich dieser Bereich nicht mehr auf "nicht festgelegt" ändern.

 

Daher wird von Datev jetzt zwingend "Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung" vorbelegt.

 

Es wäre schön, wenn man hier zumindest die Auswahl "Einheitsbilanz" hätte und nicht zwingend manuell eine Überleitungsrechnung mit "0,00 EUR" erzeugen muss (welche potentiell wieder zu Nachfragen des Finanzamtes führen dürfte).

jwd
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Sehr geehrter Herr Rudolph,

 

ich vermag bei gleicher Problematik (es soll nur eine einfache Einheitsbilanz mit GuV an die Finanzbehörde übermittelt werden) Ihre obige Handlungsanweisung mit den Punkten 1 - 5 nicht nachzuvollziehen.

 

Zunächst und als Anregung für eine Neugestaltung bei der nächsten Programm-Version: Der Button "Bereiche verwalten" ist reichlich versteckt am alleruntersten Rand der Maske "Grunddaten Rechnungswesen"  und zudem noch hinter oder neben "Sondereinstellungen" untergebracht. Da gibt es sicher bessere Plazierungsmöglichkeiten.

 

Ganz praktisch scheitere ich aber an der praktischen umsetzung Ihrer Handlungsanweisung:

 

Weder über "Bereich ändern" noch über "Berecih neu anlegen" kann ich "Neuer Bereich nicht festgelegt" auswählen. Ich kann auch nicht "Einheitsbilanz" auswählen.

 

Die Situation ist schon deshalb ausgesprochen irritierend, weil im E-Bilanzassistenten die Einheitsbilanz unverändert als wählbare Möglichkeit ausgewiesen wird, zudem mit dem Bemerken "Einheitsbilanz ohne Überleitungsrechnung". Im E-Bilanzassistenten hänge ich dann endgültig bei der Auswahl der zu übermittelnden Berichtsbestandteile. Es wird vorgegeben:

Bilanz, GuV 

steuerlicher BV, steuerliche Gewinnermittlung.

Die beiden letzteren lassen sich für den Jahresabschluß (hier: Einzelunternehmung ohne irgendwelche Besonderheiten) einfach nicht abwählen.

 

Es erscheint mir zweckmäßig, wenn Sie nochmals eine effektive und praktikable Handlungsanweisung veröffentlichen würden oder mitteilen könnten, auf welchem Datev-Dok. eine solche für den allereinfachsten Normalfall zu finden wäre.

 

Es dankt im voraus

 

jwd

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Lukas_Rudolph
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DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jwd,

 

bitte berücksichtigen Sie den gesamten Verlauf dieses Themas.

 

Die Handlungsanweisung in diesem Beitrag (6.-ter Beitrag) ist nur für den Fall, wenn ausschließlich ein Bereich vorhanden ist. Siehe auch das Zitat oberhalb der Handlungsanweisung in dem von Ihnen genannten Beitrag (6.-ter Beitrag). Ich vermute, das ist bei Ihnen nicht der Fall.
Zudem geht es um den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken. Ist ihr Bestand auf den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umgestellt? Wie Sie das erkennen ist im folgenden Dokument beschrieben:  Umstellungsstatus des Jahresabschlusses erkennen (Dok.-Nr. 1007274)

 

Im zweiten Beitrag ist Ihre Lösung. Kurz zusammengefasst: Wenn Bereiche im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken vorhanden sind, kann die E-Bilanz nur als Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung gesendet werden. Eine Einheitsbilanz ist nur dann möglich, wenn keine oder nur ein Bereich über alle Jahre angelegt ist.

Wenn Sie aus dem Handelsrecht senden möchten, siehe 9-ter Beitrag: E-Bilanz: EBI00521 in der Überleitungsrechnung (Dok.-Nr. 1021141)

 

In den Stammdaten können Sie Einheitsbilanz nur auswählen, wenn keine oder nur ein Bereich über alle Jahre vorhanden ist.

 

Der Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (sog. BVV, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen) und die Steuerliche Gewinnermittlung sind in der E-Bilanz verpflichtend zu übermitteln. Genauso wie die Bilanz und GuV.
Siehe z. B. im Kapitel 2 im  Dokument :  E-Bilanz und die DATEV-Programme: Überblick (Dok.-Nr. 1021839). Zum BVV gibt es in diesem Dokument noch mehr Informationen:  Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (BVV) (Dok.-Nr. 1018649)

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

 

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RKlebb
Einsteiger
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Hallo,

 

das Probleme hatten wir gerade diese Woche aus und es gibt die Möglichkeit eine Einheitsbilanz einzustellen. 

 

Das funktioniert aber nur, wenn nicht bereits 2 Bereiche angelegt wurden.

 

RKlebb_0-1679661206537.png

 

Dazu muss man in den Bereichen unter "Bereiche verwalten" einen Bereich anlegen und zwar unter Bereich" nicht festgelegt" Dann erscheint auch die Auswahl Einheitsbilanz unter den Basisdaten Kontenzweckprüfung (siehe Bild oben).

 

RKlebb_1-1679661374007.png

 

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jwd
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Dank an Herrn Rudolph für die ausführliche Mitteilung 24.03.2023 07:55 und die darin enthaltenen Hinweise auf weitere Datev-Dokumente. - ausgedruckt so um die 25 Seiten.

