Hallo zusammen,
nachdem sich abzeichnet, dass die USt-Sonder-VZ für die Dauerfristverlängerung bei von Corona-betroffenen Mandanten auch 2021 auf Antrag auf 0 € gesetzt werden kann stellt sich die Frage nach der optimalen Umsetzung in Rechnungswesen.
Gibt es eine Möglichkeit direkt bei Abruf der Fibu 12/20 mit Antrag auf SVZ diese nicht auf den berechneten Wert zu beantragen sondern direkt mit 0 €? Ggf. auch mir ergänzenden Hinweisen?
Evtl. mit der Schätzung auf 0 €?
Hat jemand andere Ideen?
Danke & Viele Grüße,
Bernhard Holleitner
@bernhard_holleitner schrieb:Hallo zusammen,
nachdem sich abzeichnet, dass die USt-Sonder-VZ für die Dauerfristverlängerung bei von Corona-betroffenen Mandanten auch 2021 auf Antrag auf 0 € gesetzt werden kann stellt sich die Frage nach der optimalen Umsetzung in Rechnungswesen.
Gibt es eine Möglichkeit direkt bei Abruf der Fibu 12/20 mit Antrag auf SVZ diese nicht auf den berechneten Wert zu beantragen sondern direkt mit 0 €? Ggf. auch mir ergänzenden Hinweisen?
Evtl. mit der Schätzung auf 0 €?
Hat jemand andere Ideen?
Danke & Viele Grüße,
Bernhard Holleitner
Wir haben über DÜ-Formulare Rechnungswesen eingereicht:
0,00 € eingetragen und in den "ergänzenden Angaben" / "Freitextfeld" einen Zweizeiler mit Pandemiebezug geschrieben.
Hallo Bernhard,
wir machen es in unserer Kanzlei genau über den gleichen Wert mit der Schätzung.
Gruß
Björn