Dank an Herrn Klebb für die letzte Mitteilung. Sie scheint einen praktikablen Weg aufzuzeigen. Ich kann ihn leider nicht nachvollziehen: Bei mir erscheinen als Alternativen stets nur Handelsrecht, frei1, frei 2. Den bisher eingerichteten Bereich Steuerrecht kann ich auch nicht löschen, um "auf der grünen Wiese" neu anfangen zu können.

 

Zugegeben: Bislang mit ZOT arbeitend und keine Veranlassung zu einer Änderung sehend, habe ich mich um das Thema "Kontenzweck" bisher nicht gekümmert. Für meine Zwecke reichte die klassische Einheitsbilanz durchweg aus, und für Raffinessen wie Drohverlustrückstellungen usw. besteht kein Bedarf. Da ist es frustrierend, wen im Datev-Dik. 1070854 "E-Bilanz: Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechung übermitteln" zwar die Einheitsbilanz als Möglichkeit erwähnt wird (was mit dem E-Bilanzassitenten übereinstimmt), aber eben dafür keine Handlungsanweisung gegeben wird.

 

Nur zur Information: Der Umstellungsstatus meldet in meinem konkreten Fall "Jahresabschluß auf Basis ZOT eröffnet. Nachträgliche Änderung in 2021 nicht möglich, da Abschlußdaten gespeichert." Den "Umstieg JA aufrufen und der Übersicht hinzufügen" (Dok. 102297) habe ich inzwischen erledigt.

 

Freundliche Grüße

 

jwd.

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jwd
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Sehr geehrter Herr Rudolph,

werte Community,

 

sie ist vollbracht, die Heldentat (Mozart, Zauberflöte): Nachdem ich mich für meinen Musterfall (E-Bilanz 2021 für Einzelunternehmung) von der Absicht, dazu eine Einheitsbilanz übermitteln zu wollen, gelöst und die bis dahin unbearbeiteten Fehlerhinweise ganz am Ende des E-Bilanzassistenten abgearbeitet habe, konnte ich tatsächlich übermitteln.

 

Hemmnisse waren individuelle ZOT (die durch eine Standard-ZOT ersetzt werden mußte) und vor allem fehlende Angaben im steuerlichen BVV. Es ist mir zwar unklar, weshalb diese Angaben, die aus der Bilanz als Kapitalkontenfortschreibung ohnehin ersichtlich sind, nochmals händisch eingegeben werden müssen, aber diskutieren wir nicht um Gesslers Hut oder Sinn und Unsinn von sogenannten Fachbegriffen..

 

In praktischer Sicht ist zu fragen: Warum werden die Fehlerhinweise am Ende des E-Bilanzassitenten in einem so merkwürdigen Format angezeigt und ebenso merkwürdig im Querformat ausgedruckt? In meinem Fall fanden sich die hinteren Zeilentexte auf der Ausdruck-Rückseite, ohne daß man erkennen konnte, zu welcher Zeile bzw. zu welchem Fehlerhinweis diese Textbruchstücke gehören sollten.

 

Warum bietet der E-Bilanzassitent keine praktikable, d. h. naheliegende Möglichkeit des Protokollausdrucks?

Es ist reichlich umständlich, sich dazu erst durch die Dok. 1036481und 9277221 durchzuarbeiten, um dann festzustellen, daß in Dok. 1036481 stets nur von "Protokoll anzeigen" die Rede ist. Erst in Dok 9277221 S. 3 ganz unten findet man dann einen Hinweis, wie das Protokoll ausgedruckt werden kann. Die dort angegebenen Symbole (Drucker bzw. Diskette) sind allerdings in der Protokollanzeige ganz unten ganz rechts nahezu versteckt. Der frustrerte Nutzer verzweifelt am leeren rechten Teil des Bildschirms und fragt sich, ob die erlösenden Buttons "Drucken" bzw. "Speichern" nicht dort auffällig hätten untergebracht werden können.

 

Überhaupt: Protokoll. An anderer Stelle hatte ich gelesen, daß der Wunsch nach einem Protokoll mit Ausweis der übermittelten Bilanzdaten Schwierigkeiten bereitete oder wohl nicht efüllbar war. Ich habe mich deshalb von vornherein mit dem Übermittlungsprotokoll und einen Ausdrick der Datenvorschau für meine )Papier-) Akten begnügt. Dennoch: Auch insoweit scheint der E-Bilanzassistent ergänzungsbedürftig. Die Möglichkeit, die übermittelten Daten ohne weitere Hilfsmittel lesbar ausdrucken zu können, erscheint mir nach wie vor als ein unverzichtbares Muß.

 

Für meinen Musterfall 2022 hoffe ich, daß es für die weiterhin gewollte Einheitsbilanz ausreicht, wenn ich nach Eröffnung des JA 2022, aber vor Abschlußbuchungen usw. versuche, in den Grunddaten Rechnungswesen auf Einheitsbilanz umzustellen. Ich hoffe sehr, daß dann nicht die Einstellungen 2021 "Steuerbilanz" bzw. "Steuerrecht" blockierend im Wege stehen.

 

Freundliche Grüße

 

jwd

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letzte Antwort am 26.03.2023 12:25:00 von jwd
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